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G-United

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21

Donnerstag, 17. Juli 2008, 09:03

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Zitat

Original von ms303
Also bei mir ist so eine blaue Tasche, welche mit Klettverschlüssen an der rechten Kofferraumseite befestigt ist, drin gewesen.

Darin enthalten ist das Warndreieck, der "Erste-Hilfe-Kasten" und eine Warnweste, also Tutto-Completto.

Ist also nicht normal, dass das dabei ist???

Hab ich ja Glück gehabt...


Ich hab auch die gleiche Tasche bekommen wie du, aber mein Vater musste erst die Verkäuferin darauf ansprechen das die das mir ins Auto legen sollen.

Mein Grande Punto: Active 1.2 8V BJ 2007, 48 kW (65 PS) Klimaanlage, Funkfernbedienung für Zentralverrieglung, ALPINE CDE-9870RM, Xenonlook, Lackierete Bremsen, Einstiegsleisten, kurze Antenne, K&N Sportluftfilter


Viper3dc

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22

Donnerstag, 17. Juli 2008, 18:44

So hab nachgefragt - der Händler gibt mir morgen das Warndreieck kostenlos - hat er vergessen :lol:

Mein Grande Punto: T-Jet 120PS - Carribian Orange - Skydome


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23

Donnerstag, 17. Juli 2008, 19:03

Ich weiss ja nicht, was einige Händler mit dem Warndreieck und dem Verbandkasten machen, aber bei einem Neuwagen sind sie sogar dazu verpflichtet, diese Sachen mit ins Auto zu legen. Diese Dinge tragen zur Verkehrssicherheit bei und jeder Händler ist verpflichtet, zumindest bei einem Neuwagen, diesen auch dementsprechend verkehrssicher auszuliefern! 8-)
Relativitätstheorie:
Wenn ich Dir einen Finger ins Auge stecke, haben wir beide einen Finger im Auge, aber ich bin relativ besser dran!

Mein Grande Punto: Grande Punto 1,2 Active, Klima, e.FH, e.Spiegel, met., ZV mit FFB


Joerg

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24

Donnerstag, 17. Juli 2008, 19:54

Das ist leider falsch.
Kein Händler muss beim Kauf eines Fahrzeuges ein Warndreieck oder einen Verbandkasten mitliefern.
Per Gesetz ist nur der Fahrer des Fahrzeuges verpflichtet das mitzuführen, aber kein Händler es mitzuliefern.
Es ist also alleine die Aufgabe des Fahrers dafür zu sorgen das es an Bord ist.

Laurence

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25

Donnerstag, 17. Juli 2008, 19:55

Zitat

Original von Joerg
Das ist leider falsch.
Kein Händler muss beim Kauf eines Fahrzeuges ein Warndreieck oder einen Verbandkasten mitliefern.
Per Gesetz ist nur der Fahrer des Fahrzeuges verpflichtet das mitzuführen, aber kein Händler es mitzuliefern.
Es ist also alleine die Aufgabe des Fahrers dafür zu sorgen das es an Bord ist.



*Zustimm* hatten sowas vor kurzen in der Berufschule diskutiert.

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