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Italo-Welt

bluti

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Freitag, 15. Februar 2008, 21:45

Unfall mit Neuwagen

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hallöchen, dies ist mein erster beitrag hier und leider auch kein schöner.
habe meinen grande punto jetzt seit dem 21.12.07 und es handel tsich um nen neuwagen. nun ist mir vorhin jemand in die karre gebrettert und das nicht zu langsam. bei dem anderen auto wird es nen total schaden sein da vorne alles platt ist udn selbst nichtmal mehr die fahrertür aufgeht.

bei meinem grande punto sieht ma nnur äußerlichen shcaden an der stoßstange(kratzer udn das die nicht mehr 100% sitzt sondenr die spaltmaße nun anders sind).

wie schnell die draufgefahren ist weiss ich nicht, dort war 70 erlaubt ich stand und groß gebremst hat die nicht

habe ich nun einen anspruch auf einen neuwagen? da meiner erst knappe 7 wochen alt ist und gerade MAL 2tkm aufm tacho hat. versichert bin ich selbst bei der huk24 und der verursacher bei der vgh.
ich habe hier shcon bei der wahl der versicherung gelesen das viele bei der huk sind weil man dort bei nem unfall anspruch auf einen neuwagen hat(ich habe das nirgends in den unterlagen gefunden). montag erstmal in die werkstatt fahren und shcauen was die sagen, wäre jedenfalls ärgerlich mit nem wagen der fast neu ist und shcon nen unfall udn somit wertverlust hat rumjuckeln zu müssen.

bin für jeden tipp und antwort dankbar.

Carsten84

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2

Freitag, 15. Februar 2008, 22:02

hi erstmal!

du hast anspruch auf eine Entschädigung auf Neuwagenbasis, wenn an deinem Wagen gravierende Schäden sind!

das muss aber ein gutachter klären! ich kann mir nur nicht vorstellen, dass der unfallgegner einen Totalschaden (ich rede nicht von einem wirtschaftl. Totalschaden) hat und du "nur" ein paar kratzer an der stoßstange haben solltest!
meist wird sich dann auch die komplette karroserie verzogen haben, was wenn dann auf jeden fall sehr teuer instand zu setzten ist.
hat eigentlich dein airbag ausgelöst?

PS: Bilder wären ganz hilfreich!

Gruß
Carsten
Bilder von meinem Grande gibts hier
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Paulemann

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3

Freitag, 15. Februar 2008, 22:07

Je nach dem, Wiederbeschaffungswert und trallala das wirst du ja wissen, Wertminderung bekommst du von der Gegnerin.
Vielleicht macht dir dein Autohaus ein "unmoralisches" Angebot!
Warte erstmal das Gutachten ab und was der Meister sagt!
Wünsche dir jedenfalls viel Glück, das es zu deinen gunsten ausgeht!

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bluti

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4

Freitag, 15. Februar 2008, 22:15

fotos habe ich noch keine gemacht, werde aber gleich MAL losjuckeln welche
machen.

wie gesagt oberflächlich hat meienr nur ne kaputte stoßstange und das das spaltmaß der stange nicht mehrstimmt. aber so wie das geknallt hat und was ich udn mein polizist im auto fürn schlag bekommen haben muss dort ordentlich was inne dutten sein da drunter. montag muss ich auch gleich zum DOC da langsam das ziehen im rücken und nacken anfängt. schon echt ne große kacke.

bluti

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Mittwoch, 20. Februar 2008, 19:37

so heute sollte ich die karre vom händler abholen und mir viel gleic hauf das die stoßstange an eienr seite ca 3-4mm vorsteht was mir nicht gefiel. zudem war noch das alte zerbeulte nummernshcild dran, und dort wo das nummernschild ist 2 lackierungsfehler. tja da dürfen die nochmals bei und so wie ich das gesehen habe wird das mit der stoßstange morgen oder übermorgen auch nicht besser sein, die scheint nicht 100% zu passen und ich bin da sehr pingelig, also bestimmt ne neue stoßstange oder da muss nen fachmann bei der die anpasst(bin gespannt was da noch bei rauskommt).

ach ja habe selbst was an der hws abbekommen. die ist kerzengerade was an den muskelverhärtung vom aufprall liegt um mich zu schützen. die versicherung von der verursacherin wird sichfreuen, die rep am auto mit meine pingeligkeit, die artztkosten und röntenaufnahmen sind mit sicherheit auch nicht wenig, dann noch schmerzensgeldklage und natürlich meinen anwalt den die bezahlen müssen. ach ja mein mitfahrer hat so ziemlicu das gleiche wie ich abbekommen und klagt über meinen anwalt auch gleich mit.

laut aussage von der werkstatt war bei mir nur die stoßstange kaputt sowie der verstärkte dämpfer der direkt dahinter sitzt. fast den ganzen schaden hat der bravo abbekommen der mir reingejuckelt ist.

ms303

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Mittwoch, 20. Februar 2008, 23:35

Da würde ich MAL genauer hinschauen.

Habe MAL vor einiger Zeit MAL einen Bereicht in der Auto-Bild gelesen, was Unfälle anbetrifft.

Kann mich nicht mehr 1000%ig erinnern, aber oft war es so, das halt nur offensichtlich ein "kleiner" Schaden am Punkt der Berührung zu erkennen war, jedoch sich die Kräfte des Aufpralls auf andere Teile der Karosserie übertragen haben.

In den Fällen, die dort geschildert waren, hat ein Auffahrunfall im Heckbereich stattgefunden.

Dort war gar nicht so ein grosser Schaden zu entdecken.

Wenn man aber das ganze Fahrzeug genau untersucht hat, konnte man feststellen, dass das Fahrzeug im Bereich der C-Säule Verformungen aufwies.

Dies bedeutete nicht nur automatisch einen grösseren Schaden, sondern auch eine Instäbilität der gesamten Karosserie, die bei einem weiterem Unfall zu einem Sicherheitsrisiko oder weitaus grösseren Schaden hätten führen können.

Ich empfehle Dir also, das Fahrzeug genauestens unter die Lupe zu nehmen.

Leider wirst Du kein Neufahrzeug mehr bekommen, da meines wissen nach, die Grenze hierfür bei maximal 1000 KM liegt (verbessert mich, wenn ich falsch liege..)

Also mein Tipp:

Schaue Dir dein Fahrzeug genau an, ob irgendwelche Verformungen irgendwo sonst an der Karosserie vorliegen, diese müssen nicht direkt im Bereich des eigentlichen Aufpralls liegen (C-Säule/B-Säule/Spaltmasse etc.)

Gruß aus Essen

Markus
Gruß aus Essen

Markus

Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »ms303« (21. Februar 2008, 00:43)

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Donnerstag, 21. Februar 2008, 07:01

Als Geschädigter kannst Du selbst einen Gutachter bestimmen. Nutze es.
Juristischer Beistand (also ein Anwalt) steht Dir ebenfalls zu. Wenn Du darauf verzichtest, fährst Du idR deutlich schlechter.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »bk.968« (21. Februar 2008, 07:03)


bluti

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Donnerstag, 21. Februar 2008, 09:15

habe mir gestermn die ganzen spaltmaße am auto angesehen und da ist sonst nichts. bei einem anderen grande punto habe ich auch gesehen das die stoßstange so saß wie bei meinem und dabei handelte es sich um nen neuwagen. bei mir sieht war das vorher aber nicht, also vorher hat es beser gepasst udn solange mache ich dan ntheater da.

Carsten84

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Donnerstag, 21. Februar 2008, 12:02

es geht dabei nicht um irgendwelche spaltmaße der außenverkleidung, sondern um die exakten Abmessungen der Karrosserie

hier MAL eine grafik mit den wichtigsten Messpunkten (da gibts natürlich noch wesentlich mehr)
die Abweichung sollte maximal 2mm betragen

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Toni79

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Freitag, 22. Februar 2008, 18:47

RE: Unfall mit Neuwagen

Hi,
ab einem Schaden von 30% vom Fahrzeug Wert, max. 12 Wochen alt und max 3000Km steht dir ein Neuwagen zu. Sind Richtarbeiten bzw. Schweißarbeiten dran, steht dir auch ein Neuwagen zu.
Freien Sachverständiger wählen und zum Rechtsanwalt sonst wird es sehr schwer seine Ansprüche gegen die Versicherung vom Unfallverursacher geltend.
Ciao Toni
Wer bremst, der steht.

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Freitag, 22. Februar 2008, 20:18

RE: Unfall mit Neuwagen

Zitat

Original von Toni79
Hi,
ab einem Schaden von 30% vom Fahrzeug Wert, max. 12 Wochen alt und max 3000Km steht dir ein Neuwagen zu. Sind Richtarbeiten bzw. Schweißarbeiten dran, steht dir auch ein Neuwagen zu.
Freien Sachverständiger wählen und zum Rechtsanwalt sonst wird es sehr schwer seine Ansprüche gegen die Versicherung vom Unfallverursacher geltend.
Ciao Toni

Kann man nicht so verallgemeinern, da kocht jede Versicherung ihr eigenes Süppchen wann nach einem Unfall ein Neuwagen komplett ersetzt wird.

bluti

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Freitag, 22. Februar 2008, 23:18

so der wagen ist wieder da, udn alles zu meienr vollsten zufriedenheit. karosserie ist alles bestens und auch nichts verzogen. scheint wirklich fast alles der andere wagen abbekommen zu haben. bei mir mussten stoßfänger neu und nen paar kleinteile dahinter. schaden wird unter 2000€ sein, bekomme ich aber demnächst sobald die rechnung fertig ist mitgeteilt.

Carsten84

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Samstag, 23. Februar 2008, 09:47

auch wenn die schäden beseitigt sind, es ist und bleibt ein Unfallwagen für den du bei einem späteren Verkauf weniger bekommen wirst!

Bekommst du denn wenigstens ne Wertminderung von der gegnerischen Versicherung?
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bluti

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Samstag, 23. Februar 2008, 20:09

wegen wertminderung muss ich sehen, geht nun alles weietr über den anwalt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »bluti« (23. Februar 2008, 20:14)


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