Hallo liebe Forum Nutzer.
Ich habe mir im März 2009 den Grande Punto auf Grund der Abwrackprämie gekauft.
Im November 2009 war schon alles vorbei, mir wurde der GP bei einem Auffahrunfall (Arbeitsunfall = Wegeunfall) so stark beschädigt das er nur noch Schrottwert hatte.
Seit dem 18. Januar 2010 bin ich nun stolzer Besitzer eines Punto Evo.
Da ich nun gehört habe:
Zitat
Unfallkosten: Hatte ein Arbeitnehmer im Jahr 2009 auf seinem Arbeitweg (egal ob Hin- oder Rückfahrt) einen Unfall mit seinem Pkw, darf er in diesem Zusammenhang angefallene Reparaturkosten Rückwirkend neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten abziehen.
:idea:
Nun meine Frage. Hat der eine oder andere so etwas schon MAL gemacht und kann mir ein paar Tipps geben?
Ich bedanke mich schon MAL im Voraus für die rege Teilnahme und die vielen Tipps.
mfg
Wolfgang