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Italo-Welt

Joerg

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21

Dienstag, 12. August 2008, 12:31

Wird nicht angezeigt, wenn Sie angemeldet sind!

Hast du schön kopiert:
http://www.motor-talk.de/forum/tagfahrle…h-t1580593.html
http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=26340

Kannst du eigentlich auch was selbst schreiben, oder musst du dir alles aus dem Internet zusammenklauben zu dem Thema?
Hast du überhaupt eine Ahnung von dem was du das per Copy & Paste hier rein schreibst?

GrandeQL

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22

Dienstag, 12. August 2008, 12:36

Nee, nur keine Lust alles selber zu schreiben.
Aber wenn man weiß wo es steht reicht es aus.
Und sobald es mit Urteilen und stichhaltigen Argumenten untermauert ist, vertraue ich lieber darauf, als auf eine Behauptung eines Privatmanns.

Grüße Alex

EDIT: Das Du in Google danach suchst habe ich mir schon halb gedacht. Aber wie gesagt ich hatte nichtmal Lust das Ganze umzuformulieren.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GrandeQL« (12. August 2008, 14:52)

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kuame

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23

Dienstag, 12. August 2008, 12:44

@joerg: Nicht persönlich werden - Link reicht. ;-)

@GrandeQL: Mach doch das nächste MAL den Link selbst. Ansonsten gute Info.

Ich persönlich spare Diesel und fahre ohne Licht am Tag. Bei nem Dienstfahrzeug mache ich generell das Licht an. War beim Bund im übrigen auch gefordert. Im übrigen glaube ich schon an einen Sicherheitsgewinn, wenn man mit Licht unterwegs ist. Und ich glaube nicht an einen Sicherheitsverlust für Motorradfahrer, wenn alle mit Licht unterwegs sind.
gruss kuame

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Joerg

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24

Dienstag, 12. August 2008, 12:46

@GrandeQL:
Ja ne schon klar. :lol:
1. Kennst du den Spruch: 2 Anwälte 3 Meinungen?
2. Welche Urteile? Das einzige Urteil von dem ich gelesen hatte ist das, dass MAL jemand 10 DM bezahlen musste, weil er nur mit Standlicht an der Ampel stand.
Der Anwalt, den du hier zitierst, schreibt seine Meinung und seine Sicht der Dinge dazu und dazu verweise ich dich dann wieder auf 1. ;-)

Wenn man über etwas diskutiert, dann sollte man auch Ahnung haben von den Dingen über die man diskutiert.
Und MAL ganz ehrlich, du scheinst keine Ahnung davon zu haben, du schreibst nur irgendwo ab und meinst dann, dass dies die Lösung wäre, weil sie dir natürlich am meisten zusagt.
Das reicht aber nicht aus, denn man sollte Dinge verstehen um sie auch anwenden zu können.
Ich habe 3 Jahre lang eine Ausbildung zum Thema Gesetze und Gesetzesauslegungen sowie -anwendungen gemacht, was kannst du in der Hinsicht vorweisen?


Zitat

Original von kuame
@joerg: Nicht persönlich werden - Link reicht. ;-)

Sorry, aber sowas kotzt mich an, wenn jemand meint hier hochgestochene Beiträge reinsetzen zu müssen, die sich dann als Kopien ohne Quellenangabe herausstellen und das wahrscheinlich mit der Absicht sie als seine eigenen geistigen Ergüsse zu verkaufen, obwohl er selbst scheinbar keinen blassen Schimmer von der Materie hat.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (12. August 2008, 12:50)


kuame

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25

Dienstag, 12. August 2008, 13:01

Allerdings ist das Forum bzw. der Orginalbeitrag gar nicht MAL so uninteressant.

Aber unsinnig (allein von der Logik her) wäre es schon, wenn ich am Tag mit ABL fahren darf aber nicht mit Standlicht.
gruss kuame

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Joerg

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26

Dienstag, 12. August 2008, 13:10

Mit der Logik gebe ich dir Recht, darum lege ich dan Paragrafen ja auch so aus, dass auch am Tage das Fahren mit Abblendlicht nicht wirklich erlaubt/erwünscht ist (aber geduldet wird).
Denn sonst würde das Verbot des Standlichts alleine und die Pflicht der Motorradfahrer mit Licht am Tage fahren zu müssen, keinen Sinn machen.
Und MAL ehrlich, welchen Grund gibt es am Tag mit Abblendlicht rumzufahren?
Das Argument "Damit man besser gesehen wird", zieht bei mir nicht wirklich, denn wer am hellichten Tage ein Auto ohne Abblendlicht übersieht, weil es kein Licht anhatte, dem gehört sofort der Führerschein abgenommen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (12. August 2008, 13:11)


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27

Dienstag, 12. August 2008, 13:14

Das stimmt allerdings Jörg, da geb ich dir völlig recht, jeder sieht doch ein Auto was sich bewegt (Ausnahme vielleicht in der Großstadt mit vielen Autos am Straßenrand und auch in zweiter reihe am Parken).... Finde es aber auch schwachsinnig Motorradfahrer vorzuschreiben mit Licht zu fahren. Ich finde Motorradfahrer sieht man auch sehr gut und solange es nicht irgendwelche Deppen sind, die meinen die Straße für sich gepachtet zu haben, passieren auch keine Unfälle, nur diese idioten die mit 250km/h aufm Hinterrad andere überholen oder generell immer zu schnell fahren, die übersieht man!
Freundliche Grüße aus Hengsen

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Joerg

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28

Dienstag, 12. August 2008, 13:28

Da muss ich dir leider (auch aus eigenen schmerzhaften Erfahrungen) widersprechen.
Ein Motorrad hat, im Gegensatz zu einem Auto, eine ziemlich schmale Silhouette, die man schon MAL leicht übersehen kann.
Das in Verbindung damit, dass ein Motorrad Beschleunigungswerte hat, die man als (nur) Autofahrer überhaupt nicht einschätzen kann, führt leider immer wieder dazu, dass Motorradfahrer leicht übersehen und falsch eingeschätzt werden.
Somit ist die Beleuchtung am Tag bei einem Motorradfahrer ein echtes Sicherheitsplus.

Wegen der Beschleunigung:
Wenn ich z.B. mit meiner Maschine auf der Landstraße an der Ampel anfahre, dann kann ich schon nach ca. 3 Sekunden Tempo 100 erreicht haben.
Das schafft kein straßenzugelassenes Auto auf der Welt und genau das wird von Autofahrern schlichtweg völlig unterschätzt, z.B. von dem Autofahrer der 100m hinter der Ampel gerade nach links auf meine Fahrbahn abbiegen will und den ich dann voll erwische, wenn ich nicht selbst höllisch auf der Hut bin vor solchen Autofahrern.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (12. August 2008, 13:29)


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29

Dienstag, 12. August 2008, 13:41

Hier nochmal das Gleiche:


Ja ok aber trotzdem sind die Straßen ja keine Rennstrecke, bin selbst Motorradfahrer und find es einfach nur unverantwortungsvoll so zu rasen.

Achso der Porsche GT9 ist nur 0,2 Sekunden hinter dir wenn die 3 Sekunden wirklich stimmen Wink



PS.: Der Gumpert Apollo ist genauso schnell wie du :-P
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30

Dienstag, 12. August 2008, 13:42

Zitat

Original von Peer-SP
Ja ok aber trotzdem sind die Straßen ja keine Rennstrecke, bin selbst Motorradfahrer und find es einfach nur unverantwortungsvoll so zu rasen.

Achso der Porsche GT9 ist nur 0,2 Sekunden hinter dir wenn die 3 Sekunden wirklich stimmen ;)

Ich geb dir hier Antwort: ;-)
Ja, die stimmen, laut Werksangabe sogar nur 2,9 Sekunden.
Ich fahre eine Kawasaki ZX-9R mit 141 PS (2 PS weniger als normal wegen Kat). ;-)

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Dienstag, 12. August 2008, 13:49

So jetzt hab ich dich aber! Der Buggati Veron braucht nur 2,5 Sekunden :-P

Das ich da nicht schon früher drauf gekommen bin!
Freundliche Grüße aus Hengsen

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Dienstag, 12. August 2008, 13:55

Hmmm, OK, aber dafür war meine Kawa auch viiieeel billiger und so einen werde ich wohl auf der Straße niemals treffen. ;-)
Schön sind immer die Ferrari-Days am Nürburgring, da kann man immer herrlich die Ferraris verblasen. :lol:

Tobi

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Dienstag, 12. August 2008, 14:48

Zitat

Original von Joerg
darum lege ich dan Paragrafen ja auch so aus, dass auch am Tage das Fahren mit Abblendlicht nicht wirklich erlaubt/erwünscht ist (aber geduldet wird).

Hmm...also nach meinem Rechtsverständnis heraus bedeutet § 17 ABS. 3 Satz 1 StVO aber nur, dass man bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee oder Regen auch am Tag mit Abblendlicht auch am Tag fahren muss.
Im Umkehrschluss bedeutet dies aber sicher nicht, dass das Fahren am Tag mit Abblendlicht bei einem PKW vom Gesetzgeber nicht wirklich erlaubt bzw. von diesem unerwünscht ist (zumal es hierzu ja auch keine lex spezialis gibt, wonach das Fahren eines PKW am Tage mit Abblendlicht unerwünscht bzw. nur geduldet wäre).

Ich glaube du legst den § 17 StVO in erster Linie so aus, weil dich als Motorradfahrer die Autofahrer, welche auch am Tag mit Abblendlicht fahren, offenbar ein rechter Dorn im Auge sind. In diesem Zusammenhang möchte ich auch nochmal auf die drei maßgebenden Punkte der Rechtsauslegung hinweißen:

- nach dem Wortlaut
- historisch
- im Sinne des Gesetzgebers

Tobi (der auch eine dreijährige Aus-/Fortbildung mit Rechtsanwendung und Rechtsauslegung hinter sich hat 8-) )

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laurent

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Dienstag, 12. August 2008, 15:13

absolut korrekt, schade, dass ich diesen thread so lange übersehen habe :)
nur weil jede maus ein säugetier ist jedes säugetier noch lange keine maus :D
also nur weil man bei schlechter witterung mit licht fahren muss, heisst das noch lange nicht dass man bei guter witterung das licht aus haben muss...
bei den neblern ist es jedoch klar, da hat joerg recht.

Mein Grande Punto: www.modified.lu


GrandeQL

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Dienstag, 12. August 2008, 15:18


Zitat

Geschrieben von Joerg:
Ich habe 3 Jahre lang eine Ausbildung zum Thema Gesetze und Gesetzesauslegungen sowie -anwendungen gemacht, was kannst du in der Hinsicht vorweisen?


:038: wOW!
Ich äußere mich jetzt MAL nicht dazu, ob und in welchem Umfang ich eine "Ausbildung" wie Du sie ja hast absolviert habe.

Zitat

Geschrieben von Joerg:
Wenn man über etwas diskutiert, dann sollte man auch Ahnung haben von den Dingen über die man diskutiert.


Richtig! :046: :046: :046:


Zitat

Geschrieben von Joerg:
Und MAL ganz ehrlich, du scheinst keine Ahnung davon zu haben [...]


Da sag ich nur : :PDT_bubu: :lol: :lol: :lol: :lol:

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Dienstag, 12. August 2008, 15:30

Ich stelle jetzt MAL folgende Behauptung auf:

ABS. 1: Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.

Klar und logisch, dann muss Licht angemacht werden

ABS. 2: Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

Ist meines Erachtens selbsterklärend, eine Unterscheidung zwischen Tag und Nacht wird nicht getroffen. Bezieht man es auf auf ABS. 1, dann wäre es vielleicht tagsüber erlaubt, was aber widersinnig wäre, denn dann bräuchte man keine speziellen Tagfahrleuchten zu entwickeln, man bräuchte dazu nur das Standlicht als Dauerbeleuchtung zu schalten.
Außerdem ergibt sich das Verbot schon aus dem Begriff an sich: Standlicht
M.E. also ein klares Verbot für das Fahren mit Standlicht.

ABS. 3: Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren.

Hier ist jetzt der Hund begraben, denn dieser Satz ist m.E. nicht auslegungsfähig:
1. ..., dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren
Wenn also o.g. Fälle nicht eintreten, dann ist auch am Tag nicht mit Abblendlicht zu fahren.

Und für meine Auslegung spricht das, was sich der Gesetzgeber mit ABS. 2a ja anscheinend gedacht hat:
ABS. 2a: Krafträder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren.

Hiermit soll die passive Sicherheit der Motorradfahrer gestärkt werden, damit sie besonders tagsüber im Straßenverkehr besser erkannt werden und das ergibt ja nur dann Sinn, wenn alle anderen am Tag nicht mit Abblendlicht fahren.

Und wenn ich jetzt hier einen Logikfehler haben sollte, dann zeig ihn mir bitte.

Und das hat nichts damit zu tun, dass ich auch Motorradfahrer bin, das ist einfach meine Einschätzung und mein Verständnis dieser gesetzlichen Regelung.

P.S.:
@GrandeQL
Danke, das zeigt mir, dass ich anscheinend völlig recht hatte mit meiner Einschätzung von dir.
Genauso hatte ich dich eingeschätzt.
Haste nix mehr zum Kopieren gefunden? ;-)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (12. August 2008, 15:34)


kuame

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Dienstag, 12. August 2008, 15:58

Zitat


§ 49 I Nr. 17 StVO pönalisert lapdiar alle Verstöße gegen die Beleuchtungsvorschriften aus § 17 StVO. Die Frage, ob ein Verhalten gegen die Beleuchtungsvorschriften verstößt oder nicht, kann nur und muss zwingend aus § 17 StVO beantwortet werden. Das war mein Thema!!!

Die Beleuchtungspflicht besteht nach Absatz I ausschließlich „während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern...“

Diese zeitliche und situative Einschränkung ergibt sich auch aus Absatz IIa, denn: Nur „Krafträder müssen auch am Tage mit [mindestens] Abblendlicht fahren“. Ansonsten würde die ständige Beleuchtungspflicht exklusiv für eine Verkehrsart gar keinen Sinn machen.

Außerhalb dieser Bedingungen kann und darf auch mit Stand-, Abblend- oder gar Fernlicht (soweit zulässig) gefahren werden. Diese Verhalten ist erlaubt, da nicht explizit pönalisiert (Bestimmtheitsgebot).Nach § 17 II ist im Fahrbetrieb das Standlicht – während der Dauer der Beleuchtungspflicht – unzulässig. Unter diesen Bedingungen muss dann [mindestens] mit Abblendlicht oder auch mit Fernlicht (soweit zulässig) gefahren werden.

Die einzelnen Absätze stehen in einem engen Kontext zueinander. Darin sind sich Lehre, Rechtsprechung und der Gesetzgeber [ausnahmsweise] einig. In der amtlichen Begründung zu § 17 II StVO heißt es: „Der erste Satz („Mit Begrenzungsleuchten allein darf nicht gefahren werden.“) verlangt von den Kraftfahrern außerhalb wie innerhalb geschlossener Ortschaften unter den Voraussetzungen des Absatzes I Satz 1 (Dämmerung, Dunkelheit oder wenn es die Sichtverhältnisse sonst erfordern) stets die Benutzung mindestens des Abblendlichts. Der Gesetzgeber referenziert also ausdrücklich zwischen Absatz I und II.

Die Vorgabe, dass Fernlicht auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung unzulässig ist, steht hierzu nicht in Widerspruch. Die Straßenbeleuchtung ist eigentlich nur dann in Betrieb, wenn auch die Voraussetzungen von Absatz Satz 1 vorliegen. Ansonsten ist die [zulässige] Benutzung des Fernlichts natürlich von den Verkehrsverhältnissen abhängig.



Folgt man dieser Argumentation dann kann ich solange keine Beleuchtungspflicht besteht rumfahren mit welchem Licht ich will, wenn ich andere Verkehrsteilnehmer nicht behindere (Bsp.: Bezug: Fernlicht --> Blendgefahr).
gruss kuame

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Dienstag, 12. August 2008, 16:51

Zitat

Geschrieben von kuame
Folgt man dieser Argumentation dann kann ich solange keine Beleuchtungspflicht besteht rumfahren mit welchem Licht ich will, wenn ich andere Verkehrsteilnehmer nicht behindere (Bsp.: Bezug: Fernlicht --> Blendgefahr).


Genau so ist es!


[IRONIE]Und zum Thema STANDlicht. Das darf wie Joerg richtig sagte nur im Stand eingeschaltet sein. Deshalb ist es ja auch bei den Fahrzeugen möglich bei eingeschaltetem Standlicht die NSW anzuschalten. Da haben sich die Entwickler einfach nichts gedacht. Dieser Schaltzustand ist ein Fehler und bringt absolut gar nichts. (achso ich vergaß: bei Nebel mit Standlicht und NSW zu fahren ist ja sowieso streng verboten, man könnte dadurch besser sehen)
Und ich hoffe ich erwische bei einem starken Schneegestöber keinen von euch mit angeschalteten NEBELscheinwerfern. Ebenfalls NUR bei NEBEL erlaubt![/IRONIE]


@Joerg

Gut! P.S.: Hab noch was kopiertes für dich:

Quellcode

1
In Deutschland ist es verboten, bei Beleuchtungspflicht (also entsprechenden Licht- oder Witterungsverhältnissen) mit Standlicht alleine zu fahren, siehe §17 II StVO. Ansonsten ist das Fahren mit Standlicht (je nach Interpretation der gesetzlichen Regelungen) angeblich nicht explizit verboten und damit erlaubt, da sich der §17 II StVO auf den Abs.I bezieht. Ein Vorteil gegenüber der Fahrt mit Abblendlicht besteht nicht.


Tipp 1 :Ich habe es aus einer Enzyklopädie abgeschrieben ;)
Tipp 2: Sie fängt mit W wie Wurstbrot an.


Achso, noch was Joerg: Was kostets denn bei strahlendem Sonnenschein mit dem Standlicht während der Fahrt erwischt zu werden? 100€ oder nur 15€?

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »GrandeQL« (12. August 2008, 16:55)

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Dienstag, 12. August 2008, 16:59

@GrandeQL

1 bis 2 Liter Sprit deiner Wahl und einen Satz H4 Birnen alle 2 Jahre.
bis dann
Joachim

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Dienstag, 12. August 2008, 17:04

@amicray

Mir ist kein Fahrzeug bekannt, welches H4 Birnen (55/60 Watt) als Begrenzungsleuchten/Standlicht nutzt.

Ich kenne nur die 5W-Version.

Also einigen wir uns auf 0.2 Liter Sprit im Jahr und z.B. zwei W5W Birnchen ;)

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