Original von bart
Bleibt noch die Frage, ob die Halteverbotsschilder richtig herum aufgestellt sind: Genau genommen nein. In einer Einbahnstraße muss der Beginn eines Halteverbots auf der linken Seite durch ein Schild gekennzeichnet werden, dessen Pfeil zur Fahrbahn zeigt (der Pfeil zeigt also nach rechts). Das Ende wird durch ein Schild mit einem von der Fahrbahn weg zeigenden Pfeil signalisiert. Das ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, es sei denn, man dreht die Schilder im 180°.
Da es aber eine Einbahnstraße, wegen einer Baustelle ist, braucht keiner rumrennen und die Schilder die im Normalen Betrieb richtig auf gestellt sind zu drehen... es bleibt so, das man dort nicht Parken darf, die Verkehrssituation hat sich vorrübergehen geändert... das kann 1 Tag sein aber auch 3 Jahre
Leittragend bist du