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Joerg

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21

Freitag, 25. Juli 2008, 19:30

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Ja, das ist ja dann auch richtiges Messen, weil die Fahrzeuge und die Anlage geeicht sind und eine lückenlose Beweisführung vorliegt. ;-)
Aber einfach nur mit einem normalen Dienstfahrzeug hinterherfahren und dann anhalten und sagen sie waren soundsoviel zu schnell, macht xx Euro, dass ist hier nicht erlaubt.

tomsab0

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22

Freitag, 25. Juli 2008, 19:36

Ich habe jetzt leider auf die Schnelle im RIS (Gesetzestextsammlung) nichts gefunden... dafür das hier:

Zitat

Zitat
Ein Polizist schätzte meine überhöhte Geschwindigkeit - Ist das erlaubt?
JA - Einem verkehrsgeschulten Sicherheitsorgan der Polizei ist es erlaubt Geschwindigkeiten von Fahrzeugen zu "schätzen". Allerdings nur dann, wenn sich das Fahrzeug an dem Straßenaufsichtsorgan vorbeibewegt und einwandfreie Sichtbedingungen herrschen. Es genügt schon eine Beobachtungsstrecke von 100 m, um eine Überschreitung um mindestens ein Drittel festzustellen. Dies ist auch bei Nacht gültig. Bei einer verlässlichen Schätzung der Geschwindigkeit bei herannahenden Fahrzeugen muss die Beobachtungsstrecke mehrere hundert Meter betragen oder eine wesentlich höhere Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegen.


Da habe ich wohl bis jetzt mit den Verwarnungen immer Glück gehabt... Das ist ja wirklich MAL erschreckend, dass das anscheinend erlaubt ist...

Crank

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23

Freitag, 25. Juli 2008, 20:03

Zitat

Original von Joerg

Bei uns in Deutschland ist es ja nicht MAL erlaubt durch Hinterherfahren die Geschwindigkeit zu "messen" und das mit einem Bußgeld zu ahnden.


und da muss ich MAL korregieren!
mir wollten sie so den führerschein nehmen!!!!
und hätte ein polizist net " richtig " ausgesagt, wärs so gekommen! bzw wenn sie gleich ausgesagt hätten...

rechtlich is des so...
gleichbleibende geschwindigkeit, nachfahrstrecke mind 500 m, abstand net mehr als halber tacho und unggeichter tacho minus 20%

so stands auf meiner anzeige...


lg
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Joerg

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24

Freitag, 25. Juli 2008, 22:45

@tomsab0
Sag ich doch. ;-)

@Crank
Hab mich jetzt nochmal kundig gemacht und es ist anscheinend doch möglich!
Aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, die alle eingehalten werden müssen und je nach Land und nach Richter wird das unterschiedlich bewertet.
Es ist also eine sehr sehr schwammige Angelegenheit für die Polizei damit vor Gericht zu gehen!!!

Beispiele:

Das Gericht normiert die Voraussetzungen wie folgt:
Die Messung ist verwertbar, wenn sie bei guten Sichtverhältnissen und durch einen geübten Beamten vorgenommen wird, der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug etwa den halben bis ganzen Tachowert (in Metern) nicht übersteigt, der Abstand etwa gleich bleibt und die Nachfahrstrecke wenigstens rund das Fünffache des Abstandes beträgt sowie der Tachometer in kurzen Abständen abgelesen wird.

Von dem so ermittelten Messergebnis ist zugunsten des Betroffenen 20% Toleranzabzug vorzunehmen.

OLG Rostock, Beschluss vom 28.03.2007, Az.: 2 Ss (OWi) 311/06 I 171/06
...

Geschwindigkeitsmessung im Schätzverfahren
Bei einer Geschwindigkeitsmessung der Polizei im Schätzverfahren durch Hinterherfahren sind besondere Bedingungen einzuhalten.
Bei dem im Polizeifahrzeug abgelesene Tachowert ist ein Toleranzabzug von 20 % vorzunehmen und die Messstrecke muss bei einer Geschwindigkeit über 90 km/h mindestens 500 m lang sein (OLG Celle, 211 Ss 34/04).
...

Messung durch Nachfahren ohne geeichten Tachometer
Es ist zulässig, bei einer Geschwindigkeitsmessung durch ein nachfahrendes Polizeifahrzeug ohne geeichten Tachometer im Abstand von 70m zu fahren und einen Toleranzabzug von 10% zzgl. 4 km/h von der gemessenen Geschwindigkeit und zusätzlich 3% wegen möglicher Schwankungen des Abstandesfür die Berechnung der Geschwindigkeit heranzuzuziehen (OLG Stuttgart vom 20.12.2004, 3 SS 490/04).
...

Wie man sieht sehr unterschiedliche Auslegungen und Berechnungen, die sich wohl kaum ein Polizist antun wird. ;-)

Crank

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25

Freitag, 25. Juli 2008, 23:40

na bei mir ham sie sich des leider angetahn....

aber grund bzw auslöser dazu war vermutlich auch meine "freche" antwort, das sie mir eh nix können, da ich ernsthaft dachte des wär net möglich...

ich sagte damals sie solln wen anders um die zeit belästigen net mich, hab ne gute nacht gewünscht, noch schnell gesagt ich geb nix zu und unterschreib nix und bin dann in die wohnung...

folge meine geschwindigkeit hat sich von 100 auf 130 geändert :evil: war auf der orginal anzeige sogar noch zu lesen 100 durchgestrichen und 130 hin geschrieben...
frechheit, grenz schon an narrenfreiheit... real warns vermutlich 80, 90 (laut tacho) in einer 60iger zone in einem industriegebiet nachts um halb 1 an einem montag morgen bzw sonntag nacht...(die hatten ne entfernung von 750 bis 1km und von der entfernung wurde meine geschwindigkeit geschätzt!! hat ein polizist sogar gesagt und das war vermutlich der knackpunkt) kla zu schnell is zu schnell und rechtfertigen tuts dies auch net, aber solche frusthandlungen gehörn unterbunden! bin vor gericht hab "gewonnen" bzw konnte net für das veruteilt werden sondern nur für 80 ka wie die da drauf gekommen sind...
fakt is ich hab blechen müssen, der spaß hat mich 350 euro gekostet all inklusive...

und wie gesagt, wenn die zusammen halten und da die selbe aussage machen is der lappen weg!!
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Mika

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26

Montag, 28. Juli 2008, 16:54

Danke für eure Antworten!

Mir KAM das wirklich komisch vor, weil ich noch nie so einen hellen Blitz von hinten wahrgenommen habe. Von vorne weiß ich ja, wie er aussieht ;)
Ich warte MAL ab.. wenn in 3 Monaten nichts kommt kann ich es eh abhaken. Dann war's wirklich nichts.

Ich mach mir auch keine großen Gedanken. Mit Toleranz waren es vielleicht 10 km/h zu schnell... Da hab ich schon böseres verbrochen :3

Mein Grande Punto: "Mika" - 1.3 MultiJet 16V, Crossover Schwarz // Medusa von c4w in mattschwarz 17", Eibach Tieferlegung, Grüne Hölle und "20832-N" am Arsch, und mattschwarze Wappentiere an den Flanken


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Montag, 28. Juli 2008, 17:04

vielleicht bist ja rückwärts gefahren Hmmmmm?


scherz

Mika

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Montag, 28. Juli 2008, 17:13

Ja, ich hab mich die ganze Zeit schon über die Geisterfahrer-Meldung im Radio gewundert. Ich hab eigentlich die ganze Zeit drauf gewartet, dass der MAL an mir vorbei kommt :lol:

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29

Montag, 28. Juli 2008, 18:30

Zitat

Original von Mika
Ja, ich hab mich die ganze Zeit schon über die Geisterfahrer-Meldung im Radio gewundert. Ich hab eigentlich die ganze Zeit drauf gewartet, dass der MAL an mir vorbei kommt :lol:




Lach und weg hihi

Lacki

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Montag, 28. Juli 2008, 20:06

Also in Deutschland wird schon seit ein paar Jahren von hinten geblitzt. Die Motorradfahrer unter uns kennen das sicher schon. Beim ersten MAL kann man noch abstreiten das man selber gefahren ist, aber ab dann ist Fahrtenbuch führen angesagt.

puntoserati blau

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Montag, 28. Juli 2008, 22:36

Zitat

Original von Mika
Danke für eure Antworten!

Mir KAM das wirklich komisch vor, weil ich noch nie so einen hellen Blitz von hinten wahrgenommen habe. Von vorne weiß ich ja, wie er aussieht ;)
Ich warte MAL ab.. wenn in 3 Monaten nichts kommt kann ich es eh abhaken. Dann war's wirklich nichts.

Ich mach mir auch keine großen Gedanken. Mit Toleranz waren es vielleicht 10 km/h zu schnell... Da hab ich schon böseres verbrochen :3


ich glaube zwar auch nich, dass sie dich geblitzt haben aber ich muß dich berichtigen, laut meinem vater (fahrerlaubnisprüfer) sind es seit geraumer zeit nichtmehr 3 sondern 6 monate.

Zur näheren erklärung :

http://www.gruemo.de/rechtsthemen/verkeh…escheid-63.html

siehe absatz: verjährung...
wer fehlen fiendet,darf sei behalten

Mein alter Kleener

Mein neuer Kleener

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »puntoserati blau« (28. Juli 2008, 22:38)

Mein Grande Punto: New Orleans Blau,77 PS,Skull-Schaltknauf,tiefschwarze Scheiben,Windabweiser,Kleine "Anlage" (Kenwood+CANBUS-Adapter u. Pioneer Aktiv-Sub),Chrome-shadows,Airbrush,Navi,novi 40/40,MAL,blaue Blinker,BOSI-Edelstahl-ESD, innen div. Teile gelackt, FK-Grill


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32

Montag, 28. Juli 2008, 23:16

Echt? 6 Monate jetzt... uih uih..

aber was bedeutet das genau?

(...) Zu unterscheiden hiervon ist, dass die Tat an sich bereits nach drei Monaten der Verfolgungsverjährung unterliegt. (...)

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33

Dienstag, 29. Juli 2008, 16:38

Zitat

Original von puntoserati blau
ich glaube zwar auch nich, dass sie dich geblitzt haben aber ich muß dich berichtigen, laut meinem vater (fahrerlaubnisprüfer) sind es seit geraumer zeit nichtmehr 3 sondern 6 monate.

Zur näheren erklärung :

http://www.gruemo.de/rechtsthemen/verkeh…escheid-63.html

siehe absatz: verjährung...

Das ist nicht ganz richtig. ;-)
Wenn du innerhalb von 3 Monaten nach dem Verkehrsverstoß nichts bekommen hast, dann ist die Sache normalerweise verjährt.
Aber wir leben ja in Deutschland, da ist nicht immer alles so einfach wie es scheint. ;-)
Das es grundsätzlich 6 Monate sind ist dementsprechend auch falsch, denn diese Frist gilt für etwas anderes. Man unterscheidet hier zwischen der Verfolgungsverjährung (3 Monate) und der Verjährung der Ordnungswidrigkeit (6 Monate).
Die Verfolgungsverjährung tritt normalerweise 3 Monate nach dem Verkehrsverstoß ein, aber wie gesagt normalerweise, da sind noch eine Menge Dinge zu beachten.
Dazu kommt dann die Verjährungsfrist von 6 Monaten, die für die Ordnungswidrigkeit gilt.
Genauer kannst du das hier nachlesen: http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/verjaehrung.php
Da sollte dein Vater als Fahrerlaubnisprüfer sich aber nochmal genauer erkunden was wie und wann gilt. :-D

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