Original von Dia
Eine Frage noch: Kann die Dekra auch Eintragungen vornehmen oder macht das nur der TüV?
Dekra, GTÜ, ... haben in "Westdeuschland" nur Befugnis zur Abnahme von §19 (3), alle anderen (§19 (2), §21,...) darf in "Westdeuschland" nur vom TÜV abgenommen werden.
Bsp.: Eintragung einer Tieferlegung mit Serienbereifung => §19 (3)
Eintragung einer Tieferlegung mit geänderter Rad-/Reifenkombination => §19 (2)
Desweiteren wird in einer
ABE vermerkt, wann man das entsprechende Bauteil eintragen muss oder nicht. Aber auch eine
ABE kann manchmal nicht helfen. Die Polizei hat das Recht, wenn ein Fahrzeug aufgrund eines "zu lauten" ESD (auch mit ABE) aus den eingetragenen db(A) Werten fällt, ihn für die Straße zu verbannen und dem Fahrer eine Mängelkarte auszustellen. Hier interessiert es denen nicht, ob eine
ABE dabei ist oder nicht.
Falls ihr weitere Fragen habt, dann dürft er gerne Fragen, bin zukünftiger aaS beim TÜV SÜD (momentan BA-Sudent) und Sohnemann eines aaS und Prüfstellenleiter eines TÜV Service Center.