Diese Werbung wird für Grande-Punto.de Mitglieder nicht angezeigt, wenn Sie angemeldet sind!

Italo-Welt

Benny121

Mitgliedschaft beendet

21

Dienstag, 1. September 2009, 16:09

Wird nicht angezeigt, wenn Sie angemeldet sind!

Schließlich haben nur wenige Deutsche für diese Grundrechte gekämpft. Und heute sind sie eh nichts mehr wert.

Joerg

Punto-Meister

Beiträge: 1 877

Aktivitätspunkte: 9 525

Dabei seit: 06.08.2007

  • Nachricht senden

22

Dienstag, 1. September 2009, 17:54

Zitat

Original von IndianaJones
Aber vielleicht sollte man sich MAL die Frage stellen inwieweit der Gebrauch der Grundrechte noch sinnvoll ist wenn Menschenleben dadurch gefährdet sind.
Zum Beispiel wenn ein (ich nehme jetzt nach Toobis Ansage MAL keinen Teenager) 35jähriger einen Passanten totfährt, das ganze zufälliger Weise auf Video aufgezeichnet wurde, wodurch auch immer, und aufgrund hiesiger Gesetze nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, da der Einsatz der Videoaufnahmen als Beweismittel nicht erlaubt wird.
Folge daraus im schlimmsten Falle: Der Typ denkt sich:"Was einmal klappt, das klappt auch zweimal".. und zack, hat er nen paar Wochen später den nächsten auf der Haube.

Das kann wohl nicht richtig sein oder sehe ich das komplett falsch ?

Ja, das siehst du tatsächlich völlig falsch, weil Artikel 2 ganz klar besagt, dass die Persönlichkeitsrechte dort ihre Grenzen finden, wo das Recht eines anderen verletzt wird und jemand über den Haufen zu fahren ist eine Rechtsverletzung eines anderen (steht übrigens gleich im Absatz 2).
Dein Beispiel passt also überhaupt nicht, denn hier könnte ganz klar der Videobeweis geltend gemacht werden.

Zitat

Original von IndianaJones
Außerdem: Wo bitte schreibe ich das die Artikel der BILD falsch sind? Sie sind in meinen Augen realitätsfremd, mehr nicht.

Wieso ist ein Artikel über ein Urteil des BVerfG realitätsfremd?
Oder willst du etwa behaupten, dass das Urteil des BVerfG realitätsfremd ist?

Zitat

Original von IndianaJones
Achja und Joerg....
jetzt wirds Off Topic...

Art. 1 ist wichtig, das ist richtig.
Art. 2 ist weniger wichtig, weil nicht geschützt durch 79 ABS. 3
Art. 20 ist wichtig, weil wieder geschützt durch 79 ABS. 3
Aber das weisst du bestimmt

Klar weiß ich das, es ist mein Job sowas zu wissen.
Wusstest du es, oder musstest du erst nachlesen? ;-)

Zitat

Original von IndianaJones
Wegen der Fotos: Lerneffekt.. ich bin quasi nen paar MAL dadurch auf die nase gefallen, habe gelernt das es nichts bringt und seit dem fahre ich "in der Regel" vorschriftsmäßig.
Vater Staat hat von mir genug Geld gesehen, irgendwann musste Ende sein

Interessante Aussage!
Du fährst also nur deshalb vorschriftsmäßig und hälst dich nur deshalb an die StVO weil es dir sonst zu teuer wird?
Wenn du also reich wärst, wären dir geltende Gesetze und Verordnungen egal und du würdest weiterhin die StVO missachten?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (1. September 2009, 17:58)


IndianaJones

Punto-Schrauber

  • »IndianaJones« ist männlich

Beiträge: 280

Aktivitätspunkte: 1 490

Dabei seit: 12.06.2008

Wohnort: Ruhrgebiet

  • Nachricht senden

23

Mittwoch, 2. September 2009, 06:53

Jörgi,

ich kenne allerdings hauseigene Fälle wo es im schlimmsten Falle darauf hinausgelaufen wäre. Zwar nicht mit Todesfällen, allerdings mit Verletzten.
Die Identität des Täters konnte damals nicht ermittelt werden weil die Kameraaufzeichnungen einer Fa. nach eigenen Angaben nicht vor Gericht verwendet werden dürfen.
Und das ist bekanntlich nicht nur im Verkehrsrecht so.

Was Art.2 angeht wollte ich eigentlich nur nur auf den Schutz durch 79 ABS. 3 verweisen, denn der tritt halt wirklich nur für 1 und 20 in Kraft.

Und ja, ich musste es wieder nachlesen zumal meine Ausbildung knappe 6 Jahre her ist und ich seitdem damit kaum noch zu tun hatte, außer jetzt gelegentlich im Studium. :oops:

Mag sein das mein Fallbeispiel an der Linie vorbeischlittert, nur dummerweise ist genau dieses Beispiel desöfteren bereits eingetreten.

Und was mein Verhalten gegenüber der StVO im Straßenverkehr angeht liegt mein Hauptaugenmerk sicher nicht darauf nicht zahlen zu müssen. Vielleicht kommt es hier lediglich falsch rüber, keine Ahnung. Ich fahr so um mich und andere zu schützen, so wie du es sicherlich auch tust.

Zitat:
Original von IndianaJones
Außerdem: Wo bitte schreibe ich das die Artikel der BILD falsch sind? Sie sind in meinen Augen realitätsfremd, mehr nicht.

Wieso ist ein Artikel über ein Urteil des BVerfG realitätsfremd?
Oder willst du etwa behaupten, dass das Urteil des BVerfG realitätsfremd ist?

-> Die Überschriften bei solchen Artikeln sind meistens stark dramatisiert. Es ging generell um Artikel der Bildzeitung, bzw. um deren Überschriften.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist sicher nicht realitätsfremd.
ROCK'N ROLL AMORE !!

:5bullwhip:

Mein Grande Punto: 1.4 16V Sport, ambient weiss, K&N Sportluftfilter, Novitec X-One Frontschürze, X-One Dachhutze, Bremsaufkleber....


Joerg

Punto-Meister

Beiträge: 1 877

Aktivitätspunkte: 9 525

Dabei seit: 06.08.2007

  • Nachricht senden

24

Mittwoch, 2. September 2009, 20:14

1. Heiße heiße ich nicht Jörgi! Ich bin alt genug um rein biologisch dein Vater sein zu können, also bitte ein anderer Ton!

2. Darfst du nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Es besteht ein gewaltiger Unterschied zwischen einer Videoaufnahme zur Verkehrsüberwachung (über die wir hier übrigens diskutieren), die von einen Bediensteten, oder einer Anlage der öffentlichen Verwaltung, oder von Polizeidienstkräften angefertigt wird, und einer Videoaufnahme irgendeiner Privatperson oder Firma, die illegaler Weise öffentlichen Verkehrsraum mitfilmt und somit schon rein rechtlich vom Grunde her so nicht betrieben werden dürfte. Das solche Videoaufzeichnungen nicht gerichtsverwertbar sind, versteht sich wohl von selbst, da sie illegal erstellt wurden.

Zur Aufklärung:
Eine Videoüberwachung darf nur dann betrieben werden, soweit keine anderen Personen und nachvollziehbare Daten (z.B. Nummernschilder) unbeteiligter Personen aufgezeichnet werden.
Das ist strikt illegal und zieht für gewöhnlich eine empfindliche Strafe nach sich, weil damit gleich gegen mehrere geltende Gesetze verstoßen wird (z.B. das Recht auf das eigene Bild, Datenschutzgesetze usw.)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (2. September 2009, 20:15)


IndianaJones

Punto-Schrauber

  • »IndianaJones« ist männlich

Beiträge: 280

Aktivitätspunkte: 1 490

Dabei seit: 12.06.2008

Wohnort: Ruhrgebiet

  • Nachricht senden

25

Donnerstag, 3. September 2009, 09:27

Jörgi,

1. wie ich dich nenne, kann dir egal sein, wir sind in einem Forum. Solltest du mir auf der Straße begegnen sieht die ganze Sache anders aus. Hier kannst du nicht erwarten das dich Leute in irgendeiner Art und Weise aufgrund deiner imaginären "Intelligenz" oder deinem Alter respektieren. Sollte dir eigentlich bewusst sein, aber gut.

2.Was die Tatsache der Videoüberwachung angeht gebe ich dir zu 75 % Recht. Aaaaber, lieber Jörgi, auch hier hat es schon Ausnahmen gegeben sodass private Aufzeichnungen (durch Kaufhäuser, Sparkassen, etc.) vor Gericht verwendet wurden, allerdings ist das sicherlich auf die Schwere des Vergehens bezogen worden.
Insofern stimmt deine Aussage nur teilweise.

So ich denke wir haben beide genug den Klugscheisser raushängen lassen oder ?
ROCK'N ROLL AMORE !!

:5bullwhip:

Mein Grande Punto: 1.4 16V Sport, ambient weiss, K&N Sportluftfilter, Novitec X-One Frontschürze, X-One Dachhutze, Bremsaufkleber....


Joerg

Punto-Meister

Beiträge: 1 877

Aktivitätspunkte: 9 525

Dabei seit: 06.08.2007

  • Nachricht senden

26

Donnerstag, 3. September 2009, 11:54

zu 1. Kann ich mir sehr wohl aussuchen wie du mich nennst und es ist mir nicht egal. So möchte ich jedenfalls von dir nicht genannt werden. Ich hoffe das ist jetzt klar!
Solltest du mich wieder so nennen, werte ich das als Beleidigung mit den entsprechenden Folgen, denn das Internet und auch dieses Forum ist kein rechtsfreier Raum. Traurig genug, dass du es nicht einfach so begreifst wenn man dich darauf hinweist und dich offensichtlich nicht an die üblichen Gepflogenheiten halten willst. Aber wenn du meinst mich dadurch provozieren zu müssen, dann wundere dich nachher nicht über die Konsequenzen.

zu 2. Hier erkennst du offensichtlich wieder nicht den Unterschied zwischen einer rechtmäßigen und einer rechtswidrigen Videoüberwachung.
Bei einem Kaufhaus z.B. ist die Überwachung rechtmäßig, weil jeder beim Betreten des Kaufhauses darauf hingewiesen wird (z.B. durch ein Schild "Videoüberwachung), dass eine Videoüberwachung stattfíndet und daher ist das Material auch gerichtsverwertbar. Wird man nicht darauf hingewiesen, egal wie auch immer, wäre auch dieses Material rechtswidrig und damit nicht verwertbar.
Anders sieht das aus, wenn man nicht darauf hingewiesen wird, oder nicht damit rechnen muss überwacht zu werden, z.B. durch eine Videokamera an einem Hauseingang, die auch den Gehweg mitfilmt. Das ist dann rechtswidrig und somit auch nicht verwertbar.
In dem Fall mit dem Gehweg kann sogar die Demontage der Kamera angeordnet werden, wenn anders nicht sichergestellt werden kann, dass keine unbeteiligten Personen mitgefilmt werden.
Der Unterschied liegt darin, dass man der Aufnahme zustimmen/widersprechen können muss.
Bei einem Kaufhaus macht man das konkludent, indem man das Kaufhaus betritt, obwohl man sich dessen bewusst ist gefilmt zu werden, oder es einem bewusst hätte sein müssen durch einen entsprechenden Hinweis am Eingang.
Will man das nicht, steht es jedem frei das Kaufhaus nicht zu betreten und widerspricht somit der Aufnahme.
Bei einer Videoüberwachung zur Abstandsmessung auf der Autobahn wird erstmal jeder gefilmt der vorbeifährt und das ist rechtswidrig, weil a) man unter Generalverdacht gestellt wird und vor Allem b) man der Aufnahme nicht zustimmen/widersprechen konnte.
Zu beiden Bereichen gibt es bereits zahlreiche Urteile, die das bestätigen.

Benny121

Mitgliedschaft beendet

27

Donnerstag, 3. September 2009, 12:26

Ähm Jörg, wie schaut das auf öffentlichen Plätzen aus, die Video überwacht werden? Oder bei Ampelanlagen, die Videokameras haben, damit die Verkehrsleitzentrale die Schaltung dem Verkehrsfluss anpassen können? Oder der A1, die streckenweise komplett videoüberwacht ist, zwecks Stauvermeidung...Alles rechtswidrig?

@Indy:
Respekt sollte allerdings schon sein ;)

SDH-Tuning

Punto-Profi

  • »SDH-Tuning« ist männlich

Beiträge: 734

Aktivitätspunkte: 3 905

Dabei seit: 12.03.2008

Wohnort: 72336 Balingen

Danksagungen: 1

  • Nachricht senden

28

Donnerstag, 3. September 2009, 12:42

@ jörg:
bei einem mobilen Blitzer außerorts wird man ja auch nicht vorgewarnt
kann man da einspruch einlegen mit der hoffnung auf erfolg?
Mein Grande Punto

- Gib GFK keine Chance -

Mein Grande Punto: Racing 1.4 16V 116PS Serie 1 1/2 | Diverse Kleinigkeiten :D | Mein Coupe: 2.0 16V Turbo ;D


Joerg

Punto-Meister

Beiträge: 1 877

Aktivitätspunkte: 9 525

Dabei seit: 06.08.2007

  • Nachricht senden

29

Donnerstag, 3. September 2009, 12:52

Nach dem Urteil des BVerfG könnten diese Anlagen jetzt ebenfalls problematisch sein.
Könte in naher Zukunft vielleicht ganz interessant werden, wenn sich dagegen MAL jemand wendet.
Wobei Überwachungsanlagen an öffentlichen Plätzen ja eigentlich nur dann in Betrieb genommen werden, wenn dort schon vermehrt Straftaten (also nicht nur kleinere Ordnungswidrigkeiten) aufgetreten sind und sie somit zur Verhinderung weiterer Straftaten als Abschreckungsmaßnahme in Betrieb genommen werden. Dies dient ja dann auch dem Schutz des Bürgers vor Straftaten, die nach dem StGB verfolgt werden könnten (Stichwort Gefahrenabwehr) und nicht zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach z.B. der StVO.

Das Urteil sagte ja auch aus, dass ein Erlass oder eine Verordnung eines Ministeriums nicht dazu ausreicht eine Videoüberwachung zu legalisieren und die StVO ist nunmal lediglich eine Verodnung eines Ministeriums, die in Teilen nach Belieben angepasst werden kann (und auch angepasst wird je nach Minister) und nur die Zustimmung durch den Bundesrat benötigt (weil Länderrechte betroffen sein könnten). Anders als z.B. das Straßenvergehrsgesetz, das durch den Bundestag verabschiedet wird und die Gesetzesgrundlage für die StVO ist.

Wichtig bei den Video-Verkehrsanlagen dürfte vor Allem sein, ob diese in der Lage sind Gesichter und Kennzeichen darzustellen und somit die Möglichkeit bieten eine Person identifizieren zu können, oder nur einen Überblick über den Verkehrsfluss selbst geben.

@SDH-Tuning
Genau das ist die Frage, die nun auftritt !
Bezweifle ich aber eher, weil der Blitz ja erst auslöst, wenn man einen Verstoß begangen hat und nicht wie die Videoüberwachung ständig aktiv ist und auch "Unschuldige" aufnimmt.
Probieren würde ich es jetzt aber auf jeden Fall. ;-)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (3. September 2009, 12:55)


SDH-Tuning

Punto-Profi

  • »SDH-Tuning« ist männlich

Beiträge: 734

Aktivitätspunkte: 3 905

Dabei seit: 12.03.2008

Wohnort: 72336 Balingen

Danksagungen: 1

  • Nachricht senden

30

Donnerstag, 3. September 2009, 13:14

nadann ^^ vor knapp eineinhalb monaten hat man mich geblitzt

mit schätzungsweise 100 (GP Tacho) in einer 80 zone etwa schätzungsweise 200 m nach dem schild mit einem mobilen Blitzer zwischen ausfahrspur und einfahrspur in einem Bus mit Blitzer Darin (nicht extern)

Falls ich über die 21 km/h hinaus zu schnell sein würde, muss ich aufjedenfall was rechtliches machen, weil ich kann mir keinen einzigen punkt mehr leisten.
Mein Grande Punto

- Gib GFK keine Chance -

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SDH-Tuning« (3. September 2009, 13:16)

Mein Grande Punto: Racing 1.4 16V 116PS Serie 1 1/2 | Diverse Kleinigkeiten :D | Mein Coupe: 2.0 16V Turbo ;D


Black Devil

Mitgliedschaft beendet

31

Donnerstag, 3. September 2009, 13:55

:lol: Jawohl die Pharagraphenreiter sid schon wieder unterwegs :lol: Genau das hat MAL wieder gefehlt zwei User die meinen beide recht zu haben und stur rumdiskutieren........Mich haben sie seit zwei Jahren nicht mehr geblitzt und ich bin froh drüber. .Aber manchmal denk ich mir auch dürfen die Kamaraden dort wo sie stehen auch wirtklich blitzen?

To0obi

Mitgliedschaft beendet

32

Donnerstag, 3. September 2009, 14:22

Zitat

Original von Benny121
Ähm Jörg, wie schaut das auf öffentlichen Plätzen aus, die Video überwacht werden? Oder bei Ampelanlagen, die Videokameras haben, damit die Verkehrsleitzentrale die Schaltung dem Verkehrsfluss anpassen können? Oder der A1, die streckenweise komplett videoüberwacht ist, zwecks Stauvermeidung...Alles rechtswidrig?

Ich kenne mich damit zwar nicht so gut aus wie Jörg, aber nachdem was ich hier gelesen habe würde ich nicht sagen, dass Verkehrsüberwachungskameras rechtswidrig sind.
Die filmen den Verkehr ja nicht um Straftaten zu filmen, sonden um eine dem Verkehr angepasste Ampelschaltung zu gewährleisten. Bei diesen Kameras geht es ja nicht um bestimmte Verkehrsteilnehmer sondern um die Masse der Autos.
Somit sehe in da kein Problem gefilmt zu werden.

Benny121

Mitgliedschaft beendet

33

Donnerstag, 3. September 2009, 14:39

Aha. Nur die Zustimmung des Bundesrates. 16 Leute werden sich bestimmt schnell einig. Sorry Jörg, aber der Verkehrsminister Tiefensee kommt nicht einfach daher und sagt so gehts jetzt lang, sondern das muss handfest im Bundesrat durchgefochten werden. Nicht umsonst hat das mit den Schildern, die jetzt neu kommen, so lange gedauert.

Ach ja, steigert euch nicht zu sehr rein, gibt wichtigeres als such um iwelche Verfassungsgrundsätze zu streiten. Vor allem, dann wenn es eh bald keine fossilen Brennstoffe mehr gibt. Hehe, dann will ich die Staatsgewalt MAL beim Blitzen sehen :D

Dann tunen wir nämlich keine Autos, sondern Pferde :D :D :D

To0obi

Mitgliedschaft beendet

34

Donnerstag, 3. September 2009, 14:50

Zitat

Original von Benny121
Dann tunen wir nämlich keine Autos, sondern Pferde :D :D :D

Stell ich mir lustig vor^^
Scheinwerferblenden = Augenklappen
Felgen = Hufeisen
Sportsitze = Sattel
... :lol:

Ja, dass es sich nicht lohnt zu streiten ist klar, bringt ja eh nichts, aber ich finde ne kleine Diskussion ist das schon wert ;)

Benny121

Mitgliedschaft beendet

35

Donnerstag, 3. September 2009, 14:53

Satt Chiptuning heißt es dann: Hast du das Fuhrwerkupgrade gemacht?
Ja, ich hab jetzt 2 PS mehr und 50 % mehr Leistung! :D

IndianaJones

Punto-Schrauber

  • »IndianaJones« ist männlich

Beiträge: 280

Aktivitätspunkte: 1 490

Dabei seit: 12.06.2008

Wohnort: Ruhrgebiet

  • Nachricht senden

36

Donnerstag, 3. September 2009, 15:23

Respekt wovor ? Weil ich jemanden angeblich beleidige indem ich seinen Vornamen abgeändert habe ?
Wenn ich jemanden Jörgi nenne, will ich damit niemanden beleidigen. Vielleicht hab ich damit nur versucht die Diskussion bei diesem scheisse langweiligem Thema einfach nen bissl lockerer zu gestalten.
Kinners äy, vielleicht sollten wir MAL nen bisschen runterfahren.
Wenn ich jemanden beleidige verwende ich bestimmt keinen Kosenamen seines Vornamens.
Wie lächerlich ist das denn bitte ?!?!

Sicher sollte man Respekt voreinander haben, aber nur weil ich bei einem nen "i" hinter den Namen packe, ist das doch noch lange nicht respektlos oder ?

Also zumindest sehe ich das so, Jörg wenn du einer anderen Meinung bist solltest du in Zukunft vielleicht dafür sorgen Diskussionen mit mir aus dem Wege zu gehen. :lol:
ROCK'N ROLL AMORE !!

:5bullwhip:

Mein Grande Punto: 1.4 16V Sport, ambient weiss, K&N Sportluftfilter, Novitec X-One Frontschürze, X-One Dachhutze, Bremsaufkleber....


Black Devil

Mitgliedschaft beendet

37

Donnerstag, 3. September 2009, 15:39

@IndianaJones:
Du kennst den Joerg noch nicht so gut oder??? :lol:
Manchmal denke ich der Joerg macht Thema auf um absichtlich zu zeigen das er der ist, der alles weis ;-) Weil er MAL wieder lust zu dikutieren hat. Ich frag mich in wie vielen seiner über 2000 beiträgen NICHT um Pharagraphen, dikusionen , Polizei und recht und Ordnung geht :lol: Sonder MAL um den GP.Anscheinden kann er sich nur hier im Forum bei solchen Themen behaupten.... Und ich fnde das übetrieben weger diesen Kosenamen zu sagen das es eine beleidigung ist sowas würde kein Gericht anerkennen. Auserdem wenn ihr über Politik und so reden wollt geht bitte in ein anderes Forum.Und ich gebe dir recht das diesen Thema ziehmlich abgesoffen ist *BLUBLUB*

IndianaJones

Punto-Schrauber

  • »IndianaJones« ist männlich

Beiträge: 280

Aktivitätspunkte: 1 490

Dabei seit: 12.06.2008

Wohnort: Ruhrgebiet

  • Nachricht senden

38

Donnerstag, 3. September 2009, 17:08

dummerweise hab ich genau den gleichen Eindruck wie du Black Devil.

Aber gut, wer sich im realen nicht profilieren kann, der tut es eben hier. :lol:
ROCK'N ROLL AMORE !!

:5bullwhip:

Mein Grande Punto: 1.4 16V Sport, ambient weiss, K&N Sportluftfilter, Novitec X-One Frontschürze, X-One Dachhutze, Bremsaufkleber....


Benny121

Mitgliedschaft beendet

39

Donnerstag, 3. September 2009, 17:09

Wenn jemand fragt hilft Jörg ja auch super weiter, aber manchmal schießt man auch über die Ziele hinaus ;)

Joerg

Punto-Meister

Beiträge: 1 877

Aktivitätspunkte: 9 525

Dabei seit: 06.08.2007

  • Nachricht senden

40

Donnerstag, 3. September 2009, 19:46

Ich muss mich nicht profilieren, das habe ich nicht nötig.
Mit Gesetzen kenne ich mich berufsbedingt nunmal aus und wenn dann jemand kommt, der meint er müsse irgendeinen Mist erzählen, der vorne und hinten nicht stimmt und völlig aus der Luft gegriffen ist, dann muss er sich nicht wundern, wenn er Kontra bekommt.
Denn das was du IndianaJones bisher geschrieben hast, hat weder Hand noch Fuß und ganz offensichtlich hast du nicht viel Ahnung von der Materie.
Du wirfst Dinge durcheinander, kommst mit völlig abwegigen Beispielen um die Ecke und meinst dann du hättest Ahnung?
Da lach ich aber MAL laut!

@BlackDevil
Ich mache kein Thema auf um zu zeigen was ich weiß, denn bis ich das gelesen hatte, wusste ich es selbst nicht.
Ich fand es interessant und habe es hier mitgeteilt, weil es den einen oder anderen vielleicht auch interessieren könnte, vor Allem, wenn er vielleicht gerade in einer solchen Situation ist.
Aber im Gegensatz zu einigen hier mache ich mich dann auch schlau und beschäftige mich mit dem Thema und schreibe nicht irgendeinen Schwachsinn, nur um was zu schreiben.
Diejenigen, die das tun, die profilieren sich in meinen Augen, weil sie meinen zu einem Thema ihren Senf abgeben zu müssen, obwohl sie keinen Plan von der Sache haben.
Genauso wie ihr beide zum Beispiel (IndianaJones und BlackDevil).

Aber ok, es ist wie es ist und daher werde ich zu Rechtsthemen hier keinerlei Auskunft mehr geben, weder im Forum, noch per PN (da haben mich nämlich eine ganze Menge User angeschrieben und nach Rat gefragt).
Da ich mich aber ja anscheinend hier nur profilieren will, werde ich das in Zukunft halt nicht mehr tun.

Ich machs ab jetzt ganz einfach wie einige andere hier, ich werde nur noch meinen Nutzen aus dem Forum ziehen und keinerlei sinnvolle oder hilfreiche Beiträge mehr verfassen. Vielleicht gewöhne ich es mir sogar an für völlig belanglose Dinge Threads zu eröffnen (BlackDevil: 129 eröffnete Threads! Respekt!) und nach Dingen zu fragen, die ich mir mit 2 Minuten Suche eigentlich auch selbst beantworten könnte, was ich aber dann nicht mache, weil ich dazu zu faul bin und mir lieber alles vorkauen und von anderen erledigen lasse.
Schmarotzerverhalten halt!

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (3. September 2009, 19:53)


Legende:

Forum enthält keine neuen Beiträge
Forum enthält neue Beiträge
Forum ist geschlossen
Forum ist ein externer Link

Anzeigen