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bart

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Mittwoch, 23. Februar 2011, 16:32

Parke ich falsch?

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Hallo,

wo kann ich kostenfrei erfragen, ob ich falsch parke?

Situation: Wir wohnen an einer Straße, wo es im Mittelteil auf beiden Seiten ein Halteverbot gibt. Es stehen also jeweils auf der rechten Seite in Fahrtrichtung die Schilder. Die Schilder auf der linken Seite in Fahrtrichtung kann ich nicht erkennen, sie zeigen mit dem Rücken zu mir.
Seit letztem Jahr ist die Straße aufgrund von Bauarbeiten eine Einbahnstraße. Beim Fahren in die Straße habe ich also in der erlaubten Fahrtrichtung nur auf der rechten Seiten Halteverbotsschilder zu stehen. Auf der linken Seite der Straße sind die Schilder entgegen der Fahrtrichtung. Ich fasse die Situation also so auf, dass Schilder, die nicht in Fahrtrichtung angebracht sind, für mich nicht gültig sind. Trotzdem habe ich gerade ein Knöllchen wegen Falschparkens auf eben dieser linken Seite erhalten.

Ist meine Einschätzung richtig und das Schild hat keine Gültigkeit?

Ich mache gleich MAL Fotos, hab aber heute eigentlich besseres zu tun, als mich damit zu beschäftigen.

Grüße
bart

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Nephellim

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Mittwoch, 23. Februar 2011, 16:42

ich weis nicht ganz ob ich die situation richtig verstanden habe gibt es auf beiden seiten HAlteverbotschilder oder? ergo darfst du auf keienr der beiden seiten parken/bzw. halten ob das schild dir den rücken zudreht oder nicht ist egal, da man im normalfall nicht davon ausgeht das der gegenverkehr auf seiner spur parkt und sonst ja die strassenseite wenden muss und dann die schilder ja wieder sieht

jop ein foto wär echt praktisch besonders beim heutigen Schilderwald deutschland, wissen ja nichtmal die behörden selbst was zulässig ist und was nicht XD
Vergesst Chuck Norris, Spongebob grillt unter Wasser :shock:

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bart

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Mittwoch, 23. Februar 2011, 16:44

Hier MAL Bilder der Situation.

Beim letzten Bild sieht man noch MAL gut, dass einem die Halteverbotsschilder auf der linken Seite den Rücken zukehren.

Grüße
bart
»bart« hat folgende Bilder angehängt:
  • P1000429.jpg.jpg
  • P1000431.jpg
  • P1000432.jpg
  • P1000433.jpg
  • P1000434.jpg

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Bella Macchina

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Mittwoch, 23. Februar 2011, 16:50

Ich nehme an der graue GP ist deiner, dann parkst du im Halteverbot. Denn beide Pfeile zeigen auf dich bzw. dein Auto.

-> Dein GP <-

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bella Macchina« (23. Februar 2011, 16:52)


Nephellim

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Mittwoch, 23. Februar 2011, 16:51

also ich würd sagen der Grande und der Mercedes parken falsch dabei gilt die regel: zeigt der Pfeil zur Fahrbahn beginnt das halteverbot, zeigt es weg, endet es

die Verkehrszeichen gelten übrigens immer für die seite auf die sie aufgestellt sind, bei Einbahnstrassen gilt es immer für die gesamte Strasse laut dem pdf der deutschen verkehrswacht, auch wenn die Einbahnstrasse wie in deinem fall nur befristet ist
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bart

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Mittwoch, 23. Februar 2011, 17:04

Hallo,

ja, der graue ist meiner. Für mich ist die Situation eben nicht so klar.
Ich dachte eigentlich, dass Verkehrsschilder in Fahrtrichtung gültig sein müssen. Und das Halteverbot auf der Seite, wo mein GP steht, ist aufgrund der Einbahnstraßensituation nicht in Fahrtrichtung. Ich habe daher angenommen, es hat für mich keine Gültigkeit. Achja, die Straße ist jetzt schon seit einem Jahr Einbahnstraße, weiß nicht, ob das wichtig ist. Das Halteverbot an der Stelle wurde eingerichtet, damit Autos, die sich entgegen kommen, ausweichen können.

Dass Halteverbote in Einbahnstraßen automatisch für beide Straßenseiten gelten, macht meiner Meinung nach keinen Sinn - es kann aber natürlich sein.

@Nephellim: Kannst du uns bitte den Link zu dem PDF mitteilen? Evtl. noch mit Seitenangabe, dann kann ich MAL nachlesen ;)

Grüße
bart

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Mittwoch, 23. Februar 2011, 17:08

habs selbst grad gegooglet hier der Link
www.kreisverkehrswacht-hersfeld-rotenburg.de/61Tipp5.pdf

ist eine pdf seite der Tipp 5 musste nämlich selber nochmal schnell nachsehn weil ich mir mit den Pfeilen nicht ganz sicher war :-)

die ausführliche PDF such ich grad

hab noch das hier gefunden:
Sichtbarkeitsgrundsatz bei Zeichen für ruhenden Verkehr

§§ 45, 12 ABS. 1 Nr. 6 StVO; § 43 VwVfG
Der Sichtbarkeitsgrundsatz für das Aufstellen von Verkehrszeichen ist jedenfalls gewahrt, wenn der Verkehrsteilnehmer die für den ruhenden Verkehr getroffene Regelung nach dem Aussteigen durch Betrachten der im leicht einsehbaren Nahbereich aufgestellten Verkehrszeichen erfassen kann.

OVG Hamburg, 3 Bf 408/08, veröffentlicht in NZV 2009, 524
Verkehrszeichen sind nach dem Sichtbarkeitsgrundsatz so aufzustellen oder anzubringen, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon „mit einem raschen und beiläufigen Blick“ erfassen kann. Unter dieser Voraussetzung äußern sie ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht. „Erfassen“ meint dabei nicht allein die bloße Wahrnehmbarkeit im Sinne von Augenfälligkeit, sondern auch die Klarheit im Sinne einer inhaltlichen Verständlichkeit.
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Mittwoch, 23. Februar 2011, 17:33

Hm,

na toll, das lässt für mich schon wieder interpretatorischen Spielraum zu, speziell OVG Hamburg, 3 Bf 408/08. Wenn das Verkehrszeichen entgegen der Fahrtrichtung steht, ist es ja nicht so leicht zu erfassen. Aber naja, ich muss jetzt erst MAL weiterlernen. Hab morgen Klausur.

Dankeschön!

EDIT:

Jetzt hab ich MAL dein PDF überflogen. Das spricht mich ja frei, da die Pfeile ohnehin in die falsche Richtung zeigen :>

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Mittwoch, 23. Februar 2011, 17:39

wenn du den letzten satz mit der einbahnstrasse meinst, würde ich davon ausgehen das das nur für HAlteverbotssignale geht die ebenfalls mit dem Einbahnstrasseschuld gekommen sind, schon voher aufgestellte Schilder behalten ihre eigentlich gülitgkeit, ergo bist du wieder innerhalb des halteverbots.
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Peli

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Mittwoch, 23. Februar 2011, 19:14

Ähm sorry MAL ne andere Frage an Dich Bart: Deine Signatur ist mir nicht ganz schlüssig!? :?: 1,4 16V mit 47,8 PS??????? Sorry nochmal wegen OT
Mit freundlichem Gruß Peli

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Donnerstag, 24. Februar 2011, 00:26

@bart: die schilder sind ja nur leicht schräg, um im normalem verkehrsbetrieb, durch die leichte schräge der str, das erkennen zu verbessern... du musst als parkender immer schauen, ob da ein schild ist oder nicht... damit du nun nicht die ganze str hoch und runter rennst gibt es noch die mit doppelpfeil, damit du max 50 Meter gehen musst;) durch die einbahnstr hebt sich da nichts auf, weil müllabfuhr und andere fahrzeuge die auch entgegen einbahnstr fahren dürfen ( euerwehr / polizei ) platz zum rangieren brauchen, solltest du da öffters geparkt haben, hattest glück ;) ist aber auch zur Zeit blöd da mit dem parken und wenn da noch 2,5 meter breite kipplaster durch wollen ist stillstand vorprogrammiert... ich liebe es in karlshorst zu arbeiten ;)

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Donnerstag, 24. Februar 2011, 09:34

ich bin mir jetzt nicht 100% sicher aber glaube zu 99.9% das das haltverbot für die ganze straße gilt und nicht für die straßenseite wo sich das schild befindet..
MAL anders graß, auf einer einbahnstraße mit haltverbot glaub ich würden sie nur ein schild auf einer seite stellen das für die ganze straße gilt und nicht auf beide seiten (rechts und links)... im gegensatz zu einer straße mit endgegend kommenden verkehr, da muß es auf beide seiten sein damit es für alle fahrer deutlich erkennbar ist...

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Donnerstag, 24. Februar 2011, 21:55

ich meiene das es falsch ist so zu parken GP

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Flore

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Donnerstag, 24. Februar 2011, 22:42

würd jetzt MAL sagen dass der benz und der GP falsch parken... richtig parken tun die beiden opel

und das gilt nur für die eine seite, auf der gegenüberliegenden seite darf man wegen der ausfahrten eh nicht parken (also direkt vor den ausfahrten)

aber vor dem weißen toyota dürfte man theoretisch parken (außer das schild ist ebenfalls ein halteverbot)
GET LOW - NO MATTER HOW!

:thumbsup:

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Freitag, 25. Februar 2011, 20:06

Hallo zusammen!

Also ich weiß mittlerweile, dass Halteverbotsschilder auch in Einbahnstraßen nur auf der Straßenseite gültig sind, wo sie aufgestellt sind.
Bleibt noch die Frage, ob die Halteverbotsschilder richtig herum aufgestellt sind: Genau genommen nein. In einer Einbahnstraße muss der Beginn eines Halteverbots auf der linken Seite durch ein Schild gekennzeichnet werden, dessen Pfeil zur Fahrbahn zeigt (der Pfeil zeigt also nach rechts). Das Ende wird durch ein Schild mit einem von der Fahrbahn weg zeigenden Pfeil signalisiert. Das ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, es sei denn, man dreht die Schilder im 180°.
Aber ganz ehrlich: Ich bin nicht dazu da, Schilder zu interpretieren, sondern um sie zu lesen.

Für mich persönlich ist die Beschilderung nicht eindeutig. Da ich aber in den Urlaub fahren will und mir bisher jeder gesagt hat, ich stünde im Halteverbot, bezahl ich jetzt und gut ist. Außerdem habe ich als Student kein Geld für einen Rechtsstreit (schon gar nicht mit dem jetzt geplanten Urlaub).

Insofern danke ich euch für die Hinweise, auch wenn mich keiner unterstützen mag :twisted:

@Peli: Natürlich ist die richtig. Ich fahr nämlich nur auf zwei Rädern :lol:

@bigben: Ja, das ist blöd in Karlshorst. Wenn ich nachts von der Uni komme, suche ich teilweise 20 Minuten nach einem Parkplatz in Karlshorst. Da darf ich dann auch schon MAL 10, 15 Minuten zum Auto laufen. Irgendwie nicht so sinnig...

Grüße
bart

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Freitag, 25. Februar 2011, 21:06

..mann mann mann..was für`n Fred..wie wo wer was warum +wieso..und anders rum..*kopfschüttel*

bart

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Freitag, 25. Februar 2011, 21:14

@Galvaniker:
Hmm... habe ich die Situation, die zu meiner Frage geführt hat, derart schlecht erläutert?

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Freitag, 25. Februar 2011, 21:49

..frag bei der entsprechenden (zuständigen) Stelle nach..warum + wieso...da wird Dir geholfen..die müssens ja erklären ..warum n strafzettel am auto klebt! ;-)

bart

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Freitag, 25. Februar 2011, 22:01

Ich habe wenige Minuten nach Ausstellung des Knöllchens zwei andere, ebenfalls unterwegs befindliche Mitarbeiter des Ordnungsamts angehalten und sie gebeten, sich das noch MAL anzusehen. Sie waren der Meinung, die Schilder wären "allgemeingültig" und daher auch entgegen der Fahrtrichtung wirksam.

Als ich da stand und diskutierte KAM aus einem der Häuser ein wütender Bewohner (aber kein Wutbürger!). Er konnte sich Beschimpfungen gerade so verkneifen und schilderte, dass er ebenfalls schon ein Knöllchen an dieser Stelle bekommen hat. Und er - als Polizist - kann die Auffassung des Ordnungsamts überhaupt nicht nachvollziehen und hält sie für Schwachsinn (durfte er so natürlich nicht sagen). Wie es so der Zufall will, KAM dann auch noch ein Fahrschulauto vorbei. Da saß mein Fahrlehrer drin, fragte, was los ist und schüttelte nach einer Erklärung aller Beteiligten ungläubig den Kopf. Er sieht die Angelegenheit so wie ich und kann die Auffassung, dass Schilder entgegen der Fahrtrichtung gültig sein sollen, ebenfalls nicht nachvollziehen.

Die Sache ist halt, von ungläubigem Kopfschütteln und einem empörten Polizisten allein habe ich noch keine eindeutige Klärung der Situation. Deswegen habe ich hier gefragt.

Und: Wenn ich Einspruch erhebe, dann aber nicht Recht bekomme, wird es sofort teurer für mich.

Ich weiß, viel zu lesen am Abend! :D

Grüße
bart

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Freitag, 25. Februar 2011, 22:19

das schilderwald problem gibt es mitlerweile immer häufiger in Deutschland
GET LOW - NO MATTER HOW!

:thumbsup:

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