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Italo-Welt

BB5561

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Freitag, 15. Mai 2009, 08:54

Wandlungsrecht gebrauch machen??

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Hallo liebe GP - Freunde!!!!

Wir haben ein folgendes Problem,

der Wagen von meiner Freundin natürlich auch ein GP ist jetzt zum 4.mal in der Werkstatt!!!!
Meine frage: Was können wir machen????
INFO der Wagen ist grad MAL 2 Wochen alt knappe 500KM erst runter davon haben die Werkstätte knappe 100KM gefahren.
Sie hatte den Wagen selber nur ca.5 Tage genutzt. Sonnst war der Wagen in der Werkstatt!!!

HHHHHHHHHHHHHHiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLfffffffffffffffffffEEEEEEEEEEEEEEEE!!
GRANDE PUNTO RACING

cingsgard

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Freitag, 15. Mai 2009, 08:56

Naja, kommt eben drauf an, ob die 4 Werkstattbesuche immer wegen dem gleichen Fehler / Mangel gewesen ist.
Gruß, cings

Mein Auto: Dacia Sandero Stepway dCi 90 Prestige - Silber Metallic - Vollausstattung - EZ 10/2014 - 42 Tkm


joey23

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3

Freitag, 15. Mai 2009, 09:19

Warum war er denn in der Werke?

Mein Grande Punto: 1.4 8V Dynamic, Ambient White, Blue&Me, Klima, Originalzustand.


BB5561

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4

Freitag, 15. Mai 2009, 09:42

Wandlungsrecht gebrauch machen??

Der war immer wegen dem gleichen Problem dort!!!

Die Motoleute geht immer wieder an !!!
Sie meinten ein Relee wäre kaputt, aber bekommen es nicht hin!!!
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Grande_Bambino

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Freitag, 15. Mai 2009, 11:25

wenn der wagen 2 MAL in der werkstatt wegen dem gleichen problem war und sies nich hinkriegen kannste nen preisnachlass verhandeln. wegen nem relais wird man wohl kein neues auto bekommen ;)

mach druck beim händler und versuch so viel auszuhandeln wie geht!!!
Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von dem von mir verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitte ich um Benachrichtigung.

BB5561

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6

Freitag, 15. Mai 2009, 11:55

:eek: :eek: :eek:
Danke für die Info!!
Ich habe mich auch schon bei FIAT in Frankfurt beschwerd!!!
Die haben mir auch gesagt das man darauf zugreifen kann!!!
Ist ja im endefekt ja dann net nur das Teil.
Sie meinte sie hätten es immer gewechselt aber immer der fehler dort auftritt!!!
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TEgold

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Samstag, 16. Mai 2009, 09:10

Rein rechtlich ist es nach neuerem Recht völlig unerheblich, wie schwerwiegend ein Mangel ist. Mehr als zwei (besser drei) Nachbesserungsversuche muss man auf jeden Fall NICHT hinnehmen.

Möglichkeiten:
1. Frist setzen zur Behebung des Mangels, danach ankündigen:
2.a. Das woanders machen lassen und dem Verkäufer die Kosten in Rechnung stellen. Problem: gibt auf jeden Fall einen Rechtsstreit.
2.b. Kaufpreis mindern. Problem: dann besteht kein Recht mehr auf Nachbesserung und man ärgert sich mit der Lampe rum.
2.c. Vertrag rückgängig machen (wandeln). Problem: Man hat kein Auto mehr und eine Rechnung über eine Nutzungsgebühr des Autos bis dahin am Hals, und mit großer Sicherheit einen Rechtsstreit.
3. Was man angedroht hat auch wirklich umsetzen.
-oder-
Dem Händler den Mittelfinger zeigen und bei einem anderen Händler mit Werkstatt anfragen, ob er das im Rahmen der Herstellergarantie machen kann. Vorher aber auf jeden Fall fragen, denn eigentlich ist IMMER der VERKÄUFER der Ansprechpartner bei Problemen.

Ohne Rechtsschutzversicherung kann man eigentlich nur empfehlen, eine gute Mischung aus Freundlichkeit und Bestimmtheit an den Tag zu legen (man kommt halt so lange jeden Tag wieder, bis das erledigt ist und wird sich, zB im Verkaufsraum auch mit Neukunden über das Problem unterhalten) oder, was ja wohl schon versucht wurde, sich an den Hersteller wenden; der sollte ein Interesse daran haben, dass seine Händler vertrauenswürdig auftreten, denn das färbt ja auf die Marke ab. Aber das ist eben alles freiwillig.

Viel Glück :)
The hardest thing in this world is to live in it.

Mein Auto: ehemals GP Dynamic 1.4 8V 3T


Joerg

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8

Samstag, 16. Mai 2009, 09:24

Ich würde hier nicht so einen Aufwand betreiben.
Das ist ja ein Garantiefall und den muss jede Fiat Vertretung kostenlos beheben.
Also einfach zu einer anderen Fiat Werkstatt fahren und machen lassen.
Bei Garantiefällen ist man ja nicht an eine bestimmte Werkstatt gebunden.

Willst du allerdings den Verkäufer ärgern, dann lasse es nicht als Garantiefall laufen, sondern als Gewährleistungsfall und dann kannst du die Register ziehen die TEgold geschrieben hat und noch ein paar mehr, inklusive aller rechtlichen und monitären Folgen für den Verkäufer.
Ist aber meiner Meinung die kompliziertere Lösung.

@TEgold:
Das hier

Zitat

Rein rechtlich ist es nach neuerem Recht völlig unerheblich, wie schwerwiegend ein Mangel ist.

ist nicht ganz richtig, denn da gibt es sehr wohl Ausnahmen und Regelungen

Zitat

§ 439 Nacherfüllung
...
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 ABS. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
...

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BB5561

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Montag, 18. Mai 2009, 10:21

das Problem was ich hab der war ja schon in zwei anderen Werstätten!!!
Aber sie meinten das sie so einen Problem noch nie hatten!!!
Was mache ich jetzt???
LG Bahri
GRANDE PUNTO RACING

Joerg

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Montag, 18. Mai 2009, 12:27

Ruf bei Fiat an (kostenlose Rufnummer), nenne das Problem und die Werkstätten die nicht in der Lage sind den Fehler zu beheben und dann kümmern die sich darum.

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