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luna687

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Dienstag, 23. Februar 2010, 09:45

Unfall - Schuldfrage

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Hallo alle zusammen.
Gestern früh hat es meine Schwester auch erwischt. Ich beschreibe ma was passiert ist, möchte wissen was ihr denkt, wer schuld ist.

Sie ist gg hab acht auf die A17 Auffahrt DD Prohlis gefahren. Auf der Autobahn angekommen hatte sie vor sich einen PKW und einen LKW. Sie setzt zum überholen an, Aussenspiegel, Innenspiegel, Schulterblick - alles frei, also rüber nach links. Sie überholt den PKW und ist dann neben dem LKW (hat den Spurwechselvorgang also schon komplett abgeschlossen) als es von hinten kracht (Sie hat etwa 100km/h drauf, da grade erst auf die Bahn gekommen). Aus dem nix ist ein A4 aufgetaucht und ist ihr voll hinten rein gedonnert mit etwa 170 Sachen.
Fazit: beide Autos Schrott, aber es ist niemandem was ernsthaftes passiert.

Bitte denkt daran, dass sie schon ein Stück auf der linken Spur gefahren ist, als es gekracht hat. Was denkt ihr?

Mein Grande Punto: 1,4l 16V 95PS Sport,weiß,7x17 P61,schw SW,schw LED-RL,rote Bremssättel,Federn 40/30,Seitenstreifen "Punto",Innenraum schw/weiß,SuperSprint-ESD 70x140,Fiat-Sportpedale, Abarth-Heck umgebaut


GP-Markus

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Dienstag, 23. Februar 2010, 10:03

bin zwar kein Rechtsexperte,
aber da du ja sagst das deine Schwester schon auf der linken Spur ein Stück gefahren ist und bereits ein anderes Fahrzeug überholt hat or gerade dabei war, ist es ein klarer Auffahrunfall und würde somit sagen das der hintere Schuld hat und deine Schwester absolut keine Schuld trifft!

lg
Fahre ICH zu LANGSAM VOR dir HER

Mein Grande Punto: 1.4 Dyn., RnR Blau, Soundsystem powered by AIC_Mike, Ragazzon Duplex 4x80mm, LED Rücklichter und Daylines, *Update*SF + Spiegelkappen in weiss, getönte Scheiben, Abarth Fahrwerk


domi87

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Dienstag, 23. Februar 2010, 10:12

Bin der gleichen Meinung wie - GP Markus
ganz klar Auffahrunfall!
Offizieller Sponsor
der örtlichen Bußgeldstelle!



luna687

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Dienstag, 23. Februar 2010, 10:14

Genau das denke ich auch. Nur wird das ni so einfach werden. Die Polizisten von Ort meinten, Sie wäre Schuld (eigentlich dürfen die doch grkeine Schuld zuweisen). Sie jetzt erst ma zu ner Anhörung, die haben dort garkeine richtige Aussage aufgenommen. Für die sieht das so aus: LKW überholen wollen, ni nach hinten gucken, rausziehen - krach. Die ham sich noch nima die Mühe gemacht, dort zu klären, was passiert is, die haben sich einfach ihre Meinung darüber gemacht. Ich hoffe das geht gut aus.

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T-Jet Do

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Dienstag, 23. Februar 2010, 10:27

also ich kann es mir nicht vorstellen das sie schuld is . da der "raser " vorrausschauend fahren muss . ein guter freund von uns ist auch ein grünes männchen und der hat gesagt das wenn man die richtgeschwindigkeit von 130 überschritten hat eine teilschuld bekommt weil die versicherung sagt das wenn man 130 gefahren is das es dann vermieden hätte können. davon abgesehn muss der ja ziemlich gebrettert sein wenn der mit 170 da rein knallt..
versteh so was aber auch nicht weil wenn ich auffe autobahn auf der linken spur rase und es kommt eine auffahrt fahr ich generell immer vorsichtiger um sowas zu vermeiden .

Mein Grande Punto: T-Jet getönte scheiben H&R Federn 35/35mm kommen aba andere rein da er nicht wirklich tiefer ist und grill ohne emblem ...


99tester

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Dienstag, 23. Februar 2010, 10:27

Mindestens Teilschuld liegt beim Audi, da der Unfall bei 130 km/h nich passiert wäre.
Je nachdem wie bewiesen werden kann, wieweit sie neben dem LKW war, auch Vollschuld beim Audi. Hoffentlich ist der LKW-Fahrer und nachfolgende Fahrzeuge als Zeugen vorhanden.

Grüße

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Demi

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Dienstag, 23. Februar 2010, 10:45

Ohne Zeugen läufts wohl auf Teilschuld herraus, da nicht geklärt werden kann, ob sie ohne zu schauen auf die linke Spur zog oder ob der Audi gepennt hat, wärend deine Schwester bereits korrekt auf der linken Spur am überholen war.

luna687

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Dienstag, 23. Februar 2010, 10:51

Zumal ja im Brereich einer Auffahrt eingentlich ne Geschwindigkeitbegrenzung ist. Zum Thema Zeugen, sie hatte ne Freundin mit im Auto (waren aufm Weg zur Berufsschule) und der LKW-Fahrer hat auch angehalten. Die Audi-Fahrerin war allein in ihrem Firmenwagen.

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cingsgard

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Dienstag, 23. Februar 2010, 11:40

Wenn Du schreibst: Im Bereich der Auffahrt ist "eigentlich" eine Geschwindigkeitsbe-
grenzung: War dort die Geschwindigkeit per Warnschild begrenzt oder nicht? Wenn
dort kein Tempolimit herrscht, kann man auch mit 300 km/h an der Autobahnauffahrt
vorbeifahren. Sicher, wenn es kracht - wurde ja schon geschrieben - hat man eine
Teilschuld, weil man schneller als die Richtgeschwindigkeit gefahren ist.
Gruß, cings

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Hauilion

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Dienstag, 23. Februar 2010, 11:43

$ 5 (4) StVO: Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

Da sich Deine Schwester noch neben dem LKW befunden hat, ist der Überholvorgang nicht abgeschlossen - also kein "einfacher" Auffahrunfall.

Hier ist es sogar zu einer Schädigung des nachfolgenden Verkehrs gekommen, sozusagen zu einer konkretisierten Gefährdung.
Dafür ist es erstmal völlig unerheblich, wie schnell der Hintermann gefahren ist.

Heißt also, Deine Schwester hat den Unfall verkehrsrechtlich verursacht.

Soviel erstmal zur verkehrsrechtlichen Bewertung.

Die Schuldfrage muss später am "grünen Tisch" geklärt werden. Die Hauptschuld trägt erstmal der, der einen verkehrsrechtlichen Verstoß begeht, der zu einem Unfall führt.

Wer allerdings die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen überschreitet, bekommt in der Regel eine Teilschuld zugesprochen, wobei die Geschwindigkeit erstmal bewiesen werden muss.

cingsgard

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Dienstag, 23. Februar 2010, 11:48

Naja, sagen wir MAL so:

Wenn der Audi-Fahrer die 130 km/h vorschriftsmäßig gefahren wäre, wäre er vermutlich
nicht in das Heck des vorausfahrenden Fahrzeugs gefahren. Außer, der Vordermann hätte
nur eine Geschwindigkeit von 60 km/h gehabt - unwahrscheinlich bei einem LKW-Überhol-
manöver.

Bei 130 km/h hätte er noch locker bremsen können, von daher ist er wirklich schneller
unterwegs gewesen. So in etwa wird wohl auch vor Gericht formuliert werden.
Gruß, cings

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Dienstag, 23. Februar 2010, 13:57

Genau, als ich mit 170 km/h in eine Autofahrerin reingeknallt bin, die vom Beschleunigungsstreifen mit 90 km/h auf meine Spur gefahren ist, hatte ich nur keine Teilschuld, weil die Frau mir ein paar Meter vor mir gewechselt war und ich auch bei 130 km/h nicht hätte reagieren können. Bevor ich auf der Bremse war, hatte es schon geknallt. :-(

Ging noch vor das Gericht, weil die Frau nachher bestritten hat, dass sie auf meine Spur KAM. Deshalb weiß ich das leider sehr genau.

Grüße

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Magna00

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Dienstag, 23. Februar 2010, 20:56

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Benny121

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Dienstag, 23. Februar 2010, 21:50

Hier gilt vielmehr zuerst die Anscheinsvermutung, dass der Auffahrende die Schuld an dem Unfall trägt. Entweder hat er durch die Geschwindigkeit nicht mehr rechtzeitig reagieren können oder er war abgelenkt. Das wäre dann der Fall, wenn man den Überholvorgang bereits fast abgeschlossen hat und das vom Hinterhefahrenden nicht bemerkt wird.

Wenn es allerdings so gewesen ist, dass sie den PKW überholt hat ohne nach hinten zu schauen und das mit nur mäßiger Geschwindigkeit (100 km/h ist schon recht wenig für einen Überholvorgang auf der linken Spur), dann hat sie, wie bereits geschildert den fließenden Verkehr gefährdet und trägt die Hauptschuld bzw. je nach Gericht auch die komplette Schuld am Vorfall.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Benny121« (23. Februar 2010, 21:53)


Magna00

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Dienstag, 23. Februar 2010, 21:55

@Benny121:

wollt ich auch nicht, aber nur halt mitteilen das über 130 nich immer die schuld des schnelleren trifft ...

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Benny121

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Dienstag, 23. Februar 2010, 22:08

Hehe, hab ich auch gemerkt, deswegen hatte ichs schon wieder rausgenommen ;)

Außerdem ist der Fall ja doch iwie ähnlich. Es kommt halt auf die zeitliche Abfolge des Überholens, die Geschwindigkeit und der Abstand in Metern zum fließenden Verkehr auf der Bahn an.

luna687

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Dienstag, 23. Februar 2010, 22:44

ihr vergesst, dass sie VOR dem LKW-Überholen schon einen PKW (an dem sie ja schon vorbei gekommen ist) überholt hat, also schon etwas länger auf der linken Spur gewesen ist. Sie hat ni angesetzt um den LKW zu überholen, sondern einen PKW UND einen LKW.

Zitat

(100 km/h ist schon recht wenig für einen Überholvorgang auf der linken Spur)

Sie war grad am Beschleunigen, da sie ja erst auf die Bahn gefahren ist.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »luna687« (23. Februar 2010, 22:45)

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Gustin

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Dienstag, 23. Februar 2010, 23:22

Das spielt doch keine Rolle, sie hat sich beim Spurwechsel nicht (richtig) vergewissert,
ob ein Auto von hinten kommt, oder schlicht und einfach dessen Geschwindigkeit
falsch eingeschätzt.
Wenn der Audi MAL gut über 200 drauf hatte, dauert das auch maln paar sekunden um
das Auto langsamer zu kriegen. Und ich denke wir sprechen bei "länger"
vom einstelligen Sekundenbereich.
Von daher ist das imho recht klar: Vorfahrt genommen.

blakK

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Mittwoch, 24. Februar 2010, 00:29

Also wenn ich Dich richtig verstehe hat Deine Schwester vorher in den Spiegel geschaut und den Schulterblick gemacht, so wie vorgesehen. Angenommen sie fuhr mit 90 km/h hinter dem LKW und scherte nachdem sie bereits überholt wurde (und nach dem ordnungsgemäßen einleiten des Überholvorgangs) auf die linke Spur aus. Selbst wenn der Audi weit über 200 auf dem Tacho hatte so kann es nicht sein das "alles frei" gewesen sei. Versteh mich bitte nicht falsch, ich möchte Dir oder Deiner Schwester nichts unterstellen, aber das ist eigentlich so nicht möglich aus meiner Sicht. Entweder konnte der Audi Fahrer nicht mehr rechtzeitig bremsen oder der Fahrer des Audis hat die Geschwindigkeit Deiner Schwester falsch eingeschätzt.

Um wirklich eine unabhängige Aussage zu machen würde ich gerne wissen was der Audi Fahrer dazu gesagt hat?

Greetz
blakK

cingsgard

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Mittwoch, 24. Februar 2010, 06:24

Es wurden ja 2 Fahrzeuge überholt: Erst ein PKW und dann der LKW. An dem PKW war
die Dame ja schon vorbeigefahren auf der linken Spur. Somit hat sie den PKW schon
überholt und war jetzt dabei, den LKW zu überholen und war hier schon auf gleicher
Höhe.

Erst dann KAM der Audi und krachte ihr von hinten ins Heck!

Also so plötzlich KAM das nicht. Ich würde da 100 Prozent dem Audi-Fahrer die Schuld
geben (als Laien-Richter).
Gruß, cings

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