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cingsgard

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  • »cingsgard« ist männlich

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21

Mittwoch, 16. Mai 2007, 06:51

Wird nicht angezeigt, wenn Sie angemeldet sind!

Auch andere Gutachter können Eintragungen vornehmen.
Allerdings nur mit entsprechenden Papieren.
Wenn z.B. nur ein Materialgutachten dabei ist, macht das nur der TÜV.
Gruß, cings

Mein Auto: Dacia Sandero Stepway dCi 90 Prestige - Silber Metallic - Vollausstattung - EZ 10/2014 - 42 Tkm


sveboh

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22

Mittwoch, 16. Mai 2007, 08:34

Zitat

Original von Dia
Eine Frage noch: Kann die Dekra auch Eintragungen vornehmen oder macht das nur der TüV?


Dekra, GTÜ, ... haben in "Westdeuschland" nur Befugnis zur Abnahme von §19 (3), alle anderen (§19 (2), §21,...) darf in "Westdeuschland" nur vom TÜV abgenommen werden.
Bsp.: Eintragung einer Tieferlegung mit Serienbereifung => §19 (3)
Eintragung einer Tieferlegung mit geänderter Rad-/Reifenkombination => §19 (2)


Desweiteren wird in einer ABE vermerkt, wann man das entsprechende Bauteil eintragen muss oder nicht. Aber auch eine ABE kann manchmal nicht helfen. Die Polizei hat das Recht, wenn ein Fahrzeug aufgrund eines "zu lauten" ESD (auch mit ABE) aus den eingetragenen db(A) Werten fällt, ihn für die Straße zu verbannen und dem Fahrer eine Mängelkarte auszustellen. Hier interessiert es denen nicht, ob eine ABE dabei ist oder nicht.

Falls ihr weitere Fragen habt, dann dürft er gerne Fragen, bin zukünftiger aaS beim TÜV SÜD (momentan BA-Sudent) und Sohnemann eines aaS und Prüfstellenleiter eines TÜV Service Center.

Thomi

Punto-Schrauber

  • »Thomi« ist männlich

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23

Mittwoch, 16. Mai 2007, 09:06

Zitat

tja dann sind die rum um seine maschine haben alles durgeschaut und sind natürlich wie immer am auspuff hängengeblieben

" der ist aber net original" sagten sie, tja daraufhin zog mein spezi seine eg-abe papierchen raus und was sagt der polizist

War dieser Auspuff von einem italienischen Hersteller, z.B. Leo Vince :?:
Bei meinen Leos ist so ein kleines "Büchlein" dabei wo aber nirgends die Bezeichnung ABE steht die Kurzform vom deutschen Text in diesem Büchlein beschreibt: Nach italienischem Recht diese Endschaldämpfer auf diesem Motorrad im Austausch mit den originalen ESDs zugelassen sind und das dieses Recht auch in anderen Ländern der EU gilt. Das zur Kurzform von diesem Text, dabei ist auch noch ein Aufkleber der am Rahmen neben das Typenschild vom Motorrad soll, da stehen irgendwelche Nummern mit einem "E" und irgendwas auf italienisch "silenzio blabla..."
Hab MAL ein Tüv-Prüfer gefragt als ich etwas anderes am Motorrad eintragen lassen hab, was es damit auf sich hat. Der schien sichtlich überrascht und meinte, wenn das da so steht wird es auch seine Richtigkeit haben :shock:
Kennt das noch jemand von euch der einen anderen Auspuff von einem italienischen Hersteller am GP hat :?:

Mein Grande Punto: 1,3 JDT 90 PS - Emotion - 5 Türen - "Rock n Roll Blau" abnehmbare Ahk, Standheizung


Dia

Mitgliedschaft beendet

24

Donnerstag, 17. Mai 2007, 11:32

wow :shock:

des hab ich ja noch nie gehört? ein schild das man am rahmen befestigt?

das E steht dafür das es ein erlaubter topf ist genau wie bei deinen scheinwerfer oder spiegeln da steht auf den scheiben und gläsern ein e11 oder ähnliches.

dieses E prüfzeichen wie es auch genannt wird ist überall vorhanden wo man ein sicherheitsrelevantes teil verbaut hat (z.B fenster,auspuff,blinker,scheinwerfer)

aber solange du das büchlein mit dir führst wirste keine probs haben.

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