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BENGEL

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Dienstag, 2. August 2011, 00:20

Unfall

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so...

mein grande musste drann glauben (3-türer) -.-

war in nem kreisverkehr, von links KAM ein Rollerfahrer und ist mir total in die seite gefahren.... Tür kaputt, hintere scheibe kaputt, sämtliche dellen, einsteigsleiste verbogen und das blech nach der fahrertür hat ein loch komplett durch

Schuld laut Polizei bin ich...

was auf mir zukommt ? 120€ strafe und 3 Punkte

was ich mich frage, was ist mit dem schaden ?

Auto ist vollkasko versichert und wird am 24.08 2Jahre alt
der Roller ist auch Total schrott weiß da jemand bescheid ?

(bilder folgen morgen)

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dfi103

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Dienstag, 2. August 2011, 01:10

Erstmal...hoffentlich niemand ernsthaft verletzt?

Unfallgegner übernimmt Deine Haftpflicht, eigenen Schaden die Vollkasko...evtl. lohnt sich ein gegen Rechnen von Höherstufung vs. selber zahlen, je nach Beschädigungsbild.

Für was hast eine Strafe bekommen? Bei einer Verkehrsrechtsschutz lohnt sich evtl. die Konsultierung eines Anwaltes...wirklich klare Schuldlage?

Ist natürlich ne ärgerliche Sache, aber so lange (hoffentlich) niemand verletzt wurde...blech ist blech und durch geld zu ersetzen...hoffe die Sache läuft gut aus für Dich!

AudiQ7

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Dienstag, 2. August 2011, 02:00

Oh man das hört sich nicht gut an. Niemandem ernsthaft was passiert oder?

Wie du warst im Kreisverkehr drin und Links wollte dich ein Rollerfahrer überholen? Da bist du doch nicht schuld. Wenn er Link an dir vorbei möchte muss er warten!

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Viper3dc

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Dienstag, 2. August 2011, 06:38

Also wenn der Roller von Links KAM, dann ist BENGEL wohl gerade in den Kreisverkehr reingefahren obwohl der Rollerfahrer Vorfahrt hatte ;)

Hoffe dem Rollerfahrer ist nicht viel passiert. Meist haben Rollerfahrer ausser dem Helm ja keine Schutzkleidung an und sind somit alles andere als geschützt bei einem Sturz!

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Viper3dc« (2. August 2011, 06:39)

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Discobär

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Dienstag, 2. August 2011, 06:39

das klingt eher nach "ich bin in den kreisverkehr gefahren und hab nen rollerfahrer übersehen"...

Viper3dc

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Dienstag, 2. August 2011, 08:46

Was mich vor allem wundert.. wenn der Schaden so groß ist, dann muss die Aufprallgeschwindigkeit vom Roller schon ziemlich heftig gewesen sein. Also > 30kmh...

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kath

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Dienstag, 2. August 2011, 09:35

Wo steht denn was von 30km/h? So n Roller kann auch 50 fahren...
Kreisverkehr ist ja je nach Lage unterschiedlich, gibt welche mit Vorfahrt achten und welche ohne das Schild (die aber verdammt selten).

Deine Vollkasko zahlt dir deinen Schaden, abzüglich der Selbstbeteiligung. Dafür wirst du aber höher gestuft um eine Stufe. Den Rollerschaden übernimmt die Haftpflicht und da wirst du ebenfalls um mind. eine Stufe höher gepackt. Eventuelles Schmerzensgeld übernimmt dann auch die Haftpflicht.
Hatte bisher zwei Schäden ü3000€ und da habe ich jedes MAL die Vollkasko bemüht (waren Fahrerfluchten), weil ich mit aufrechnen durch selber zahlen gleich rausgekommen wäre. Bei dir wird der Schaden am Punto aber laut der Beschreibung bei über 3000€ liegen.

Euch beiden ist aber nichts passiert, oder?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kath« (2. August 2011, 10:51)


Viper3dc

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8

Dienstag, 2. August 2011, 10:11

Also mit 50kmh mit dem Roller im Kreisverkehr? Das wäre arg Mutig bzw. der Kreisverkehr vom Durchmesser sehr sehr groß :D

Und selbst bei den Kreisverkehren ohne das Schild hat immer der IM Kreisverkehr Vorfahrt.

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Flitzepunto

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Dienstag, 2. August 2011, 10:24

Hi,
in der Hoffnung, dass keiner ernsthaft verletzt ist, beschränke ich mich auf das "Technische".
Wer, bzw. welche Versicherung was übernimmt ist von der Schuldfrage abhängig. Wenn die Polizei meint, Du seist schuld und 120 EUR und 3 Punkte verhängt, sieht das nach Mißachtung der Vorfahrt und einem daraus resultierenden Unfall aus.
Demnach zahlt deine Hapftpflichtversicherung den Schaden am Roller sowie alle von dem Unfallgegner berechtigt gestellten Forderungen (Wiederbeschaffung, Nutzungsausfall, Anwalt, etc.), und deine Vollkasko den Schaden an deinem Auto (abzüglich Selbsbeteiligung in beiden Fällen).
Und hier gibt es was zu Vorfahrtsregelung in Kreisverkehren: Wikipedia

Grüße
Flitzepunto

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kath

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Dienstag, 2. August 2011, 10:51

Zitat

Original von Viper3dc
Und selbst bei den Kreisverkehren ohne das Schild hat immer der IM Kreisverkehr Vorfahrt.

Wo hast du sowas denn bitte gelernt?

Und ja, es gibt durchaus Kreisverkehre wo du locker 50 fahren kannst. Zumindest hier im Westen sind die groß genug. Gibt ja auch noch sowas wie LKWs. Schonmal einen Kreisverkehr in einem Industriegebiet gesehen?

Sven1983

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Dienstag, 2. August 2011, 11:04

Zitat

Original von Viper3dc
Und selbst bei den Kreisverkehren ohne das Schild hat immer der IM Kreisverkehr Vorfahrt.

Das ist nicht richtig. Ohne Schild gilt -> Rechts vor links. Und das wäre im deutschen Kreisverkehr der Einfahrende.

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GX3

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Dienstag, 2. August 2011, 11:43

Vier grundverschiedene Arten von Kreisverkehren gilt es zu unterscheiden:

1Der »richtige« Kreisverkehr mit dem Vorfahrt-gewähren-Schild und dem Kreisverkehrszeichen. Hier haben Fahrzeuge im Kreisel tatsächlich immer die Vorfahrt, seit Februar 2001 steht es so in der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 8 StVO). Dies ist die einzig korrekte —und glücklicherweise auch die übliche— Art und Weise, einen Kreisverkehr auszuschildern. Fahrzeuge, die in den Kreis einfahren wollen, müssen die Vorfahrt der im Kreis befindlichen Fahrzeuge beachten. Im Kreis selbst werden dann keine weiteren Vorfahrt gebenden Schilder mehr aufgestellt.

2Der »halbherzige« Kreisverkehr mit einer Mittelinsel, vor dem kein Kreisverkehr-Schild aufgestellt ist, sondern nur ein Vorfahrt-gewähren-Schild. Es gab sie insbesondere vor dem Jahr 2001. Sie sollten eigentlich mittlerweile mit einem Kreisverkehrsschild nachgerüstet sein, aber die Vorfahrtregel ist wenigstens eindeutig: Wer hinein will, muss nötigenfalls warten.

3 Und umgekehrt: falsch ausgeschilderte Kreisverkehre, an denen nur das blaue Kreisverkehr-Zeichen angebracht ist, aber kein Vorfahrt-gewähren-Schild. Das Kreisverkehrsschild alleine sagt zwar — gemäß Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung zu Zeichen 215 — nichts über die Vorfahrtlage aus, nach Meinung von Verehrsexperten müssen die einfahrenden Fahrzeuge hierbei jedoch aufgrund des Sicherheitsgedankens und der Ähnlichkeit zur korrekten Beschilderung ebenfalls warten (dem Kreisverkehrsschild wird also die eigentlich fehlende Vorfahrtbedeutung zugeordnet).

4 Kleine Rondelle mit ebenso kleinen Mittelaufbauten, an denen weder Zeichen 205 noch Zeichen 215 steht. Man findet sie hauptsächlich in sehr verkehrsarmen Straßen in Wohngebieten; sie dienen der Verkehrsberuhigung. Da überhaupt kein Verkehrszeichen die Vorfahrt regelt, gilt dort rechts vor links. Streng genommen sollte man in diesem Fall auch nicht »Kreisverkehr« sagen. Es sind im Grunde »ganz kleine Kreuzungen mit einer Insel in der Mitte«.

Zeichen 205 = Vorfahrt achten
Zeichen 215 = Blaue Kreisel Schild

Ohne zu wissen wie des Dort genau aussieht können wir nur spekulieren :)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »GX3« (2. August 2011, 11:44)

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Viper3dc

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Dienstag, 2. August 2011, 12:36

Zitat

Original von Sven1983
Das ist nicht richtig. Ohne Schild gilt -> Rechts vor links. Und das wäre im deutschen Kreisverkehr der Einfahrende.

Richtig. Aber diese Art von Kreisverkehren gibt es sogut wie garnicht mehr. 99% aller Kreisverkehre sind mit dem "Kreisverkehrsschild" gekennzeichnet. Und selbst wenn dann das "Vorfahrt beachten" Schild fehlt, hast du als Einfahrender zu warten.

Ist der Kreisverkehr aber weder mit einem Kreisverkehrsschild NOCH mit einem "Vorfahrt Beachten"-Schild gekennzeichnet, dann, nur dann gilt Rechts vor Links. Aber wie gesagt, diese Art von Kreisverkehren gibt es sogut wie garnicht mehr. Und ich bezweifel ganz stark, dass der TE in so einem super extrem seltenen Kreisverkehr war :D

GX3 - hats ja bereits mit den dazugehörigen Texten bestätigt ;)

Zitat

Original von kath
Und ja, es gibt durchaus Kreisverkehre wo du locker 50 fahren kannst. Zumindest hier im Westen sind die groß genug. Gibt ja auch noch sowas wie LKWs. Schonmal einen Kreisverkehr in einem Industriegebiet gesehen?

Sicher kenn ich solche Kreisverkehre. Ich wohne ja nicht auf dem Dorf :lol:
Aber 50kmh.. da muss der Durchmesser schon locker 30m sein. Und dann fährst du mit dem Auto schon ziemlich "zügig" durch. Mit dem Motorrad/Roller ist das dann nochmal eine ganz andere Sache... ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Viper3dc« (2. August 2011, 12:39)

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Dienstag, 2. August 2011, 14:36

also der Roller fahrer war laut seiner aussage im Kreisverkehr

das ist nicht ein kreisel wie ihr euch den vorstellt der hat gerade MAL ein durchmesser von geschätzten 1-2 Meter und ist gepflastert

am auto ist laut werkstatt mehr wie 5 000 € schaden (also muss der rollerfahrer den kreisel geschnitten haben mit erhöhter geschwindigkeit) das auto wird am 24.8 2jahre alt und hat 34 444 km drauf, da aber die komplette fahrerseite neu gemacht werden muss und die grundkarosserie gestreckt werden muss komme ich über 5-6tausend euro schaden. der leasing vertrag hat noch eine restsumme von ca 5500 € also kommt es billiger wenn ich den jetzigen nicht reparieren lasse, mit dem geld der vollkasko den leasing vertrag bezahle und mir ein neues kaufe.

ein gutachter kommt im laufe der woche noch vorbei und gibt sein senf dazu ab....

dem rollerfahrer ist nichts passiert außer das die verkleidung kaputt ist und eine schürfwunde am ellebogen

von der polizei seite aus bin ich mi 120€ strafe und 3 punkten drann da ich dem Rollerfahrer die vorfahrt genommen habe... wobei bei der schadenslage das nicht sein kann

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Dienstag, 2. August 2011, 14:46

Hast eine Verkehrsrechtsschutz?

Wie ist die Vorfahrtslage in diesem Mini-Kreisel?

Zeugen?

Wieso sollte das bei der Schadenslage nicht sein können? Du nimmst dem Rollerfahrer die Vorfahrt und er kracht Dir in die Seite...oder hab ich da was falsch verstanden? Wenn Du sicher bist, dass kein Verschulden Deiner Seite vorliegt würde ich den Rechtsweg über Rechtsanwalt und Gutachter bestreiten....

Flitzepunto

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Dienstag, 2. August 2011, 14:50

Schuldfrage...

Hi,

so wie Du das schilderst, könnte die Schuldfrage einer Überpfüfung bedürfen.
Hat es an dem "Kreisel" ein Kreisverkehr-Zeichen oder ein Vorfahrt-Achten-Zeichen gegeben? Schau Dir doch MAL den Link an, der in meinem letzten Beitrag ist, oder den Beitrag von GX3.

Grüße
Flitzepunto

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Dienstag, 2. August 2011, 14:54

Mach doch ma ne Skizze von dem Kreisverkehr und zeiche ein, wo du warst und wo der Rollerfahrer war.

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Dienstag, 2. August 2011, 14:55

Wie ich das gelesen habe, ist er eingefahren (hat keinen Rollerfahrer gesehen, da er noch nicht drinnen war) und dann ist der Rollerfahrer voll rumgebrettert (bei den schaden oO?) und ist dem voll reingefahren, obwohl der schon beim einfahren in den Kreisverkehr war (da er ja vorher kein Auto/Roller gesehen hat).

Dann ist die Sache find ich nicht mehr so klar in Sachen der Vorfahrt, da er ja schon "drinnen" war.

Auser ich sehe das grad total falsch.
Euer
NEo-Shadow02

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Dienstag, 2. August 2011, 15:04

Also ein Kreisel/Kreisverkehr mit 1-2m Durchmessen will ich sehen :D

Auch wenn der Kreisverkehr in der Mitte gepflastert ist, gehört das mit zur Straße.

Der Rollerfahrer war definitiv im Kreisverkehr (wo sonst wenn er die Fahrerseite von TE getroffen hat.. ;) ) und der TE ist in den Kreisverkehr reingefahren. Er hat also den Rollerfahrer übersehen.

Und bei der Einfahrt des Kreisverkehrs war bestimmt ein Kreisverkehrsschild oder ein Vorfahrt-Beachten Schild.. oder sogar beides ;)

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Sven1983

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Dienstag, 2. August 2011, 15:12

Es ist ein Bisschen ungeschickt, hier rumzumutmaßen. Keiner war dabei und kann so sagen, was passiert ist.

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