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White_Evo

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Montag, 4. März 2013, 18:21

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"Bei 3, latsch ich voll auf die Bremse!"

3...

2...

1...

... finde den Fehler :thumbsup:

"Bei 3 latsch ich voll auf die Bremse! 3!" *BUMM*

Aber auch eine richtig geile Idee :D Ist das legal? :P
2008 - 2011: FIAT Grande Punto Active 1.2 8V 65PS, 3t, Crossover schwarz metallic, div. Umbauten
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bvbsoccer

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Montag, 4. März 2013, 18:51

@Fiatracer88:
Das regt mich auch immer so auf :D Wenn's begrenzt ist, dann rasen sie alle, aber danach wenn alle schnell fahren dürfen, dann schnarchen die irgendwo rum oder können einfach nicht noch schneller ;)
Ich halte mich auch eigentlich immer an die Limits, evtl. mal ein wenig drüber, aber es gibt grundsätzlich welche, denen die Begrenzung *** egal ist.
aktuell : Abarth Punto Supersport - grigio campovolo
vorher : Grande Punto 1.4 16V Sport - schwarz

racegp

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43

Montag, 4. März 2013, 19:31

"Dieser Moment, wenn ich mich plötzlich strikt an die StV- Regeln halte, weil mir irgendein Idiot zu dicht auffährt" :D

PS: ARS (Abstandsregelsystem) :thumbsup: http://www.youtube.com/watch?v=lPRU4ZTKW9U

Fiatracer88

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44

Montag, 4. März 2013, 20:27

Das mit LKWs 60kmh Spiel mach' ich nicht mit. Da fahr' ich dann einfach 80 und gut ist. :thumbdown:
Immer Dasselbe, die müssen sich an ihren Zeitplan halten auch wenn da 60 oder 30 stehen, es geht immer 90km/h vorwärts.
Du Fährst also in der 60er zone 80, nur weil sich der LKW-Fahrer ggf beschweren könnte? Beschwerst du dich dann auch wenn ein Briefchen im Briefkasten landet, wo darum gebittet wird 30 euro zu Zahlen :?: kommen dann so Sätze wie: "Die Abzocker haben mich geblitzt", "Das ist reine Abzockerrei" :?:
Dann soll sich der LKW- Fahrer bei der Polizei beschweren, das du in der 60er zone nicht 80km/h gefahren bist, :D mal sehen was passiert......
Zeitdruck hin, Zeitdruck her.


@ bvbsoccer: Was heißt Aufregen... mir ist es Latte, nur: Wo ist der Sinn ?( Ich würde es verstehen, wenn mans eilig hat und durch die bank schneller Fährt. Aber, warum Fährt man nur in der 100er Zone schneller und auf der Freien AB nur noch 100 und dann Links..... :huh:
naja.... Wird wohl zu Eckig für mein runden Kopf sein ;)

Ich halte mich auch nur noch an das Limit (sprich wenn 100 da steht, wird 100 eventuell 105 auch gefahren). Gedankt wird es mir durch keinerlei Briefe seitens der Behörden. :thumbup:

Hardfecx

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Montag, 4. März 2013, 20:39

aber sein wir doch mal ehrlich: das sind die typen nicht wert! es macht keinen sinn sich wegen gehirnlosen leuten aufzuregen, es bringt eh nix. Ich hab jetzt gut reden mit meiner grossen klappe die ich auch immer auf reisse sobald mir was nicht passt aber im nachhinein denke ich mir ganz einfach dass der andere nicht dafür kann; kein gehirn erhalten zu haben...

mir hat gestern einer gehupt weil ich beim STOPP-Schild stehen geblieben bin oO was hab ich da falsch gemacht? keine ahnung... auf jedenfall hab ich, nachdem er immer noch hinter mir war, einen parkinson effekt gehabt, und bekam nur ganz schwer das gas pedal getroffen. und somit fuhr ich wie ein rentner am sonntag nachmittag bis zur nächsten kreuzung, wo er dann abbiegte :p aber schneller wie 30 sind wir nicht gefahren... :pinch:

sobald ich die Go Pro habe, wir die gleich erstmal in den wagen montiert damit man alles bei hand hat wenn mal was im strassenverkehr ist ;)
Ich will so sterben wie mein Grosvater, im Schlaf, und nicht brüllend und schreiend wie sein Beifahrer ^^

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ben_der

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Montag, 4. März 2013, 20:41

Da fahr' ich dann einfach 80 und gut ist. :thumbdown:


Geschwindigkeitsübertretungen mit Vorsatz...mit so Aussagen wär ich in nem Forum immer vorsichtig :whistling:

konitime

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Montag, 4. März 2013, 20:51

Hallo,

go pro montieren..

Im Ford Mondeo MK3 Forum habe ich zur Zeit eine Diskussion über den Einsatz von Kameras in Autos. Manch einer meint es wäre illegal, ich meine, es ist legal wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Was meint Ihr und was wäre legale Mittel bez. Drängler?

Lg.

Wilfried
-->Selbst wenn man bis zum Hals in Scheiße steckt, bloß nicht den Kopf hängen lassen :wacko: <-- 8o

Mein Auto: Fiat Punto (MyLife) 2012 1.2 69 PS Schwarz Metallic.


ben_der

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Montag, 4. März 2013, 21:28

1. brauchst du zwei wenn du nach vor und hinten gleichzeitig filmen willst
2. musst du die jedes mal einschalen wenn du ins Auto steigst
3. musst du sie immer Laden, die Akkus halten nämlich nicht wirklich lange
4. frag ich mich auf welcher Rechtlichen Grundlage du das ganze machst

Legale Mittel gegen Leute die sich im Straßenverkehr daneben benehmen -> Anzeigen
Ansonsten nach dem Motto leben: Wer frei von Schuld ist, werfe den ersten Stein.

Die ganz Schlimmen fallen auch anderen auf und dann bewirkt eine Anzeige auch etwas.

konitime

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Dienstag, 5. März 2013, 05:39

Hi,

als erstes wolte ich eine Diskussion anstossen, weil User Hardfecx im Post 45 seine gopro gerne installieren möchte.

Und um 4. geht es ja, was ist erlaubt und was nicht? Ich meine es wäre erlaubt. Man darf die Aufnahmen nur nicht veröffentlichen, Loopfunktion muss aktiviert sein und man darf nicht mit Ton aufzeichnen (fragt mich nicht warum).

Für nach vorne hätte ein Galaxy Tab (was ich zurZeit sowieso nutze) und für hinten ein S2 (trotz Displayschaden, Glas gesprungen). beide in Originalen Halterungen. Akkuleistung bei beiden kein Problem.

Lg.
Wilfried
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cingsgard

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Dienstag, 5. März 2013, 07:42

Die Behörden dürfen grundsätzlich nicht filmen, da gab es ein entsprechendes Urteil; allerdings habe ich jetzt keine Lust, es heraus zu suchen. Es geht nur darum, dass die Behörden ohne Verdachtsfall keine Aufnahmen machen dürfen. In diesem Beispiel ging es um die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes auf der Autobahn (Standort z.B. über einer Brücke). Es ist nur gestattet, bei Verdacht die Kameras einzuschalten (Beispiel hier: Bei Kontrollfahrten in einem Streifenwagen).

Da es Behörden nicht gestattet ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass es Privatleuten erlaubt ist. Es mag sein, dass das Filmen des Straßenverkehrs keine Strafe nach sich zieht. Aber ob das Beweismaterial bei einem Unfall oder bei einer Anzeige vor Gericht zugelassen wird, bezweifle ich doch sehr, wobei ich zugeben muss, kein Verkehrsrechtsexperte zu sein.
Gruß, cings

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bigben

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Dienstag, 5. März 2013, 08:25

habe beim googlen nun auch keine aussage gefunden, da aber unfallfotos nur von einer analogkamera vor gericht zählen, weil digitale nachbearbeitet werden könnten, denke ich wird man das mit digitalvideos ähnlich gehandhabt werden... womöglich bekommt man bei sowas sogar eine teilschuld, weil man vorsätzlich filmt und so evt unfälle extra provozieren könnte, in russland filmen die ja um die ganzen versicherungsbetrüge zu verwerten, also könnte es bei uns die verischerung interessieren, vor gericht sehe ich da keine bis negative chancen :)

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ben_der

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Dienstag, 5. März 2013, 09:53

Wenn ihr ne Rechtsverbindliche Aussage wollt, fragt den Anwalt eures Vertrauens, die haben nicht umsonst Jura studiert. ;)

konitime

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Dienstag, 5. März 2013, 10:32

Ironie Modus an!

"Erstberatung kostet ja nichts."

Ironie Modus aus!

Es wird sich doch was finden lassen?

Mfg.

Wilfried
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ben_der

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Dienstag, 5. März 2013, 16:39

In nem Forum darf/kann dir eh niemand ne Rechtsverbindliche Aussage geben.
Und diskutieren kann man hier viel wenn man nicht weis wie die Gesetzesgrundlage genau ist.

Ich weis zwar was ich beim Photografieren und Filmen darf und was nicht, aber wie genau in dem speziellen Fall verhält, das kann dir wirklich nur nen Anwalt sagen der sich damit auskennt.



"Herr Richter, hier sind Beweisvideos die zeigen wie sich XY verhalten hat"
"Wie kommen sie dazu?"
"Wir haben in einem Forum darüber diskutiert und unter Zuhilfename des Internets die Rechtsgrundlage erörtert...Kraft eigener Aroganz habe ich dann ein Videosystem in meinem Fahrzeug installiert das permanent filmt"

:D ;)

Das ist ungefähr so, wie wenn man als Laie dem Mechaniker erklärt wie er den Zahnriemen zu wechseln hat ("Ich hab da eine Super Anleitung im Internet gefunden...")


edit:
Und selbst wenn du die Gesetzesgrundlage zu deinen Gunsten verstehst, muss erstmal geprüft werden ob es vergleichbare Fälle gab und wie die verhandelt worden sind.
Ich hab mal 10 Minuten google bemüht, aber wirklich was brauchbares KAM dabei nicht raus.

edit2:
Man darf ja an öffentlichen Plätzen Filmen und Photos machen wie man lustig ist (ganz grob gesagt), das könnte man auch so auf ein Kamerasystem im Auto auslegen, nur so ein Kamerasystem im Auto hat einen anderen Zweck als jemand mit der Videokamera in der Fußgängerzone. Dein PKW ist Privateigentum mit dem du im öffentlichen Straßenverkehr teilnimmst...du darfst auch eine Überwachungskamera an dein Haus anbauen die dein Grundstück filmt, nur die darf auch nicht den Öffentlichen Raum filmen wo z.B. vorbeifahrende Autos oder Fußgänger erkennbar wären.
Und ich glaube so verhält es sich auch mit einem Kamerasystem im Fahrzeug.

Das ist meine Meinung.

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »ben_der« (5. März 2013, 16:51)


cingsgard

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Dienstag, 5. März 2013, 17:01

Ein Forum ist doch ein idealer Ort, um im Internet alles mögliche zu diskutieren. Natürlich wird es hier nie etwas rechtsverbindliches geben, das vor Gericht verwertbar ist. Das sollte jedem klar sein, ohne es in jedem einzelnen Beitrag des Forums erwähnt werden zu müssen. Also lasst uns doch weiter diskutieren, was möglich ist und was nicht.


@ ben_der

Dein Beispiel mit der Videoüberwachung am Haus und der öffentlichen Straße ist mal ein echt guter Ansatzpunkt (aus den Augen eines Laien wie mich betrachtet).
Gruß, cings

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Fiatracer88

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Dienstag, 5. März 2013, 17:31

Es ist nur gestattet, bei Verdacht die Kameras einzuschalten (Beispiel hier: Bei Kontrollfahrten in einem Streifenwagen).
Das ist so bei diesen "Provida" Fahrzeugen. Du wirst immer, sei es bei Provida fahrten oder bei allgemeinen Fahrzeug Kontrollen, erstmal im Verdacht auf eine Straftat Gefilmt oder Angehalten. Dir wird also erstmal Unterstellt, du hättest zb Alkohol oder Drogen im Körper oder würdest im Laufe der Pro.-fahrt irgendeine Straftat ausüben (Rechts Überholen , dichtes Auffahren....).
Und genau seh ich ein "Schlupfloch"..... du kannst genauso anderen Verkehrsteilnehmer erstmal "Unterstellen" das die irgendwann eine Straftat begehen, sei es Dicht auffahren oder irgenwelche Gesten machen.

Das lustige ist... du kannst die Polizei anrufen wenn dir ein anderer Autofahrer auffällt (Schlangenlienein , riskantes Überholen....). Die Polizei wird das ernst nehmen, das weis ich, da ein Bekannter so ein Vorfall hatte :!: Er führ mit seinem LKW (40 tonner ) auf der AB natürlich mit riesigen Spurillen, nun schaukelte der Auflieger hin und her. Ein dahinter fahrender Rettungswagen (außer Einsatz) rief die Polizei an und meinte hier würde einer Bedrunken fahren... irgendwann hat dann eine Streife ihn auf ein Rastplatz geführt wo er Pusten durfte. Natürlich ergab das ergebnis nichts....Er Fragte natürlich nach, warum er angehalten wurde? naja die Antwort steht oben ;) Anruf -> Verdacht auf Alkohol... .

cingsgard

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Dienstag, 5. März 2013, 17:46

Wenn ein Verdacht besteht, ist es normal, dass dann die Kamera des Einsatzwagens angemacht wird. Aus diesem Grund darf sie ja auch nicht dauerhaft den Verkehr filmen. Und ob ein Verdacht besteht oder nicht, entscheidet ja nicht der Gefilmte (logischerweise, wie denn auch?) sondern die Polizeistreife. Geht ja gar nicht anders.
Gruß, cings

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Dienstag, 5. März 2013, 18:23

ich konnte doch etwas finden bez. filmen. Einmal etwas von einer Datenschutzbehörde und etwas von einem Verkehrsrichter ad.

Sobald ich das etwas durchgearbeitet habe setze ich es hier rein.

Grundsaetzlich darf es gemacht, habe ich schonmal herausgelesen.

Wilfried
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Mittwoch, 6. März 2013, 20:48

Danke @


konitime
:

Denke mal Grundsätzlich Filmen darf man, solange man keine Kennzeichen oder Personen veröffentlich ( bei Google StreetView ja auch so umgesetzt ) für den Privatgebrauch, um der Freundin/Frau zu zeigne, das man nicht mehr reagieren konnte, kann sicher auch niemand was sagen, aber vor Gericht kommt es wohl drauf an was deine Artikel zur Ausagekraft als Beweismittel sagen ;)

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Donnerstag, 7. März 2013, 20:09

So,

auf dieser Seite:

http://www.unfallkamera.de/vt_recht.shtml

findet man zwei PDF Dateien die auf das erlaubte und mögliche hinweisen.

Wilfried
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