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Mein Grande Punto: *1,4L 8V *3-Türer *Psychodelic Blau *Dynamic Ausstattung *Dayline Scheinwerfer *schwarze LED Rückleuchten *Dotz Shuriken 17" *Single Frame Optik *Shark Antenne *Lester Heckspoiler *NTC Scheinwerferblenden *Kofferraumausbau
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (12. August 2008, 01:14)
Mein Grande Punto: *1,4L 8V *3-Türer *Psychodelic Blau *Dynamic Ausstattung *Dayline Scheinwerfer *schwarze LED Rückleuchten *Dotz Shuriken 17" *Single Frame Optik *Shark Antenne *Lester Heckspoiler *NTC Scheinwerferblenden *Kofferraumausbau
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (11. August 2008, 21:45)
Mein Grande Punto: Linea Sportiva, 1.4 T-Jet 16V 120 PS, Einparkhilfe hinten, Getönte Scheiben hinten, Ladedruckanzeige, org. Subwoofer, Mittelarmlehne, Navigon 5110, Marderstopp, Bilder <a href="http://www.grande-punto.de/thread.php?threadid=10400" target="_tab">hier
Mein Grande Punto: [5T] 1.4 T-Jet New Orleans Blau --> http://www.grande-punto.de/thread.php?threadid=8487
Zitat
Original von Joerg
Ich setz sogar noch einen drauf:
In meinen Augen ist das Fahren mit Nebelscheinwerfern am Tag und bei Nacht wenn es nicht unbedingt notwendig ist "pupertierendes Proll-Verhalten von Verkehrsidioten" und die schlimsten Idioten dabei sind die, die meinen sie müssten am hellichten Tage mit Standlicht und eingeschalteten Nebelscheinwerfern rumfahren. :lol:
Echte Volltrottel in meinen Augen! :lol:
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Babymaserati« (11. August 2008, 23:59)
Mein Grande Punto: 1.4 8V Dyn. Blau, 16" Brock RC12, BMC Luftfilter, 40/40 Novitec Federn, Novitec Grill Oben/Unten, Einstiegsleisten
Mein Grande Punto: [5T] 1.4 T-Jet New Orleans Blau --> http://www.grande-punto.de/thread.php?threadid=8487
Mein Grande Punto: 1.4 8V Dyn. Blau, 16" Brock RC12, BMC Luftfilter, 40/40 Novitec Federn, Novitec Grill Oben/Unten, Einstiegsleisten
Mein Grande Punto: [5T] 1.4 T-Jet New Orleans Blau --> http://www.grande-punto.de/thread.php?threadid=8487
Mein Grande Punto: Punto Grande M-Jet 90PS - Chem. grey - CD/MP3 - Interscope - Blue&Me mit iPhone Adapter - Climatronic - Sitzheizung - Mittelarmlehne - Regensensor - ESP - Lederlenkrad - Tempomat - getönte Scheiben - 17"/205 - Partikelfilter - Wlan Hotspot /3x230V Sc
Zitat
Original von GrandeQL
@Joerg
Warum findest Du denn die eingeschalteten NSW am Tage so schlimm?
Ich kann keinerlei Gefährdungs-/Störungspotential erkennen...
Zitat
Original von donatello
Gegen normales Licht oder Standlicht ist am Tage nichts einzuwenden aus meiner Sicht, ist in einigen europäischen Ländern sogar Pflicht, wenn ich mich nicht irre.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (12. August 2008, 01:28)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Magna00« (12. August 2008, 01:54)
Mein Grande Punto: Fiat Grande Punto Sport Blau 1.4L 16V 95PS 2007er - , Standheizung , Alu-Pedale, Abarth Auspuff ab Kat , nachträglich getönte Heckscheiben, verstärktes 5 Gang Getriebe anstatt 6 ^^
Zitat
In Österreich dürfen Nebelscheinwerfer, sofern sie fest in die Fahrzeugfront eingebaut sind, auch als Tagfahrlicht verwendet werden.
Zitat
Nebel besteht aus feinsten Wassertröpfchen, die auftreffendes Licht reflektieren. Das sieht für den Fahrer aus wie eine undurchdringliche weiße Wand. Deshalb dürfen Nebelscheinwerfer auf keinen Fall zu viel Streulicht in den Bereich oberhalb ihrer Anbauhöhe aussenden, denn dann verursachen sie Eigenblendung.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kuame« (12. August 2008, 11:15)
Mein Grande Punto: 1.3 MJet, 66kW, 3T, ambient weiß, dynamic, Serie 0 - 12.05 >>> ohne DPF mit Euro 4 --> SCHWARZES ROHR ABER WEIßE WESTE <<<
Zitat
Original von Joerg
Da gibt es doch gar keine Diskussion: Es ist verboten! Punkt und Aus.
Quellcode |
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Bußgeldkennzahl: 117142 Verkehrsordnungswidrigkeit: Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer. Verletzte Vorschrift: §§ § 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat Verwarnungsgeld: 10 Euro |
Zitat
Original von Joerg
Und wenn man sich MAL das hier durchliest und zwar richtig durchliest, dann ergibt sich daraus von selbst, dass sogar Abblendlicht am Tage bei Autos ebenfalls nicht erlaubt ist:
§ 17 ABS. 3 STVO
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren.
Bedeutet im Umkehrschluss, dass am Tage nicht mit Abblendlicht zu fahren ist, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht nicht erheblich behindern.
Wird auch nochmal untermauert durch:
§ 17 ABS. 2a STVO
(2a) Krafträder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren.
Quellcode |
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Bußgeldkennzahl: 117124 Verkehrsordnungswidrigkeit: Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten. Verletzte Vorschrift: §§ § 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKat Verwarnungsgeld: 10 Euro |
Mein Grande Punto: [5T] 1.4 T-Jet New Orleans Blau --> http://www.grande-punto.de/thread.php?threadid=8487
Mein Grande Punto: 1.3 16V Emotion
Zitat
Original von GrandeQL
1. Fahren mit NSW außer in den §17 ABS. 3 Satz 1 genannten Fällen verboten und mit TBNR 117142 mit 10€ pönalisiert.
2. Fahren mit eingeschalteter Beleuchtung am Tage (Stand-/Abblendlicht) nicht verboten!
3. Fahren mit NSW am Tage in meinen Augen keine Gefährdung für andere, sondern eher das Gegenteil!
Bin auf die weitere Diskussion gespannt.
Grüße
Alex
Mein Grande Punto: [5T] 1.4 T-Jet New Orleans Blau --> http://www.grande-punto.de/thread.php?threadid=8487
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