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esaydream

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Freitag, 16. Mai 2008, 22:52

Gebrauchtwagen bekommen = Probleme

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Hallo,

habe vor 2 Tagen mein Auto bekommen. Das tolle war ja, der Händler (Kia Vertraghändler) hat nicht erwähnt das es ein Import Wagen ist (Spanien). Gut, hatte auch direkt probleme beim Zulassung gehabt. Klar war mir, das ich beim (Erstzulassung: 31.01.2006) kein Werkstattgarantie bekommen werde. Jedoch ist er doch verpflichtet ein Garantie zu geben oder?

Habe mich MAL Informiert und nur eine Quelle gefunden, wo jedoch noch vom Jahre 2005 basiert.

,,Der Händler ist nicht verpflichtet, dem Käufer ein Garantie zu geben. Jedoch ist eine Gewährleistung pflicht,,

Jedoch ist mir nicht bekannt, ob diese Reglung weiterhin besteht. Den im Vertrag steht auch nix mit Garantie.

Habe zwei Mitarbeiter vom Auto-Verleih und 1 Automobilkauffrau gefragt, wie es mit den Garantie aus sieht. Die meinen, er wäre verpflichtet. Wollte dennoch euren Rat erfragen und fragen was ich tun soll bzw. kann?

Btw. im Vertrag steht, das die Ventildeckeldichtung reparieren werden sollte. Beim abholen haben die gesagt es wurde, war auch alles sauber. nun nach 2 Tage läuft da wieder was raus...

Also bitte hilft mir... ich verzweifel hier echt... habe genung stress auf de arbeit oO

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klein_p

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2

Freitag, 16. Mai 2008, 23:00

Geh zu nem Anwalt (ADAC hilft ;) ) und dann stellste denen das ding wieder auf den Hof.

Mein Grande Punto: ist verkauft..... T-Jet Sport crossover-schwarz, getönte Scheiben, MAL, Blue&me, Cruise Control, Ladedruckanzeige, Eibach 45/30, Distanzscheiben VA 10mm / HA 20mm pro Rad, K&N Tauschfilter, Climair Sport Windabweiser, Bonalume Blow off (sog. Pop off)


Joerg

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3

Freitag, 16. Mai 2008, 23:16

1. Hast du zwar keine Garantie auf dem Fahrzeug, aber die gesetzlichen 12 Monate Gewährleistung vom Händler. Ist gesetzlich geregelt im BGB.
2. Das Verschweigen des EU-Imports wäre ein Grund vom Kaufvertrag zurückzutreten, da sich diese Importe Qualitäts und Ausstattungsmäßig von Fahrzeugen für den deutschen Markt unterscheiden.

Du hast jetzt also 2 Möglichkeiten:
1. Du behälst das Fahrzeug, lässt auf Gewährleistung die Mängel beheben (muss übrigens völlig kostenfrei geschehen, dazu zählen auch die Transport und Wegekosten des Fahrzeuges von dir zum Händler!!!) und bestehst zusätzlich auf einer Kaufpreisminderung, weil es sich um ein Import-Fahrzeug handelt.
2. Du trittst vom Kaufvertrag zurück, stellst dem Händler das Auto wieder hin und verlangst dein Geld zurück. Wird allerdings schwierig, weil du ja spätestens seit der Zulassung weißt, dass es sich um ein Import-Fahrzeug handelt und es trotzdem zugelassen hast. Damit könntest du das quasi konkludent (durch deine Handlung = durch die Zulassung des Fahrzeuges) anerkannt haben.

Wenn der Händler Probleme macht, wirst du ohne Anwalt nicht weiterkommen.

mike95

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4

Freitag, 16. Mai 2008, 23:18

RE: Gebrauchtwagen bekommen = Probleme

Du verwechselst ein paar Dinge. Mit Werkstattgarantie meinst Du bestimmt die Werksgarantie des Herstellers. Das ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Anders ist es bei der Gewährleistung. Diese muss der Händler übernehmen und verjährt in Deutschland nach 24 Monaten.

Bei einem Gebrauchtwagen liegt ein Mangel nicht vor, wenn der Fehler in Hinblick auf Alter und Kilometerstand normalem Verschleiß entspricht.

Der Käufer muss im Falle eines Mangels beweisen, dass dieser schon bei Übergabe vorlag!

Tritt der Mangel im Zeitraum von sechs Monaten nach Übergabe auf, wird jedoch vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag (Bweislastumkehr).

Zwischen Unternehmer (Händler) und Verbraucher kann kein Gewährleistungsausschluss vereinbart werden.

Ein vollständiger Gewährleistungsausschluss bei Gebrauchtwagen kommt nur zwischen Verbrauchern oder Unternehmern infrage.

Zum Thema Importfahrzeug:

In der Eigenschaft des KFZ als Importfahrzeug sehen Gerichte wegen der damit verbundenen Nachteile und des geringen Marktwertes einen Sachmangel, der den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn dies beim Kauf verschwiegen wurde.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mike95« (16. Mai 2008, 23:25)


Nenatz

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Freitag, 16. Mai 2008, 23:24

Beim Kauf eines Fahrzeuges von Geschäftsmann an Privat besteht eine Gewährleistung / Garantie, sofern diese nicht ausdrücklich im Kaufvertrag ausgeschlossen wurde. Beim Verkauf bzw. Kauf von Privat an Privat wird die Gewährleistung / Garantie immer ausgeschlossen, ausgenommen verschwiegene Mängel usw.

Würde an Deiner Stelle einen Anwalt kontaktieren.

Wie sieht das mit der Nutzung des Fahrzeuges aus? Händler bzw. Hersteller konnten einem bei Wandlung die gefahrenen Kilometer vom ursprünglichen Kaufpreis abziehen. Das darf seit kurzem nicht mehr sein, oder?

mike95

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6

Freitag, 16. Mai 2008, 23:28

Zitat

Original von Nenatz
Beim Kauf eines Fahrzeuges von Geschäftsmann an Privat besteht eine Gewährleistung / Garantie, sofern diese nicht ausdrücklich im Kaufvertrag ausgeschlossen wurde....


Stimmt nicht ganz! Zwischen Unternehmer (Händler) und Verbraucher kann kein Gewährleistungsausschluss vereinbart werden! Das ist gesetzlich geregelt. § 475 I BGB verbietet im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs vorbehaltlich eines Ausschlusses bzw. einer Beschränkung des Schadensersatzanspruches (vgl. § 475 III BGB) die generelle Freizeichnung des Verkäufers von Mängelhaftungsansprüchen des Käufers.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mike95« (16. Mai 2008, 23:34)


mike95

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7

Freitag, 16. Mai 2008, 23:43

Zitat

Original von Nenatz
Wie sieht das mit der Nutzung des Fahrzeuges aus? Händler bzw. Hersteller konnten einem bei Wandlung die gefahrenen Kilometer vom ursprünglichen Kaufpreis abziehen. Das darf seit kurzem nicht mehr sein, oder?


Schwierige Frage: Eine Nutzungsentschädigung im Falle der Neulieferung bei Sachmangel muss schriftlich im Vertrag fixiert sein. Ist dies nicht der Fall, wird der Verkäufer diesen Anspruch derzeit kaum durchsetzen können.

Joerg

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8

Freitag, 16. Mai 2008, 23:49

Er hat ein grundlegendes Problem:
Er wusste das es ein Import ist, bevor er es zugelassen hat (wegen der Probleme bei der Zulassung wie er geschrieben hat) und hat es trotzdem angemeldet.
Durch die Zulassung hat er wahrscheinlich konkludent anerkannt ein Importfahrzeug gekauft zu haben.
Er hätte dort die Notbremse ziehen sollen, dann wäre der Rücktritt kein Problem, so aber wird er es richtig schwer haben.

esaydream

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9

Samstag, 17. Mai 2008, 09:07

Hallo,

danke für eure hilfe. Auto würde ich ungern her geben. (wenn ich ehrlich bin) Jedoch bestehte ich das es ein Garantie bzw. Gewährleistung geben soll.

Den laut Vertrag wurde ein teil anscheind nicht repariert und zweitens 2 Tage später quieschten die bremsen sau stark...

Das doofe ist ja, um zum den Händler zu gelangen muss ich knapp 90 min fahren...

Also Gewährleistung von 12 Monaten habe ich ohne wenn und aber? Die Mängel wo vorkommen muss der Verkäufer (Händler) beheben?

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Joerg

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10

Samstag, 17. Mai 2008, 09:23

Zitat

Original von esaydream
Also Gewährleistung von 12 Monaten habe ich ohne wenn und aber? Die Mängel wo vorkommen muss der Verkäufer (Händler) beheben?

Ja, die gesetzliche Gewährleistung hast du definitiv.
Wichtig für dich sind erstmal folgende Paragrafen:
§ 433 Kaufvertrag
§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
§ 434 Sachmangel
§ 439 Nacherfüllung
§ 441 Minderung
§ 475 Verjährung beim Verbrauchsgüterkauf
§ 476 Beweislastumkehr

Zitat

Original von esaydream
Das doofe ist ja, um zum den Händler zu gelangen muss ich knapp 90 min fahren...

Dazu solltest du dir ganz speziell mal § 439 Nacherfüllung durchlesen, besonders den Absatz 2 der besagt:
"Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen."
Hiermit wird festgelegt, dass der Verkäufer alle Kosten zu tragen hat, die für dich in Verbindung mit der Mangelbeseitigung entstehen.
Damit bekommst du zwar kein direktes Recht auf einen Leihwagen, aber z.B. das Recht auf Erstattung der Kosten die dir entstehen um das Fahrzeug hinzubringen, selbst zurück zu kommen, wieder hinzufahren um es abzuholen und für die letztliche Rückfahrt mit deinem Fahrzeug nach der Reparatur.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (17. Mai 2008, 09:32)


mike95

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11

Samstag, 17. Mai 2008, 10:29

@joerg

"Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen"

Verstehe das nicht falsch! Damit ist gemeint, dass der Händler alle Kosten die ihm entstehen zu tragen hat. Es sind nicht die Anreisekosten und Aufwendungen des Kunden gemeint.

Es kommt hier auf den "Erfüllungsort" an. Siehe hierzu §§ 447, 644 BGB, 29 ZPO.

Achso...auf einen Leihwagen hat man schon überhaupt kein Recht. Das ist in der Regel eine freiwillige Leistung des Händlers und nicht gesetzlich verbrieft (meist aber geregelt in Form einer Mobilitätsgarantie durch den Hersteller).

Aber "Mobilitätsgarantie" ist schon wieder ein Thema für sich. Diese tritt bei den meisten Herstellern erst ein, wenn man z.B. mind. 50 km vom Wohnort entfernt eine Panne hat.

Ein guter Händler wird allerdings daran interessiert sein, seinen Kunden bestmöglich zu bedienen, um diesen nicht zu verlieren.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »mike95« (17. Mai 2008, 10:35)


Soulya

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12

Samstag, 17. Mai 2008, 10:40

Zitat:
...das die Ventildeckeldichtung reparieren werden sollte.

Das ist eigentlich überhaupt nicht schlimm und kostet max. 35€. Außerdem "schwitzt" jedes Auto ein wenig. Auf Verschleißteile hast du keine Garantie...du hast eben nur Gewährleistung, d.h. das Auto muß fahren und den üblichen Normen entsprechen.

Gruß

BIM

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13

Samstag, 17. Mai 2008, 13:52

RE: Gebrauchtwagen bekommen = Probleme

servus,

mach dir MAL keine Soregn, das Recht liegt auf deiner Seite.

1. Da im Kaufvertrag die Sachmangelhaftung nicht auf 12 Monate begrenzt ist, hast du jetzt sogar 24 Monate ( es sei den in den AGB´s ist auf 12 Monate hingewiesen.

2. Alle Mängel innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf, hat der Verkäufer kostenfrei ( es sei denn er kann die beweisen das der Mangel noch nicht vorlag (Beweisumkehrlast) wird aber schwierig für Ihn.

3. Ventildeckeldichtung geht zu deinen Kosten, da im Kaufvertrag auf diesen Mangel hingewiesen wurde.

4. EU-Fahrzeug, lass dir 500,- EUR auszahlen, da er dich drauf hinweisen muß, da er anhand des KFZ-Brief´s das Herkunftsland kennt.

Joerg

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14

Samstag, 17. Mai 2008, 16:49

Zitat

Original von mike95
@joerg

"Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen"

Verstehe das nicht falsch! Damit ist gemeint, dass der Händler alle Kosten die ihm entstehen zu tragen hat. Es sind nicht die Anreisekosten und Aufwendungen des Kunden gemeint.

Es kommt hier auf den "Erfüllungsort" an. Siehe hierzu §§ 447, 644 BGB, 29 ZPO.

Das siehst du leider falsch, denn die Paragrafen von dir beziehen sich auf den Versendungskauf, darum handelt es sich hier aber nicht. Wäre allerdings vergleichbar, denn im Falle eines Mangels bei einem Versendungskauf, hat auch der Verkäufer die Transportkosten zu tragen. Er muss die Rücksendung und Wiederzusendung des Artikels bezahlen. Der Käufer hat damit nichts zu tun.
Im Endeffekt muss ich als Kunde nur eins tun, ich muss da anrufen und sagen ich habe einen Mangel. Alles andere muss der Verkäufer erledigen.
Er muss dann entscheiden, was für ihn die günstigste Möglichkeit ist den Mangel abzustellen. Er kann den Wagen auch durch einen seiner Mitarbeiter abholen lassen, wäre auch kein Problem.
Wissen nur leider nicht viele und kaum einer besteht auf diesem Recht, außer im oben angesprochenen Versendungskauf, da macht es komischerweise fast jeder.
Fakt ist und bleibt, dass er alle Aufwendungen zur Beseitigung des Mangels zu tragen hat.

esaydream

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Samstag, 17. Mai 2008, 20:25

Danke, für die Hilfe. Werde am Montag los fahren.

Btw. im Vertrag steht das de Ventilkappendeckel ersetzt werden muss und wurde nicht!

Werde euch am laufenden halten. den der GP kann ja nix dafür. :(

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esaydream

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Samstag, 17. Mai 2008, 23:33

Ach ja eine frage. Kann ich auch die Bremsen ersetzten lassen? weil die quieschten...

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Joerg

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Sonntag, 18. Mai 2008, 09:47

Ersetzen lassen nicht, aber du kannst drum bitten das Quitschen zu beseitigen.
Hierbei solltest du allerdings dran denken, dass du keinen Neuwagengekauft hast.
Man muss also bei einem Gebrauchten auch MAL ein paar Dinge hinnehmen.

esaydream

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Sonntag, 18. Mai 2008, 16:41

Hallo,

war mir irgend wie klar. Ist ja ein verschleißteil... Hätte ja sein können :razz:

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ChrissGrolm

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19

Sonntag, 18. Mai 2008, 20:25

Steht im Kaufvertrag das das Teil vom Händerl ersetzt wird, oder ist wird darauf hingewiesen das dieses ersetzt werdem muss, als Hionweiss für den Käufer???

Ansonsten bei einen Sachmangel haftet der Verkäufer für alle dem Kunden enstehenden Kosten, sprich auch Anfahrtskosten, wenn nötig auch ein Ersatzwagen. So hab ich auch bei Fiat meinen Leihwagen bekommen, weil ich auf Beseitigung der Mängel im Sinne des Gewährleistungsrecht gepocht habe...
Der Käufer entscheidet ob ein Mangel auf Garantie oder Gewährleistung beseitigt wird (Der Händler wird immer versuchen das ganze auf die Garantie abzuwälzen, mach ich ja im Geschäft auch so...).
Bei einen gebrauchten, solange keine Zusatzgarantie abgeschlossen wurde, und auch keine werksgarantie mehr besteht, gibt es eh nur noch die Gewährleistung. Spätestens wenn du den Verkäufer die entsprechenden Paragraphen an den Kopf wirfst und mit einen Anwalt drohst schalten die meistens um.
Die Gewährlsietung kann übrigens maximal auf 12 Monate verkürzt werden bei gebrauchtartikeln. Es sei denn Käufer und Verkäufer sind beides Gewerblich, oder beides privat, dann kann eine Gewährleistung ausgeschlossen werden.
solange nicht Bosch darauf steht, geht es auch nicht kaputt...

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mike95

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20

Sonntag, 18. Mai 2008, 21:50

@joerg

stimmt doch net! Dies wäre ein unkalkulierbares Risiko für den Händler, wenn dies so sei. Stell Dir vor, Du stehst mit Deinem Wagen wegen eines Mangels in Moskau. Soll der Händler den Wagen jetzt dort abholen, um den Mangel zu beseitigen oder Dir die Rückfahrkosten ersetzen?

Wenn Du den Wagen beim Händler abholst, ist dort der "Erfüllungsort" und genau dort must Du auftauchen, wenn Du einen Mangel beseitigen lassen möchtest.

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