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BlackGasoline

Punto-Fahrer

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1

Montag, 22. Februar 2010, 00:34

Es hat gekracht!

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Ja, jetzt hat es auch mich erwischt. Auch wenn es nicht so heftig war, ärgere ich mich total darüber. Vor allem weil die Schuldfrage noch ziemlich offen ist.
Passiert ist es als ich am Samstag in meine Tiefgarage fahren wollte (die Einfahrt ist ziemlich steil). Als ich auf der Abfahrt anhalten wollte um das Tor mit der Fernbedienung zu öffnen, war alles so vereist, das der Wagen zwar still stand, auf Grund des Gewichts aber trotzdem runter gerutscht ist und ins Garagentor rein. Das Tor hat es natürlich schön eingedrückt (ließ sich auch nicht mehr öffnen) und an meinem GP kann man auf dem zweiten Blick sehen, daß das Spaltmaß zwischen Stoßstange und Motorhaube nicht mehr ganz stimmt.
Habe natürlich gleich beim Hausmeister angerufen und alles erzählt. Der meinte nur ich sei da selbst dran Schuld und müsse auch alles zahlen (oder halt meine Versicherung). Ich seh das ein bisschen anders, weil sich niemand um die Einfahrt gekümmert hat. Da war nix gestreut bzw. wirklich freigeräumt. Ich zahl ja schließlich Hausmeisterkosten, aber gemacht wird nix, wenn's drauf ankommt. Für mich ist das genauso als wenn jemand vorm Haus stürzt, weil nichts geräumt ist.
Das beste war noch als er meinte, ich müsse ja auch nicht in die Tiefgarage fahren. Und als ich erwähnte das das Tor nicht mehr aufgeht aber ziemlich viele Mitbewohner drin stehen, hat er gesagt, das er wegen so einem Mist jetzt nicht extra seine Wohnung verlässt.

Eigentlich wollte er heute alles prüfen und mich danach anrufen - hat er natürlich nicht gemacht (nur das Tor erstmal hochgezogen).

Bin MAL auf eure Meinungen gespannt.
Bilder von meinem GP gibt's hier

Mein Grande Punto: 1,4l T-jet in Exotica Rot, MOMO Corse 17", WEITEC Tieferlegungsfedern (30mm), teilweise folierte Motorhaube in anthrazit metallic


To0obi

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2

Montag, 22. Februar 2010, 06:37

Hm ja klar, der Hausmeister ist dafür verantwortlich, das gestreut wird.
Sehe ich auch so wie Du mit dem Gehewg und so ...

Aber kommt auch darauf an wie schnell Du da runter bist und wie vereist es war etc ... das muss die Versicherung klären.

Aber dass der Hausmeister dann noch meint, Du bräuchtest ja nicht in die Tiefgarage fahren finde ich echt affig von ihm, zumal man dafür ja zahlt! :roll:

Bimmerkiller

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3

Montag, 22. Februar 2010, 06:53

Erstmal mein Beileid zu deinem Schaden.

Ganz ehrlich: Der Hausmeister gehört für sein Verhalten entlassen.

In deinem Mietvertrag sind sicherlich auch die Mietnebenkosten vereinbart, zu denen ganz wahrscheinlich auch freie Gehwege (und Garagenausfahrten) gehören.

Meiner Meinung nach hat der Hausmeister grob fahrlässig gehandelt. Die Schuldfrage ist für mich auf den ersten Blick somit eindeutig.

Lt. meinem Mietvertrag (habe auch einen Tiefgaragenstellplatz) würde es gar nicht funktionieren, mein Auto woanders abzustellen, also muss die Zufahrt zwangsläufig geräumt und befahrbar sein.

Ich würd mir den Mietvertrag nochmal genau anschauen und (falls du Rechtschutzversichert bist) dem Anwalt überreichen.
Gruß, Lars

Bilder von meinem Ex-Grande gibts hier!

Mein jetziges Auto: VW Golf GTI Edition 35 (173 kW/235PS) - Carbon Steel Grey Metallic - O.Z. Ultraleggera Matt Graphit & rundum sorglos Ausstattung ;-)

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PuntoSport88

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4

Montag, 22. Februar 2010, 10:51

Zitat

Original von To0obi
Aber kommt auch darauf an wie schnell Du da runter bist und wie vereist es war etc ... das muss die Versicherung klären.

@To0obi: er stand ja damit er das tor öffnen kann!!!!!

der hausmeister hätte das auf jeden fall erledigen müssen also sehe ich das genau so wie du.. lass es uns auf jeden fall wissen was dabei herum gekommen ist.
Viele Grüße aus Mönchengladbach...
Schwarz Weiß Grün Ein Leben Lang!!!!!

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Domino

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5

Montag, 22. Februar 2010, 10:59

hi

also meiner meinung nach ist da wirklich der hausmeister verantwortlich, und muss auch für den schaden aufkommen, er hat einen Vertrag, an den er sich nicht gehalten hat.

in jedem fall würd ich MAL den rechtsanwalt MAL kontaktieren,

(Ich glaub ich hätte den Hausmeister an den Ohren aus seiner Wohnung gezogen)

gruß Domino

Benny121

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6

Montag, 22. Februar 2010, 12:10

Such dir Zeugen dafür, dass die Einfahrt tierisch glatt war (wird ja nicht schwierig sein, denke ich mal), ansonsten stehts Aussage gegen Aussage und der Hausmeister (der die Verkehrssicherungspflicht ja hoffentlich vom Eigentümer übertragen bekommen hat - einfach MAL nachfragen, schließlich könnte ja auch eine Firma beauftragt worden sein) wird dir einen Fahrfehler oder vergessene Handbremse vorwerfen.

Wenns denn der Hausmeister war, ist er Schadenersatzpflichtiger.

Laut Gerichtsurteil muss man mind. 50 Gramm Streusalz pro Quadratmeter streuen. Und das muss, sofern erforderlich (gefrierender Regen etc.) alle drei Stunden wiederholt werden.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Benny121« (22. Februar 2010, 12:11)


BlackGasoline

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Montag, 22. Februar 2010, 20:04

Also heut hab ich sowohl mit der Hausverwaltung gesprochen als auch mit meinem Versicherunsmakler (guter Bekannter von meinem Vater ;-))

Könnt aber echt kot*en. Da es am Samstag erst nach 20:00Uhr bei uns so geschneit hat, hat der Hausmeister nicht mehr die Pflicht zu räumen und vorher lag ja kein Schnee in der Einfahrt. (Da laut Verordnung der Stadt Ilshofen eine Räumpflicht nur bis 20:00 Uhr besteht...blabla...)
Ich wollte gegen 22:00 Uhr in die Garage fahren und somit bin ich verantwortlich für alles. Da muss man dann vorer wissen, das es glatt sein könnte und am besten auch nicht mehr rein fährt.

Mein Versicherungsmakler hat zwar gemeint, dass ich schon klagen kann aber eine Teilschuld werd ich dann trotzdem bekommen.

War heut noch in der Werkstatt und die haben auch noch nen schönen Riss unter dem Lack in der Stoßstange entdeckt. Also muss ich die auch noch wechseln lassen. :evil:
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Benny121

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Montag, 22. Februar 2010, 20:14

Hey, laut der Streupflichtsatzung der Stadt Ilshofen endet diese Pflicht allerdings erst um 21 Uhr, da hat die Hausverwaltung nicht Recht. (Als Behördenfuchs hab ich da gleich MAL nachgeschaut ;) )

Außerdem bezieht sich diese Pflicht nur auf die öffentlichen Flächen. Schau MAL in eure Hausordnung und in deinen Mietvertrag. Schließlich hast du den Tiefgaragenstellplatz nicht nur bis 21 Uhr im Winter mitgemietet, sondern für 24 Stunden, 1 Woche und schlussendlich 30 Tage bezahlt. Ich würde es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, wenn du eine Rechtsschutz hast.

Crank

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9

Montag, 22. Februar 2010, 20:19

und auf eine std kann des net so "zueisen" oder "zuschneien" , dass man absolut keinen grip mehr mitn auto hat... kann ich mir beim besten willen net vorstellen.... (vorrausgesetzt es wurde vorher gesalzen bzw splitt gestreut)...
;-)
(würd es mit rechtsschutz, nach abgleich des mietvertrages, auch versuchen ;-) )
[SIZE=6]Alles orginal, dennoch anders, Tuning in Vollendung 8-)[/SIZE]

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Crank« (22. Februar 2010, 20:21)


Benny121

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Montag, 22. Februar 2010, 20:35

Richtig, denn laut Gerichtsurteil muss ein Streuen für mind. 3 Stunden reichen, das heißt von 19 Uhr an wurde nicht mehr richtig gestreut. Selbstverständlich ist es nicht nötig um 24 Uhr noch zu streuen, da sollte jeder wissen, dass das unmenschlich wäre, aber bis 24 Uhr hätte nach Auffassung des Münchener Gerichtes pro Quadratmeter 50 Gramm Streumittel streuen müssen, damit das halt drei Stunden anhält.

Ich hab ja auch gelesen, dass Auftausalz bei euch verboten ist, sehr umweltbewusst aber Sand, Split oder sonstiges sind ja leider nur sehr bedingt von Nutzen (Schnee fällt einfach drüber)...

BlackGasoline

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Montag, 22. Februar 2010, 22:46

Danke an alle erstmal für eure Hilfe. Werd mich heut Abend dann nochmal in der Hausordnung schlau machen und dann ggf. bei einem Rechtsanwalt anfragen wie meine Chancen stehen, eine Rechtsschutz habe ich ja zum Glück.
Bilder von meinem GP gibt's hier

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Dienstag, 23. Februar 2010, 22:46

Hab mich nochmal schlau gemacht, also in meinem Mietvertrag oder in der Hausordnung finde ich nichts bezüglich Winterdienst, Schee räumen etc.
Leider habe ich den Anwalt heut nicht erreicht, probier's dann morgen nochmal.
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