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Punto_Freak

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61

Montag, 11. Mai 2009, 12:23

Wird nicht angezeigt, wenn Sie angemeldet sind!

aber die grünen werden dich niemals anhalten und das überrüfen!!(nicht in berlin)

hier gibts ne sondereinheit der polizei ich glaube VKZ oder so...und die fahren in zivil rum...also nciht nur auf grün weiße party busse achten....sondern MAL gucken ob sich da ne kamera in der windschutzscheibe versteckt ;);)
Ein Mal Punto, Immer Punto

Mein Grande Punto: Magnaflow ESD, RIAL Ancona Chromfelgen, AP- Gewindefahrwerk, Fußraum - und Unterbodenbeleuchtung und noch weitere kleinigkeiten ;)


Benny121

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62

Montag, 11. Mai 2009, 12:28

In NRW haben mitunter ALLE Polizeiautos Kameras neben dem Rückspiegel kleben. Sehen so aus wie Webcams. Aber wie und ob die aufzeichnen weiß ich nicht.

Und ich könnte mir schon gut vorstellen, dass die jemanden anhalten, wenn der wie Werner auf den Straßen herumdröhnt. 8-)

eXistenZ

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63

Montag, 11. Mai 2009, 12:54

dauerhaft ist diese kamer nie an...

die haben speichermedien im kofferraum...

noch nie uf kabel 1 achtung kontrolle geschaut?
sehr lustig manchmal ^^
...gut...
besser...
Fiat GP Sport...

Zisch und weg...
Aus den Augen aber immer im Sinn!

Mein Grande Punto: Linea Sportiva 1.4 16V 120 PS -//- Colour: white -//- getönte Scheiben -//- Komfort - Paket -//- Rims: 205/45/R17" Take Off (Chrome Shadow) -//- Lautsprechersystem Interscope + Subwoofer -//- Single Frame Mod -//-


Benny121

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64

Montag, 11. Mai 2009, 13:26

Doch manchmal gucke ich es wenn meine Kollegen von anderen Ordnungsämtern in die Luft gehen und teilweise persönlich gegenüber dem Bürger werden. Zitat: "Die Bratze" :D :D :D

TEgold

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65

Freitag, 15. Mai 2009, 10:29

Bußgeldtatbestände verjähren soweit ich mich erinnere nach drei Monaten ab dem Ereignis, also noch ein wenig warten und dann freuen, dass nichts passiert ist.

Was laute Musik angeht würde ich MAL einen Blick in das zuständige Landesimmissonsschutzgesetz werfen. In NRW hätte man gegen Leute, die meinen, die ganze Straße mit ihrer Musik beschallen zu düfen, egal ob die das will oder nicht, eine recht einfache Handhabe. §§ 3 I, 10 I, II LImschG NRW sind Ordnungswidrigkeiten und damit Bußgeldtatbestände. Und wenn Unbeteiligte - das ist jeder außer dem Fahrer - daran gehindert wird, z.B. Martinshörner oder Hupen wahrzunehmen, ist das nicht nur Belästigung, sondern im allerschlechtesten Fall - beim Unfall - Gefährdung des Straßenverkehrs.

Außerdem nervt es tierisch. :)
The hardest thing in this world is to live in it.

Mein Auto: ehemals GP Dynamic 1.4 8V 3T


Benny121

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66

Freitag, 15. Mai 2009, 10:40

Zitat

Original von TEgold
Bußgeldtatbestände verjähren soweit ich mich erinnere nach drei Monaten ab dem Ereignis, also noch ein wenig warten und dann freuen, dass nichts passiert ist.

Da muss ich dich korrigieren. Verjährungsfristen sind unterschiedlich. Die Verjährung die du meinst betrifft lediglich Verkehrsordnungwidrigkeiten nach der StVO und sie bezieht sich nur darauf, wieviel Zeit die Behörden haben, einen Verstoß zu ahnden und dir eine Anhörung zu schicken.

Zitat

Original von TEgold
§§ 3 I, 10 I, II LImschG NRW sind Ordnungswidrigkeiten und damit Bußgeldtatbestände.

Gegen § 3 ABS. 1 kann man nicht verstoßen, da dieser bei den Ordnungswidrigkeitentatbeständen im § 18 LImSchG nicht aufgeführt wird und somit auch kein Bußgeld droht.

Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »Benny121« (15. Mai 2009, 10:45)


Uschi0182

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67

Freitag, 15. Mai 2009, 11:04

Jetzt hab ich hier völlig den Faden verloren... :oops:
:PDT_gy: Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich. :PDT_gy:


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Benny121

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68

Freitag, 15. Mai 2009, 11:31

Wo ist er denn liegen geblieben? Dafür arbeite ich ja im O-Amt, frag und ich erkläre dirs.

Uschi0182

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69

Freitag, 15. Mai 2009, 12:19

Den hatte ich schon länger verloren :shock:

Also was könnte mir denn schlimmstensfalls in Sachen Ordnungsamt passieren? :?:
:PDT_gy: Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich. :PDT_gy:


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Benny121

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Freitag, 15. Mai 2009, 12:31

Möglich sind Anzeigen nach:

1. § 10 ABS. 1 Landes-Immissionsschutzgesetz - Tonträger zu laut
2. StVO §30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot - unnötiger Lärm bei Benutzung von Fahrzeugen
3. § 117 OWiG - vermeidbarer Lärm (Allgemeinheit belästigt bzw. die Möglichkeit der Gesundheitsschädigung)

Letzteres ist aber eher unwahrscheinlich. Nr. 1 und 3 ahnden die O-Ämter, Nr. 2 die Straßenverkehrsbehörde. Mach dir MAL keinen Kopf und warte erst MAL ab, ich denke MAL, dass der Fahrlehrer sich ein bisschen wichtich machen wollte. Grenzt meiner Ansicht nach schon fast an Nötigung. Und selbst wenn du eine Anhörung bekommst, dann musst du mit nem Verwarngeld bis 35,- Euro rechnen.

Gruß
Benny

Punto_Freak

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Sonntag, 24. Mai 2009, 17:37

sooo...jetzt passt MAL auf!!!:D:D

ich stand eben anner roten ampel...und grade schön mein lieblingslied gehört...
voll aufgedreht der bass hat alles im auto zum klappern gebracht!!!und neben mir stand son schöner silberner 5er BMW...

tatütata...die zivilpolizei stand neben mir und haben mich "rausgezogen"

also erst ma hieß es: Allgemeine Verkehrskontrolle und dann hat der mich iwann gefragt wieso ich dann die musik so laut hatte!!

hab gesagt: weils nen geiles lied war.

naja im endeffekt meinte er dann am ende zu mir nur: ich wünsch ihnen noch einen schönen sonntag!!

also ich denke daMIT hat sich das ja wohl alles etwas erklärt...zum thema lärmbelästigung!!!;)
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Joerg

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Sonntag, 24. Mai 2009, 17:53

Und das glaubst du wirklich?
Du hast einfach nur Schwein gehabt und bist an freundliche Polizisten geraten.
Das ändert aber nichts daran, dass du dir genauso gut eine Anzeige hättest einfangen können.

Benny121

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Sonntag, 24. Mai 2009, 17:54

Hat er sich deine Daten aufgeschrieben? Schließlich ahndet das nicht die Polizei sondern die zuständigen Behörden vor Ort...ich bekomme dann von denen immer ne Anzeige von die der Autofahrer gar nichts weiß. Ich wünsch dir viel Glück!

aprilianer

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Sonntag, 24. Mai 2009, 18:25

MIch hat MAL in Wuppertal eine Zivilstreifen angehalten wegen zu lauter musik. Das lustige dadran ist das es mirm Roller war.. ^^
Hatte an der Verkleidung 2 Boxen von Hein Gerricke angebracht, welche normalerweise an die Spiegel beim motorrad kommen. Die wurden dann noch mit nem 20 watt verstärker verstärkt und die mukke KAM ausem MD-player.
Der eigentliche Grund warum die mich anhielten war der, das ich die mit 70km/h überholt hab obwohl der Roller nur bis 50 zugelassen war. Naja... da hab ich mich rausgeredet und es ist nix passiert. Bei der Musik sagten die mir das das ganze so legal ist, ich lediglich die Musik was leiser machen möchte solang ich damit durch die Stadt fahr, aufem Feld kann ich dann machen was ich will.

Im Auto haben die mich deswegen noch nie angehalten, nur MAL nen Freund von mir. Der ist nur Verwarnt worden, sonst ist nix passiert.

Das es da aber schonmal Strafen gab weiß ich, irgendwo MAL gelesen... weiß aber nicht mehr wie hoch die waren.
Gruß...
...Daniel

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Punto_Freak

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Sonntag, 24. Mai 2009, 18:33

hey benny121....nein ich denke nicht!!! die wollten zwar meine papiere und führerschein haben,aber wenn se mich noch anschreiben oder so,dann verlangen die immer noch den perso....hab da schon so meine erfahrungen!:D:D

und wenn ich noch was bekomme sag ich euch bescheid...
war aber trotzdem nen lustiges ereignis heute!:D:D
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Sonntag, 24. Mai 2009, 18:34

Zitat

Original von Joerg
Und das glaubst du wirklich?
Du hast einfach nur Schwein gehabt und bist an freundliche Polizisten geraten.
Das ändert aber nichts daran, dass du dir genauso gut eine Anzeige hättest einfangen können.

Kommst du auch aus berlin???
ich denke wohl kaum,sonst würdest du nich sowas schreiben! die bullen hier in berlin freuen sich doch nur wenn se nen 18 jährigen im dezent getunten auto eins drücken können!!!
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00Dima00

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Sonntag, 24. Mai 2009, 19:15

Ich mag Leute nicht, die ihre Anlage voll aufdrehen. :-(

Joerg

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Sonntag, 24. Mai 2009, 19:28

Ich muss dazu nicht aus Berlin kommen, denn die StVO gilt in Berlin genauso wie in jedem anderen Teil Deutschlands.
Übrigens heißt das Polizisten, nicht Bullen.
Im Endeffekt ist es wohl eher so, dass die Zivilstreife keine Lust hatte auf den Schreibkram und die Arbeit zu machen, die normalerweise ihre uniformierten Kollegen erledigen und daher ein Auge zugedrückt hat.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (24. Mai 2009, 19:31)


Uschi0182

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Sonntag, 24. Mai 2009, 19:31

Also bislang habe ich noch nichts gehört bezgl. Polizei oder Ordnungsamt...

@Joerg
Ich würde gerne MAL wissen was Du von Beruf bist... :shock: Bin neugierig... Wenn Du es nicht sagen magst ist auch ok... :-?
:PDT_gy: Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich. :PDT_gy:


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Benny121

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Montag, 25. Mai 2009, 09:12

@Punto_Freak

Die haben ja deine Adresse aus dem Fahrzeugschein, die muss ja aktuell sein und wenn die Daten mit deinem Führerschein identisch waren/sind, dann brauchen die keinen Personalausweis mehr. Aber ich denke MAL, dass die ein Auge zugedrückt haben. Das ist aber trotzdem kein Freifahrtschein.

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