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Italo-Welt

Joerg

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1

Montag, 31. August 2009, 09:05

Sind alle Blitzer rechtswidrig?

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Zur Diskussion freigegeben. ;-)

Wurden Sie in den letzten Wochen geblitzt oder von der Polizei gefilmt? Dann haben Sie gute Chancen, straffrei auszugehen. Das behauptet der Dresdner ADAC-Anwalt Klaus Kucklick (51) und beruft sich auf ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Kaum einer hat es wahrgenommen, doch es ist spektakulär!
Unter Aktenzeichen 2 BvR 941/08 hatte ein Autofahrer aus Güstrow geklagt. Die Polizei hatte ihn von einer Autobahnbrücke aus gefilmt. Der Mann nannte das einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Niemand dürfe ihn einfach filmen. Dass er 29 km/h zu schnell war, trat in den Hintergrund.
Und das kleine Wunder geschah! Die Verfassungs-Richter entschieden, dass die „angefertigten Videoaufzeichnungen ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes“ darstellen. Außerdem wurde befunden, dass ein Erlass eines Ministeriums zur Legalisierung dieser Videoaufnahmen rechtlich nicht ausreicht.
Vergangenen Mittwoch stellte das Dresdner Amtsgericht auch wirklich zwei Bußgeldverfahren von Anwalt Kucklick ein. „In dem einen ging es um eine Videoaufzeichnung, in dem anderen um einen Rotlichtverstoß“, so Kucklick. Zwei weitere seiner Verfahren wurden ausgesetzt.
Egal, ob an der Ampel geblitzt oder mit der Videokamera verfolgt: Neuerdings sind das „unrechtmäßig erhobene Daten und die dürfen in der Regel vor Gericht nicht als Beweis verwertet werden“, so Kucklick.
Nach Informationen des ADAC stellen auch die Amtsgerichte Grimma, Wurzen, Eilenburg und Torgau aktuell Verfahren ein, zumindest solche zur Video-Abstandsmessung.
Ein Wermuts-Tropfen bleibt allerdings: Bereits abgeschlossene Bußgeldverfahren werden nicht wieder aufgerollt. Alle anderen gefilmten oder fotografierten Verkehrssünder können hoffen...!

Hier das Urteil: http://www.bundesverfassungsgericht.de/e…2bvr094108.html

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (31. August 2009, 09:08)


Benny121

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2

Montag, 31. August 2009, 09:21

Also das Amtsgerichte ja meisten aufgrund persönlicher Empfinden des vorsitzenden Richters entscheiden ist ja allegmein bekannt, deswegen braucht man da nicht näher drauf eingehen. Das bekomme ich bei gerichtlichen Entscheidungen von meinen Verfahren nur zu häufig mit. Leider...das Gesetz wird da zur Auslegungssache. Außerdem wird ja ausdrücklich die Videomessung erwähnt.

Natürlich ist das Urteil des Bundesverfassungsherichtes völlig korrekt, da man nicht einfach pauschal filmen darf, so wie von der Ordnungsbehörde getan. Denn so werden unbescholtene Bürger auch ohne Verdachtsmomente aufgenommen und das kann es ja nicht sein. Was ist an der Entscheidung so verwunderlich?

Und wieso sollten dann alle Blitzer (die ja nur bei Verdacht aktiv werden) rechtswidrig sein? Ist ne typische BILD-Überschrift, man denkt das Schlimmste und nachher ist es nur ein laues Lüftchen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Benny121« (31. August 2009, 09:22)


Kugelfang

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3

Montag, 31. August 2009, 09:24

Das ist ja MAL ein Ding. Und, so seh ichs, ein zweischneidiges Schwert. Einerseits natürlich für die Geblitzten und Gefilmten ein klasse Urteil, mußte stark schmunzeln beim Lesen ;-) *hehe*
Auf der anderen Seite sollten Raser schon zur Kasse gebeten werden..kein Bild dabei/nicht rechtens? "War ich nicht" dürfte da die häufigste Antwort sein :-?

Wer rast, bei Rot über die Ampel fährt (kann ja Lebensgefährlich sein!!), etc..gehört dafür auch bestraft. Persönlichkeitsrechte sind schön und auch sehr wichtig, allerdings wird das der anders sehen, der nen "Rotsünder" in seiner Seitentür findet..da gehört einfach ein Beweisbild zu.
Jeder ist doch MAL zu schnell unterwegs. Wird man geblitzt hat man eben Pech, wenn nix kommt hat man Glück gehabt.

Das einfach so gefilmt wird, war hier in WI MAL ne Weile so, finde ich eine Sauerei und das gehört auch verboten!! Ganz klar.

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Benny121

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4

Montag, 31. August 2009, 09:32

Zum Thema Rotlicht.

Ich hatte bei einer Fahrerermittlung MAL eine Autofahrerin, die nach 12 s Rotlicht noch über die Kreuzung geballert ist. Dabei ist sie dann noch ganz locker^^ einem anderen Fahrer ausgewichen und einen anderen wiederum umkurvte sie dabei noch.

Das alles mit über 80 km/h innerorts.

Kugelfang

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5

Montag, 31. August 2009, 09:42

OMG :shock: Aber genau von sowas rede ich..das geht einfach nicht anders und fertig.

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To0obi

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6

Montag, 31. August 2009, 10:19

Bei mir war's etwas anders, aber auch rechtswiedrig ;)

Wurde ca 10m vor einem Ortsausgangsschild geblitzt, jedoch ist dies verboten (es müssen mindestens 50m vor oder hinter einem Ortschschild sein).

Verfahren gewonnen ;)

Kugelfang

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7

Montag, 31. August 2009, 10:34

Tja, das ist dann gut gelaufen ;-)
Ich hatte auch MAL Einspruch eingelegt, mir wurde vor etlichen Jahren MAL vorgeworfen mit "meinem Krankenkraftfahrzeug" falsch geparkt(inkl Behinderung) zu haben.. :lol:
Kennzeichen/Zeit und alles war okay. Mein Einwand, gar kein Krankenkraftfahrzeug zu besitzen war dann wohl ausreichend ;-)

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Benny121

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8

Montag, 31. August 2009, 10:46

Das ist nicht verboten, sondern nur eine Verwaltungsregelung durch Erlass in NRW.

Joerg

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9

Montag, 31. August 2009, 11:09

Zitat

Original von To0obi
Bei mir war's etwas anders, aber auch rechtswiedrig ;)

Wurde ca 10m vor einem Ortsausgangsschild geblitzt, jedoch ist dies verboten (es müssen mindestens 50m vor oder hinter einem Ortschschild sein).

Verfahren gewonnen ;)

Glück gehabt, denn das Ortausschild zählt als Linie der Geschwindigkeitsbegrenzung.
Rein theoretisch kann man bei bestimmten Voraussetzungen einen Blitzer so aufstellen, dass er genau auf Höhe des Schildes blitzt und es wäre rechtlich gesehen nicht zu beanstanden.
Siehe hier: http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/va2003_14.htm

Man muss ja auch nicht zu schnell in eine Ortschaft reinfahren oder rausfahren.
Das Ortsschild markiert ganz klar die Grenze einer Geschwindigkeitsregelung und wer sich nicht daran hält, der ist halt selbst schuld.
Gilt auch bei allen Geschwindigkeitsschildern.
Ein Schild mit Tempo 100 oder der Aufhebung einer Geschwindigkeitsbegrenzung bedeutet schließlich nicht, dass man ab diesem Schild diese Geschwindigkeit erreicht haben muss, sondern das man ab diesem Schild die Geschwindigkeit erhöhen darf, bzw. bereits auf die angegebene Geschwindigkeit vermindert haben muss.

Ich habe sowas ständig auf meiner Fahrt zur Arbeit, da ist ein ganzes Stück Autobahn mit Tempo 80. Ich selbst fahre auf der Strecke immer schon Tempo 90 (was realen 80 entspricht), manchmal sogar MAL 100. Kurz vor Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 und dem sichtbaren Hinweis auf 130 beschleunigen immer alle schon, damit sie da bloß schon 130 draufhaben. Manchmal mach ich mir dann einen Scherz daraus, ab dem 130er Schild voll zu beschleunigen und diese Typen dann auf der linken Spur verhungern zu lassen, weil sie mit der gleichzeitigen Steigung an der Stelle nicht klarkommen und sich dann doch wieder hinter mir einordnen müssen. :lol:

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Alex A8

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Montag, 31. August 2009, 11:25

Naja ich verstehe ja am Ortsausgang erst zu beschleunigen, aber sobald eine Geschwindigkeitsverringerung kommt, sollte man schon ein paar Meter Spielraum zum Abbremsen lassen. Wenn ich mit 270 über die Bahn fliege und dann kommt ein 100kmh Schild, hab ich auch keine Lust voll in die Eisen zu steigen (die ständig zu wechseln geht ja auch ins Geld :oops:) um direkt am Schild 100kmh drauf zu haben, wenn dann 50m weiter auch noch das 80 Schild kommt, muss man wirklich verschleißintensiv runterbremsen. Dann sollen die die Begrenzungsschilder lieber 200-300m vor der eigentlichen Stelle, wo diese Begrenzung gelten sollte, aufbauen und somit den Leuten Zeit geben, runterbremsen zu können ohne gleich alle Insassen mit der Frontscheibe bekannt zu machen. Direkt an einer Begrenzung zu blitzen halte ich für Abzocke!!! 8-)
Gruß
Alex

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Joerg

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11

Montag, 31. August 2009, 11:30

Genau das mache ich manchmal auf der Rückfahrt, da ist keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der AB und dann kommt 120 und ca. 300m weiter 100.
Da wird auch sehr häufig geblitzt, weil da erst eine Abfahrt (120) und danach eine Auffahrt (100) ist.
Da geh ich dann manchmal aus 200-220 voll in die Eisen und schau mir dann im Rückspiegel die Aufreger hinter mir an. :lol:

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Alex A8

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13

Montag, 31. August 2009, 11:54

Was soll das bringen, andere Leute aufzuregen? Lass doch jeden fahren wie er will, außerdem wenn Dir dann bei 200 einer drauffährt, weil er nicht aufgepasst hat, darfst Du 50% des Schadens zahlen (bei allem über 130kmh zählt Teilschuld).
Das gehört zu den Sachen die ich nicht verstehe, genauso wie "Erziehungsmaßnahmen" oder Leute die die Spur nicht räumen bzw warten bis man voll runterbremsen musste, dann rüberfahren und dann Vollgas geben (zum Glück hab ich jetzt ein Auto, bei dem die ruhig Vollgas geben können, überholt werden sie sowieso (zumindest 99% :-D), aber bei meinem Fiat Bravo damals hat das schon genervt, der hatte ja nur 100 PS) um irgendwas zu beweisen oder um ihr Ego davor zu "beschützen" überholt zu werden. Total stupide sowas.
Gruß
Alex

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IndianaJones

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14

Montag, 31. August 2009, 14:42

Bildzeitung....

Die Bildzeitung und Justizangelegenheiten passt genausogut zusammen wie Tortillas mit Marmelade....

ätzend wenn ich sowas lese.. echt ätzend...

Vielleicht sollte man MAL den Hintergrund solcher Blitzergeschichten erfragen.
Warum wird in Deutschland geblitzt ? Weil der Staat Geld braucht -> so sieht es der Betroffene.
Der Begriff Gefahrenprävention kommt dabei gar nicht zur Aussprache. Ziel einer Geschwindigkeitsmessung ist es, den Fahrer eines Fahrzeugs auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen um im schlimmsten Falle beim nächsten MAL einen Unfall seinerseits zu vermeiden.
Ein 100 Schild hat schon nen gewissen Hintergrund auf der Autobahn, und steht da nicht nur zur Deko.
Und wenn ich meine, ich entziehe ich meiner Verantwortung als Verkehrsbeteiligter und fahre schneller, dann habe ich auch ohne Murren das Portemoinee zu öffnen wenn ich erwischt werde, ganz einfach.
Man bringt sich und andere in Gefahr.
Was die Verletzung der Privatsphäre durch Videoaufzeichnung etc. angeht ist auch total Schwachsinn. Dieses Gesetz lenkt einfach nur von der eigentlichen Strafttat oder Ordnungswidrigkeit ab.

Und solche Artikel machen es doch teilweise nicht besser, ganz im Gegenteil, sie ermutigen doch den Autofahrer in gewisser Weise, schneller zu fahren, da ihm hiermit als Kernaussage klargemacht wird, das er im Zweifelsfall dagegen klagen kann.
Das ist allerdings nicht im Sinne der Gefahrenprävention, sondern stellt den Bürger ins Recht, der eigentlich hätte für sein Vergehen bestraft werden müssen, zumal der Straftatbestand bzw. das Merkmal einer Ordnungswidrigkeit durch das Blitzfoto oder die Videoaufnahme Bestand hat.
Doofer Satz, ich weiss, ist aber so.

Ich könnte kotzen wenn ich den 19jährigen Polofahrer in seinem 9N sehe wie er an nem 30 Schild mit 85 vorbeiheizt, und auf der anderen Straßenseite spielen Kinder.
Meiner Meinung nach sollten die Widerrufsrechte für Verkehrssünder viel mehr eingeschränkt werden und die Strafen imens erhöht werden damit manche Menschen es endlich MAL kapieren das sie sich dem Straßenverkehr, und den damit verbundenen Gesetzen, anzupassen haben.

Ich will mich sicher nicht in Unschuld baden oder sonst was, auch ich hab nen paar Fotos von mir, aber hey, ich glaub ich kann sagen, das ich aus der Sache gelernt habe, und das ist das Ziel dieser Geschichte, und nicht das Klagen als solches.
Aber das rallen diese Pressemenschen nicht, mit so einer Überschrift bezwecken sie eindeutig das Gegenteil.

Aber was solls... in Deutschland kannst du bald, wie in den USA, gegen jeden Scheiss Klage erheben wenn das so weiter geht..

na dann Prost.. :PDT_alc:
ROCK'N ROLL AMORE !!

:5bullwhip:

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Benny121

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Montag, 31. August 2009, 15:17

Apropos Rotlichtverstoß. Wurde das nicht eindrucksvoll beim Polizeirevier in Dortmund vorgeführt? :D :D :D

Paulemann

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Montag, 31. August 2009, 15:48

Dieser Beitrag kommt für mich ca. 1 1/2 Monate zu spät, wurde auch wie Jörg geschrieben hat in Güstrow gefilmt und bin nun 123,50€ los und 2Punkte in FL.
Das schönste daran, Brief Nr.1 : Sie wurden bei einer Geschw. von 136km/h (101-130) mit einem Abstand von 29m anstatt erforderlichen 68m gemessen, dies entspricht 3/10 weniger als der halbe Tachowert. Meldete mich wegen Stellungnahme beim Landkreis Güstrow, mein Ansprechpartner hatte wohl sehr viel zu Kopieren( nicht erreichbar) und durfte deshalb mit seiner Kolegin ( via Vermittlung) vorlieb nehmen, auf meine Frage was mich denn nun erwartet: 160€, 3Pkt. + eine Monat Fußgänger. :cry:
Eine Woche später, Brief Nr.2: der gleiche Brief allerdings zusätzlich mit Bildauschnitt vom Video ( gefilmt von Brücke) Sie wurden bei einer Geschw. von 136km/h (über 130) mit einem Abstand von 29m anstatt erforderlichen 68m gemessen, dies entspricht 5/10 weniger als der halbe Tachowert.
Habe erstmal schlimmes gedacht und im www nach der Bußgeldseite geschaut, war dann erstmal erleichert, 100€+2Pkt. ohne Fahrverbot :-o. (+ 20€ Verfahrensgebühr + 3.50€ Auslagen)
Jetzt allerdings ärgere ich mich das ich das hier nun ( für mich zu spät) gelesen habe!
Shit happens, dies war übrigens in 10 Jahren Führerscheinbesitz das erste Vergehen, noch nichteinmal nen Strafzettel für´s Falschparken gehabt!

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Joerg

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Montag, 31. August 2009, 16:22

Zitat

Original von IndianaJones
Die Bildzeitung und Justizangelegenheiten passt genausogut zusammen wie Tortillas mit Marmelade....

Was die Verletzung der Privatsphäre durch Videoaufzeichnung etc. angeht ist auch total Schwachsinn. Dieses Gesetz lenkt einfach nur von der eigentlichen Strafttat oder Ordnungswidrigkeit ab.

Ich stimme dir soweit zu, aber du siehst einige Dinge leider völlig falsch.
1. Mag die Bild-Zeitung noch so einen schlechten Ruf haben, was sie hier schreiben sind aber nunmal Tatsachen und wie Westernhagen in dem Werbespot richtig sagt, ist die Bild ein demokratisch gewähltes Medium mit 3 Millionen Lesern. Die Bild mag vielleicht reisserisch sein in seinen Artikeln und Überschriften, aber die Artikel selbst sind nicht falsch.
2. Das mit der Videoaufzeichnung, was du als Gesetz bezeichnest, ist kein Gesetz, sondern ein Grundrecht, das im Grundgesetz verankert ist und auf seine Grundrechte sollte man NIEMALS verzichten, denn sie zu erlangen hat viel Leiden und Blut gekostet!
Und die Artikel 1 und 2 sind die wichtigsten die es gibt, darum stehen sie an erster und zweiter Stelle im Grundgesetz und Artikel 1 ist sogar unabänderlich und durch die sogenannte Ewigkeitsklausel in Artikel 79 geschützt solange es das Grundgesetz gibt.

To0obi

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Montag, 31. August 2009, 17:44

Zitat

Original von IndianaJones
Ich könnte kotzen wenn ich den 19jährigen Polofahrer in seinem 9N sehe wie er an nem 30 Schild mit 85 vorbeiheizt, und auf der anderen Straßenseite spielen Kinder.


Warum müssen es denn immer die JUNGEN Leute sein? Klar gibt es ein paar junge Raser, die sich dabei cool fühlen, aber es gibt genauso viele ältere Menschen :roll:

Zitat

Original von IndianaJones
Ich will mich sicher nicht in Unschuld baden oder sonst was, auch ich hab nen paar Fotos von mir, aber hey, ich glaub ich kann sagen, das ich aus der Sache gelernt habe


Also dass Du daraus gelernt hast, wie Du sagt find ich ja gut, aber wieso denn erst nach "nen paar" Fotos?

puntostyling

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Montag, 31. August 2009, 17:54

schau dir MAL die statistiken an, dann weißt du warum er das sagt.....

sind die 18 - 25 jährigen die bei sowas besonders gefährdet sind...
Grüße,
puntostyling

IndianaJones

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Dienstag, 1. September 2009, 15:10

Zitat

Original von Joerg

Zitat

Original von IndianaJones
Die Bildzeitung und Justizangelegenheiten passt genausogut zusammen wie Tortillas mit Marmelade....

Was die Verletzung der Privatsphäre durch Videoaufzeichnung etc. angeht ist auch total Schwachsinn. Dieses Gesetz lenkt einfach nur von der eigentlichen Strafttat oder Ordnungswidrigkeit ab.

Ich stimme dir soweit zu, aber du siehst einige Dinge leider völlig falsch.
1. Mag die Bild-Zeitung noch so einen schlechten Ruf haben, was sie hier schreiben sind aber nunmal Tatsachen und wie Westernhagen in dem Werbespot richtig sagt, ist die Bild ein demokratisch gewähltes Medium mit 3 Millionen Lesern. Die Bild mag vielleicht reisserisch sein in seinen Artikeln und Überschriften, aber die Artikel selbst sind nicht falsch.
2. Das mit der Videoaufzeichnung, was du als Gesetz bezeichnest, ist kein Gesetz, sondern ein Grundrecht, das im Grundgesetz verankert ist und auf seine Grundrechte sollte man NIEMALS verzichten, denn sie zu erlangen hat viel Leiden und Blut gekostet!
Und die Artikel 1 und 2 sind die wichtigsten die es gibt, darum stehen sie an erster und zweiter Stelle im Grundgesetz und Artikel 1 ist sogar unabänderlich und durch die sogenannte Ewigkeitsklausel in Artikel 79 geschützt solange es das Grundgesetz gibt.

Danke für den Hinweis auf Art. 79 ABS. 3.
Nur was hat das bitte mit dem Thema zu tun? Ein Eingriff in die Grundrechte ist nicht möglich, das sollte jedem bekannt seien, allerdings gibt es parallel zum Grundrecht auch noch ein Bundesdatenschutzgesetz und noch andere Rechtsträger, die den Eingriff erschweren, und die nunmal geändert werden können (vielleicht auch MAL im Sinne der Justiz), weil es keine Ewigkeitsklausel gibt wie im Grundgesetz.
Ich wollte damit sicher niemanden auffordern auf seine Grundrechte zu verzichten. Aber vielleicht sollte man sich MAL die Frage stellen inwieweit der Gebrauch der Grundrechte noch sinnvoll ist wenn Menschenleben dadurch gefährdet sind.
Zum Beispiel wenn ein (ich nehme jetzt nach Toobis Ansage MAL keinen Teenager) 35jähriger einen Passanten totfährt, das ganze zufälliger Weise auf Video aufgezeichnet wurde, wodurch auch immer, und aufgrund hiesiger Gesetze nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, da der Einsatz der Videoaufnahmen als Beweismittel nicht erlaubt wird.
Folge daraus im schlimmsten Falle: Der Typ denkt sich:"Was einmal klappt, das klappt auch zweimal".. und zack, hat er nen paar Wochen später den nächsten auf der Haube.

Das kann wohl nicht richtig sein oder sehe ich das komplett falsch ?

Außerdem: Wo bitte schreibe ich das die Artikel der BILD falsch sind? Sie sind in meinen Augen realitätsfremd, mehr nicht.
Ich weiss glaub ich wovon ich rede zumal mein Berufszweig von solchen Zeitungen tagtäglich unter Beschuss genommen wird.

Aber das ist nicht das Thema.

Achja und Joerg....
jetzt wirds Off Topic...

Art. 1 ist wichtig, das ist richtig.
Art. 2 ist weniger wichtig, weil nicht geschützt durch 79 ABS. 3
Art. 20 ist wichtig, weil wieder geschützt durch 79 ABS. 3
Aber das weisst du bestimmt :lol:

Und nichts gegen deinen Patriotismus, aber Blut und Leiden schießt hier genauso am Thema vorbei wie meine Tortillas mit Marmelade....

@ Tooobi:
Wegen der Fotos: Lerneffekt.. ich bin quasi nen paar MAL dadurch auf die nase gefallen, habe gelernt das es nichts bringt und seit dem fahre ich "in der Regel" vorschriftsmäßig.
Vater Staat hat von mir genug Geld gesehen, irgendwann musste Ende sein :oops:
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