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ChrissGrolm

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21

Sonntag, 13. Dezember 2009, 11:18

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deshalb immer schön den Verkaufvertrag durchlesen... spätestens da wäre es aufgefallen.
Sollte man im recht sein (z..b es steht im Kaufvertrag), wirklich die Kiste dem Händler auf den Hof stellen und die Schlüssel in den Briefkasten werfen... somit ist eine rückgabe erfolgt... welche später sehr wichtig sein könnte bei einer Verhandlung. Da eine eindeutige Meinungsaussage dadurch getroffen wurde. Ist eine eine Spitzfindigekeit, kann aber sehr viel wert sein.
solange nicht Bosch darauf steht, geht es auch nicht kaputt...

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cm909

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22

Dienstag, 15. Dezember 2009, 12:00

Gibt es das heute noch, dass ein Betrogener oder ein sonst wie
"über den Tisch gezogenes" Opfer vor Gericht recht bekommt??
"Recht", "Rechtsprechung" und "Recht bekommen" sind gegensätzliche Dinge.

Mein Grande Punto: GP 199 1,4/16V/5T- schwarz wie die Nacht


Belle

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23

Dienstag, 15. Dezember 2009, 16:53

Vertrag ist leider Vertrag und alles rund um einen Vertrag (wie z.B. auch das Steuerrecht) viel zu kompliziert und reglementiert. :-(

ChrissGrolm

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24

Sonntag, 20. Dezember 2009, 00:26

wurde den zugesichert das dieses Fahrzeug ESP hat, stand dies auch im Kaufvertrag, wurde bzw. mündlich definitv zugesagt, gibt es für die mündliche zusage einen Zeugen? steht im Kaufvertrag das extra getroffene absprachen gültig/bzw. ungültig sind???
Recht haben, Recht bekommen und die Rechtssprechung sind in D sehr eindeutig, wer genau hinschaut, dem kan nix passieren, und wird auch immer Recht bekommen.
Auch wenn es nicht alle wahr haben wollen, wir leben in einen Funktionierenden Rechtsstaat, und in keinen Unrechtsstaat, und gesunder Menschenverstand ist halt auch eine Voraussetzung um in einen Rechtsstaat sich zurecht zu finden. Schlieslich kan jeder in D die Gesetze schwarz auf weiß lesen, die sind sogra kostenlos über i-net abrufbar übers justitzministerium.
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