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Italo-Welt

Chicko

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Montag, 23. Dezember 2013, 02:19

TÜV seit 20 Monaten überfällig!

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Hallo Zusammen,

habe einen GP Bj 05/2009 mit TÜV-Ende 05/2012.
Seitdem 05/2012 steht dieser angemeldet aber nicht mehr gefahren in der Garage.(Muss nicht ohne Tüv sein)
Konnte mir, so dumm es klingt, den Tüv nicht leisten. Versicherung des Kfzs übernahmen andere - bis heute.
Laufleistung bis jetzt ohne Mist 13.500KM.

Jetzt brauche ich allerdings den Wagen.

Dazu meine Fragen zum TüV:

- Strafe (Polizei; TÜV)?
- denke mal es werden 2 Abnahmen fällig für 05/2012 bis 05/2014 und 05/ 2016
- oder ist eine Komplettabnahme fällig??

Kennt sich jemand damit aus?

Grüsse Chicko
Und Schöne Weihnachten.
Fiat GP 1.4 8V Dynamik, Weiss, NSW, Blue&Me, Mittelarmlehne + elektr. Lordosenstütze, 12V im Kofferraum und ein VOLLwertiges Ersatzrad (so haben wollte). EZ:05/09
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Nexxus

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Montag, 23. Dezember 2013, 03:56

Strafe zahlst du nur wenn du auf der Fahrt zum TüV angehalten wirst. Im Zweifelsfalle auf nem Hänger zum Tüv oder aber auf gnädige Polizisten hoffen die Gnade vor Recht ergehen lassen und dir NUR ne Mängelkarte geben wenn du auf dem Weg zum TüV bist.

Beim TüV zahlst du keine Strafe fürs Überziehen. Du zahlst halt nur eine erhöhte TüVgebühr (frag mich jetzt nicht wieviel genau ich mein um die 20% egal ob einen Monat drüber oder 50) 2 Abnahmen brauchst du nicht mehr machen, da die Spielräume des TüVs mittlerweile so eingegrenzt wurden das sie die Fahrzeuge bei überzogenem TüV oder aber bei nachkontrolle der Mängel im Folgemonat nach der ersten Untersuchung NICHT mehr zurückdatieren dürfen
Irmscher!!!!
.....Weil TT fährt ja jeder 2.

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cingsgard

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Montag, 23. Dezember 2013, 06:50

Erst einmal:

TÜV ist eine Firma! Was Du benötigst, ist die HU (Hauptuntersuchung). Und die musst Du nicht unbedingt beim TÜV machen lassen, sondern kannst auch zu GTÜ, DEKRA oder auch andere, private und freie Unternehmen fahren.

Am besten rufst Du bei einer solchen Firma an und lässt Dir einen Termin bestätigen, um die HU machen zu lassen. Wirst Du dann von der Polizei angehalten, bist Du zwar nicht legal unterwegs, aber immer noch besser, als nur zu behaupten, Du wärst auf dem Weg zur Prüfstelle. Die Polizei kann dann - wenn sie möchte - dort anrufen und um die Bestätigung des Termins bitten. Wichtig ist nur, daß Du direkt zur Prüfstelle fährst ohne Umwege oder sonstiges.
Gruß, cings

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IgorGlock (23.12.2013)

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Montag, 23. Dezember 2013, 10:21

Also ich kann da Cings vollkommen zustimmen. Habe bei mir auch schon dieses Jahr die HU später machen müssen, weil ich nicht da war zu dem fälligen Zeitpunkt. Habe dann bei der DEKRA einen Termin gemacht und, wer hätte es gedacht, wurde auch noch auf der Fahrt dorthin kontrolliert! :( Aber ging durch, da ich Bestätigung und alles dabei hatte und dann ließen die mich auch weiterfahren. Meiner sieht ja nun auch noch nicht so böse aus! :)

Nur musst halt mehr bezahlen! Wie Nexxus schon sagte, egal wie lange du überfällig bist, ein PLUS von 20% gibts noch zum angegebenen Preis dazu! Also nicht vergessen, das mit einzukalkulieren! ;)

Chicko

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Dienstag, 24. Dezember 2013, 01:33

OK, Danke erstmal für die Info`s.
Dachte schon es wäre schlimmer. ;(

Hinsichtlich Tüv, ich weiss. Es ist HU!
Haben Dekra Direktprüfstelle hier. (Naja, die suchen und finden...)!

Mache wohl eher einen Termin mit ner Fiat Werke hier vor Ort.

Mal sehen ob 1 oder 2 Prüfungen fällig sind!

Grüsse Chicko

Allen frohe Weihnacht und nen knitterfreichen Rutsch :rolleyes:
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Dienstag, 24. Dezember 2013, 08:13

2 Prüfungen sind nur fällig, wenn Dein Wagen bei der HU durchfällt. Wenn er gleich die HU besteht, dann bekommst Du auch gleich eine neue Plakette und gut ist.

Klär die Fahrt aber zu Deiner Fiat-Vertragswerkstatt genauso ab, als ob Du auf dem Weg zur Prüfstelle bist. Die Werke soll Dir einfach eine Email mit der direkten Fahrt zu ihnen zwecks der HU schicken. Die kannst Du ausdrucken und ggf. der Polizei vorzeigen, solltest Du kontrolliert werden. Nur wegen dieser Fahrt würde ich keine Punkte in Flensburg riskieren.
Gruß, cings

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Dienstag, 24. Dezember 2013, 11:56

Länger wie 2 Jahre Vollabnahme nötig, ansonsten normale TÜV Gebühren, nächster Termin 05/2014. ;)
Denke, nie gedacht zu haben, denn das Denken der Gedanken ist ein gedankenloses Denken. ?( :huh: :D

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Dienstag, 24. Dezember 2013, 13:31

Wenn der Wagen solange stand. Wurde der zwischenzeitlich nicht bewegt?
Dann wäre HU nicht meine einzigste Sorge. Was ist mit Reifen und den Flüssigkeiten bezgl. der langen Standzeit?

Multiair Evo

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Dienstag, 24. Dezember 2013, 13:43

Fahrwerk etc, Bremsen, Motor etc...
Denke, nie gedacht zu haben, denn das Denken der Gedanken ist ein gedankenloses Denken. ?( :huh: :D

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Chicko

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Mittwoch, 25. Dezember 2013, 05:12

Danke für die Infos.

Das Auto wurde während der Zeit nur innerhalb des Garagenkomplexes (gelegentlich) bewegt.Da Privatgrundstück ja auch kein Problem.
Bremsen vorne und hinten sind i.o. (ca. 13500 KM ;) )
Zu den Flüssigkeiten:
- Bremsflüssigkeit (Muss gewechselt werden)
- Scheibenflüssigkeit (kannste selber)
- Öl (Wird jetzt gewechselt incl. Filter)

Das einzige ist die Auspuffanlage. Duch die "Kurzstrecken" Garage rauf und runter hat die natürlich gelitten.
Sieht zwar rostig aus, aber ist noch dicht.
Batterie wurde auch schon gewechselt.
Durch die Standzeit sind sicherlich die Abgaswerte "anders"?

Was ich nur nicht ganz begreife ist die Sache mit der HU.
Wenn ich jetzt die HU machen lasse, zählt die dann bis 05/2014 quasi rückdatiert von dem eigentlichen HU - Termin 05/2012; oder gilt diese dann 2 Jahre?

Werde es sehen, vor Januar passiert ja eh wenig hier.

Grüsse und nen frohes Fest sowie nen knitterfreien Guten Rutsch :thumbsup:
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Mittwoch, 25. Dezember 2013, 06:51

Wenn Du z.B. im Januar 2014 die HU machen lässt, dann muß Dein Wagen erst wieder in 2 Jahren zur nächsten HU, also im Januar 2016. Früher wurde zurück datiert, jetzt nicht mehr.

Weshalb sollen die Abgaswerte anders werden, nur weil der Wagen stand? Die bleiben dieselben. Wichtig ist nur, daß der Motor warm ist bei der AU. Alles andere ist zweitrangig.
Gruß, cings

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