Ist völlig üblich. Ich bin kein Anwalt, aber nach dem laienhaften Schema geht es in etwa so:
Darf er nicht öfter als alle 15 Monate machen (plus 3 Monate Zustimmungsfrist), also ca. in anderthalb Jahren Abstand.
Und nur bis zu 20 Prozent Erhöhung alle drei Jahre, in manchen Städten auch weniger als 20.
Und insgesamt nur so lange bis der qm-Preis dem Mietspiegel entspricht, sofern die Gemeinde einen publiziert.
Wenn es keinen gibt, dann muss man glaubwürdig aufzeigen welcher qm-Preis auf dem Markt realistisch ist, z.B. durch mehrere vergleichbare Wohnungsinserate in der Nähe, und zwar solche, die innerhalb kurzer Zeit auch weggehen, keine überteuerten Laden-/immoscout-Hütter.
Wenn die Begründung da also sauber vorliegt, wirst du zustimmen müssen. Man kann noch versuchen mit runterhandeln, und irgendwie hinauszögern, aber im Endeffekt wird es nichts bringen, wenn der Mietpreis klar günstiger war als der übliche. Und spätestens seit 2015 (#wirschaffendas) geht fast jede Wohnung schnell weg.
Du kannst jetzt versuchen dich mit dem Vermieter zu schlagen, aber die Frage ist, in welchem Verhältnis ihr hinterher da steht. Wenn er eine Rechtsschutzversicherung hat, oder eigenen Hausanwalt, könnte er es auch direkt an die Juristerei übergeben, dann wird es sehr ungemütlich im Vergleich zu den paar 100€ die man evtl. durch Zeitschinden einbehält.