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GP2006

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21

Donnerstag, 11. Februar 2010, 20:04

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Menü Esc-----) dann durchwählen bis "Autoclose" erscheint, dann "Aktivieren an" betätigen. Sobald man losfährt macht es "Klick" und das Auto schliesst selbständig, solange bis man wieder aussteigt! :-)
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Wolfi

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22

Donnerstag, 11. Februar 2010, 20:48

Also wenn ich ToOobi richtig verstanden habe, war er ja schon von der öffentlichen Straße mit dem Halteverbot abgebogen und befand sich auf der Einfahrt zum Parkplatz, also nicht mehr auf der Straße mit dem Halteverbot.
Wenn's dann nicht mehr weitergeht wegen den Pylonen: was soll er machen? Er muß anhalten. Ich bin zwar kein Jurist, aber für mich ist das trotzdem verkehrsbedingtes Anhalten, auch wenn es sich um "bewegliche Sachen" handelt. Wenn das Heck dann noch etwas auf dem Gehsteig verbleibt ist es halt so. Was soll man machen, wenn ein Ast runterfällt und die Fahrbahn blockiert? Anhalten und wegziehen und ich kann mir nicht vorstellen, dass mir die Rennleitung ein Ticket wegen Halten im absoluten Halteverbot überreicht.
Wegen einer eventuellen Anzeige würde ich mir da keine Sorge machen.
Was die Anzeige gegen die "Dame" betrifft: solange am Auto nichts kaputt ging, würde ich mir da keine Mühe machen. Außer Ärger kommt da bestimmt nichts bei raus.

Kleiner Verbesserungsvorschlag für die Zukunft: gibt es die Möglichkeit, die Pylonen weiter hinten in der Einfahrt aufzustellen, so dass man mit dem Auto hinter dem Gehsteig halten kann?

Nix für Ungut,
Gruß,
Werner
Ich hoffe, mein Beitrag entspricht dem Forenregelwerk:whistling:

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To0obi

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23

Donnerstag, 11. Februar 2010, 20:52

Naja ich stell die Dinger nicht auf ;) Die standen heute schon ziemlich weit hinten, sonst steht mind. das halbe Auto auf den Gehweg^^ (wobei dann immernoch ca. 1m Platz für Fußgänger ist)
Aber von der Straße war ich komplett runter, ist schon richtig wie Du's verstanden hast ;)

Aber MAL eine Frage an GP2006: Wie hättest Du es gemacht wenn Du in der Situation wärst? Wo hättest Du angehalten?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »To0obi« (11. Februar 2010, 20:53)


GP2006

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24

Donnerstag, 11. Februar 2010, 20:58

Ich hätte die Dinger umgefahren! :-) Ne verstehe dich schon, ich hätte es wahrscheinlich auch nicht anders gemacht! Zu deinen Gunsten muss man sagen dass die Frau nicht die Polizei ist und gar keine Befugnis hat dich so anzugehen!
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Flore

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25

Donnerstag, 11. Februar 2010, 21:01

wie siehts egtl bei drohungen aus?

mir hat nämlich son "pseudohilfspolizist" heut gedroht dass er meine nebelscheinwerfer kaputt schlägt wenn ich se net ausmach...

und mit solchen leuten die da so MAL an der ampel nach hinten kommen oder einen mitten im verkehr anhalten und hinter kommen "unterhalt" ich mich wenn überhaupt nur übers höchstens 10 cm geöffnete fenster welches ich aufmach nachdem se vergeblich am türgriff gezogen haben
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puntostyling

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26

Donnerstag, 11. Februar 2010, 21:02

Zitat

Original von GP2006
Menü Esc-----) dann durchwählen bis "Autoclose" erscheint, dann "Aktivieren an" betätigen. Sobald man losfährt macht es "Klick" und das Auto schliesst selbständig, solange bis man wieder aussteigt! :-)


sobald man über 20kmh fährt, schließt er dich ein ;=)
Grüße,
puntostyling

ben_der

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27

Freitag, 12. Februar 2010, 09:25

@Flore

so lang so einer nix macht kannste dem gar nix.
Hätt den guten Mann drauf hingewiesen, dass ihm ja das Recht zusteht das bei der Polizei zu melden dass du böse böse mit Neblern eingeschaltet rumfährst.

Ich glaub nichmal die Juckt das dann, weil für 10€geben die sich keinen Mega schreibkram.

braini86

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28

Freitag, 12. Februar 2010, 12:49

das glaube ich auch nicht. höchstens wenn se dich auf der straße bei frischer tat ertappen.

ich hatte das problem MAL das mir nen mikra, der vollgepackt mit russen war, gute 10 km hinterher gefahren ist und an ner roten ampel sind se dann alle rausgesprungen wahrscheinlich um stress zu machen weshalb ich dann weiter gefahren bin, in irgendeinegarage geparkt habe was dfie nicht wussten da ich gute 25sec vorsprung hatte, das tor zugemacht und nach 4minuten weiter gefahren bin! KAM mir vor wie in gta bei pay n spray ^^

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »braini86« (12. Februar 2010, 12:51)

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29

Samstag, 13. Februar 2010, 16:41

also heißt der darf solang drohn wie er will und ich darf erst anzeigen wenn er tätig wird

der witz daran war dass die nebler da hätten eingeschaltet sein dürfen wegen schneefalls

naja... glaub mitlerweile isses sehr gefährlich auf deutschen straßen unterwegs zu sein mit nicht abgeschlossenen türen ;-)
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Punto-Bandit

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Samstag, 13. Februar 2010, 17:09

Zitat

Original von Flore.....der witz daran war dass die nebler da hätten eingeschaltet sein dürfen wegen schneefalls

nur bei starkem Schneefall :idea:
Gruß Andreas

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Sonntag, 14. Februar 2010, 22:49

vor einer Einfahrt zu "warten" um sie freizuräumen ist kein halten oder parken, diese Tätigkeit darf natürlich auch bei einen absoluten Halteverbot vollzogen werden.
Es gibt immernoch die Unterschiede zwischen warten, halten und parken...
Warten: Es wird auf etwas gewartet, um die Weiterfahrt zu ermöglichen (wie z.b. öffnen einer Einfahrt ect... Bahnschrancken), das warten gilt solange es nötig ist weiter zu fahren, also unverzüglich sobald dies möglich ist (Auch ein platter Reifen ist ein Warten und kein Halten....)

Halten: Der Wagen wird kurz abgestellt, um ihn zu be oder entladen (Im Regelfall nicht länger länger als 5 minuten)

Parken: Der Wagen wird abgestellt, und für längere Zeit verlassen
solange nicht Bosch darauf steht, geht es auch nicht kaputt...

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FoxMulder

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Sonntag, 14. Februar 2010, 23:47

...

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »FoxMulder« (29. November 2010, 12:35)


Flore

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Montag, 15. Februar 2010, 09:19

wie ging das ganze den aus?

Zitat

In unserem Dorf gibt es nen Tante Emma Laden. Dieser ist unweit einer Kneipe und direkt vorm Laden ist ein öffentlicher Parkplatz. Leider meint die Beitzerin es wäre ihr prviater Kundenparkplatz.

meint die das nur oder isses auch so?
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puntobianco

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Montag, 15. Februar 2010, 09:50

Zitat

Original von Wolfi
Also wenn ich ToOobi richtig verstanden habe, war er ja schon von der öffentlichen Straße mit dem Halteverbot abgebogen und befand sich auf der Einfahrt zum Parkplatz, also nicht mehr auf der Straße mit dem Halteverbot.
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Wegen einer eventuellen Anzeige würde ich mir da keine Sorge machen.
Was die Anzeige gegen die "Dame" betrifft: solange am Auto nichts kaputt ging, würde ich mir da keine Mühe machen. Außer Ärger kommt da bestimmt nichts bei raus.

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seh ich genauso und die mühe diese frau anzuzeigen lohnt nicht, ich glaube auch nicht das du dasselbe nivou hast wie die olle. Manchmal muss man sich nun MAL überwinden nicht auf derselben Augegnhöhe zu begeben wie die jenige Person. Ich wäre selbstverständlich auch, wenn sogar warscheinlich mehr ausgetickt aber gewalt erzeugt gegengewalt und das mit der Anzeige bei solch einer Frau würd ich mir in dem fall nochmal überlegen. Ist aber dir überlassen fürs weitere wünsch ich dir aber noch viel glück, solltest aber nichts vefürchten wie es schon hier gesagt wurde ein Verbot bzw. Verkehsbehinderung/gefährdung lag zuvolge nicht vor. :D

Mein Grande Punto: 8V, 40/40, 100ps, alcantara !, novitec, Weiß


FoxMulder

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35

Montag, 15. Februar 2010, 12:44

...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »FoxMulder« (29. November 2010, 12:36)


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Montag, 15. Februar 2010, 13:19

nee, eine strafanzeige gegen die frau lohnt sich nicht. das aufreißen und zuwerfen der tür ist weder vorsätzliche nötigung noch hausfriedensbruch oder sonstiges. sachbeschädigung wäre denkbar, wenn tatsächlich ein schaden eingetreten ist. das duzen allein wird für eine beleidigung wahrscheinlich nicht ausreichen, da kein beleidigungsvorsatz. jedenfalls sehr wahrscheinlich.

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Flore

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Montag, 15. Februar 2010, 17:28

@ foxmulder: jap dann isseas eindeutig klar

Glaub ich würd da häufig parken wenns da nen kostenlosen autobringservice gibt ;-)
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