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snAKe47

Punto-Schrauber

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Freitag, 29. Mai 2009, 18:30

Rechtsfrage Kaufvertrag/Anzahlung

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Hallo, habe folgendes Problem. Ich hab einen Golf 5 verkauft, habe mich mit dem Käufer geeinigt und er hat mir darauf hin eine Anzahlung gegeben bis zur vollständigen übergabe der Autos für mich quasi als Sicherheit.

Er hatte das Auto schon vorher gesehen doch es war zum Zeitpunkt der einigung ca. 350km weiter weg weil es ursprünglich dort verkauft werden sollte. Also habe ich das FZ überführt und zu ihm gebracht. Jetzt fällt ihm ein er könne doch noch seinen Kumpel dazu holen der angeblich KFZ Meister ist und er soll es sich nochmal anschauen usw. Ich denke er will nochmal den Preis drücken. Obwohl es sich im gleichen Zustand befindet wie vorher.

Auf dem Zettel den wir geschrieben haben für die Anzahlung steht im Grunde folgendes drin:

-Name + Anschrift von Käufer und VK

-Gesamtbetrag
-bisher geleistete Anzahlung

Datum unterschrift beider

Kann er denn einfach wieder sein Geld zurück verlangen UND zurücktreten? Schließlich hatte ich verbunden mit der Überführung auch Kosten die gedeckt werden müssen. Oder ist es schon quasi eine art bindender Kaufvertrag? :-?

Wir sind beide Privat Personen keine Händler.

Mein Grande Punto: T-Jet, crossover schwarzmetallic, 7x17" MSW 11, G-Tech Zusatzsteuergerät, rote Bremssättel, getönte Scheiben


puntostyling

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Freitag, 29. Mai 2009, 18:33

meiner meinung nach ist ein kaufvertrag zustande gekommmen, welcher ja durch die anzahlung nochmal bekräftigt wurde.

gekauft wie gesehen, auf evtl mängel oder probleme hast du ja hingewiesen (gehe ich MAL von aus, sollten welche sein)...von daher kann er nicht mehr von seinem kauf zurücktreten!
Grüße,
puntostyling

Joerg

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3

Freitag, 29. Mai 2009, 18:41

Die Angaben von dir sind leider nicht ausreichend, um eine Bewertung durchführen zu können.
Sehr hilfreich wäre es, wenn du genau aufführst, was auf dem Zettel steht.

Aber auch unabhängig davon, tritt schon durch die Anzahlung eine Rechtslage ein, die für beide Seite entsprechende Folgen hat.
Z.B. würdest du dich schadensersatzpflichtig machen, wenn du den Wagen anderweitig verkaufen würdest, genauso wie er schadensersatzpflichtig werden würde, wenn er plötzlich abspringt und dir dadurch z.B. ein anderer Interessent abhanden gekommen ist.
Aber das ist alles nicht so leicht zu beantworten und schon garnicht ohne genaue Angaben über den Inhalt des Zettels.
Denn davon hängt es ab, ob schon ein KV zustande gekommen ist oder nicht.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (29. Mai 2009, 18:42)


snAKe47

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Freitag, 29. Mai 2009, 19:18

Ok hier der genaue Wortlaut:

Golf 5 1.9L TDI

Anzahlung: XXX €

Gesamtpreis: XXX €

Verkäufer: XXX

Käufer: XXX (Firmenanschrift, Er ist der Inh. des KFZ Kosmetiksalons in dem das Auto aufbereitet wurde. Von dem her hat er sich das Auto genau angeschaut! Leider existiert kein Beleg dafür.)


Beide unterschriften...

Es ist alles leider sehr wage Formuliert.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »snAKe47« (29. Mai 2009, 19:52)

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speedy

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Freitag, 29. Mai 2009, 19:22

RE: Rechtsfrage Kaufvertrag/Anzahlung

Aber es gibt doch wunderbare (kostenlose) Vordrucke, die man nur auszufüllen braucht.

Aber lass Dich nicht trotzdem MAL nicht unterkriegen.............

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Joerg

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Freitag, 29. Mai 2009, 20:16

Damit hast du einen Kaufvertrag, weil die Formulierungen Käufer und Verkäufer auftauchen und Unterschriften vorhanden sind.
Tritt er nun zurück, kannst du Schadensersatzansprüche gelten machen und der Kaufpreis wurde ja ebenfalls schon vereinbart.
Was noch fehlt ist der Satz "Gekauft wie gesehen", dann wäre es völlig wasserdicht, aber auch so ist es schon ausreichend.

snAKe47

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7

Freitag, 29. Mai 2009, 20:36

:-D Das hab ich mir schon fast gedacht! Wie gut das ich daran gedacht habe den Kaufpreis mit rein zu schreiben! Danke für die Antwort :023:

Jetzt ist nur noch die Frage ob er evtl. Sachmängel gegen mich geltend machen kann. Das Auto hat nunmal schon hier und da ein paar kleine macken nach 170tkm ist das auch normal denke ich (Motorhaube geht etwas schwer zu etc.) das wusste er aber auch. Ich muss nur noch nachschauen ob der Golf noch die Extension Garantie hat von VW, dann dürfte sowas kein allzugroßes Problem darstellen denke ich. Trotztdem hast du recht der Satz "Gekauft wie gesehen" fehlt! :-?

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Tobi

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Samstag, 30. Mai 2009, 11:12

Der Zusatz "Gekauft wie gesehen" wäre zwar sicher nicht verkehrt gewesen. Andererseits hat er den Kaufvertrag mit dem Kaufpreis auf den ihr euch damals geeinigt habt unterschrieben. Wenn er nun den Kaufpreis nachträglich noch drücken möchte, müsste er dir nun nachweisen, dass nach der Überführung des PKW neue Schäden/Mängel vorhanden sind, die bei Unterschrift des Kaufvertrags noch nicht da waren. Da er dies sicher nicht kann, hat er schon MAL sehr schlechte Karten, sollte es zum Rechtsstreit kommen. Sollte er nun wirklich vom Kaufvertrag zurücktreten wollen, so würde er vertragsbrüchig werden und du hättest auf jeden Fall Schadensersatzansprüche gegen den Käufer. In deinem Fall wären das auf jeden Fall schon MAL die Kosten der Überführung des Fahrzeugs.

Tobi

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