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Italo-Welt

RnbSoul_boy

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21

Dienstag, 8. Januar 2008, 19:05

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erstmal active es hat seine gründe gehabt und ich wurde bis jetzt noch nie geblitztseit 5 jahren solange ich mein schein habe!. madig das du sowas mir wünscht, aber dadurch stellst du deinen charkter hin wie du bist, naja es gibt so welche und so welche!. und ausserdem es war eine frage aber auch wenn man normal frägtbekommt man solche worte zu hören wie active, finde ich schade sowas! ich werde es ja sehen was auf mich zu kommt, danke an den anderen das sie mit mir mithoffen das ich nicht mein lappen verliere!. ich habe daraus gelernt und natürlich finde ich madig das ich trozdem so gefahren bin, und auch wenn ich denn verlieren sollte dann hat sich es gelohnt weil ich meinen kranken onkel der wo im krankenhaus lag ein letzes MAL gesehen habe....
Grande punto Abarth in rosso rot...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RnbSoul_boy« (8. Januar 2008, 19:10)


conce156

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22

Dienstag, 8. Januar 2008, 19:51

@RnbSoul_boy

Laß dir nix einreden und warte erst MAL ab was passiert. Das sind hier alles nur Spekulation die dich und andere Leser hier nur verrückt machen.

Wichtig ist das du einen privaten familiären Grund hattest, der ja eigentlich niemanden angeht :cry:


gruß

Mein Grande Punto: 1,4 8V Dynamic;Crossover Schwarzmetallic;Blue&Me;Kompfortpaket;getönte Scheiben;ZweiZonenKlima;Subwoofer;Nebelsch.;17" Felgen vom Sport usw.


ChrissGrolm

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23

Mittwoch, 9. Januar 2008, 10:54

du bekommst kein Fahrverbot... selbst wenn du 10mal hintereinander geblitzt wirst... Jedes blitzen ist ein eigenes Vergehen, du musst jedes bezahlen, und bekommst di Punkte dafür... wenn du noch keine Punkte hast, dann reichen die auch noch lange nicht aus um ein fahrverbot zu bekommen...

Wurde auch schon zweimal direkt hintereinander geblitzt (war sogar die gleiche Straße), beim ersten waren es 20 zu schnell beim zweiten 30 zu schnell, waren insgesamt 4 (3 + 1) Punkte und um die 150 € (95 + 60) Bußgeld, hab für jeden Blitzer einen eigenen Bescheid bekommen.
solange nicht Bosch darauf steht, geht es auch nicht kaputt...

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Tobi

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24

Mittwoch, 9. Januar 2008, 12:12

Zitat

Original von ChrissGrolm
du bekommst kein Fahrverbot... selbst wenn du 10mal hintereinander geblitzt wirst... Jedes blitzen ist ein eigenes Vergehen, du musst jedes bezahlen, und bekommst di Punkte dafür... wenn du noch keine Punkte hast, dann reichen die auch noch lange nicht aus um ein fahrverbot zu bekommen...
.


Das ist so nicht ganz richtig. Es kommt auch drauf an wie hoch dein Geschwindigkeitsverstoß war. So kriegt man z.B. bereits dann ein Fahrverbot, wenn man einmal mit mindestens 26 km/h zuviel erwischt wurde und man innerhalb eines Jahres erneut wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h erwischt wird (§ 4 der Verordnung zum Bußgeldkatalog). Außerdem spricht § 25 des Straßenverkehrsgesetzes von einer Verhängung von Fahrverboten wegen grober oder beharrlicher (also wiederholter) Außerachtlassung seiner Pflichten als Kraftfahrzeugführer. Demnach wird da teilweise schneller ein Fahrverbot vewrhängt als man denkt :evil:

Tobi

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tobi« (9. Januar 2008, 12:13)

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cm909

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25

Mittwoch, 9. Januar 2008, 12:40

Ich halte nichts davon, den "Otto-Normalverbraucher", der MAL im
Strassenverkehr eine Pechsträhne hatte, zu verkriminalisieren, als MPU-
Kandiat zu diagnostizieren - Wiederholungstäter - Es gibt viele, die täglich gegen die StVO verstossen, aber sind das Wiederholungstäter??????usw. - während Schwerverbrecher, die als reisende Täter unterwegs sind, ihren Lappen behalten dürfen, auch die, die mit bestimmten deutschen PKW's als Dealer unterwegs sind und das Zeugs als "fliegende" Händler an bestimmten Treffpunkten verkaufen.
Denen nimmt der Vater Staat den Lappen nicht weg, weil die es nicht interessiert,
ob sie einen Führerschein haben oder nicht, die fahren einfach. werden sie
erwischt und ein Strafverfahren eingeleitet, dann heisst es meistens lapidar,
Im Hinblick auf die noch ausstehenden Gerichtsverfahren wird dieses Verfahren eingestellt - so einfach ist das!!

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Punto-Maus

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26

Mittwoch, 9. Januar 2008, 13:27

Wau, respekt...das hab ich jetzt noch nie geschafft. Das ist natürlich sehr bitter. Also ich wurde da dann auch zittern. Wie soll man erklären das 3 MAL ein versehen war..mmhh...
Das Benzin ist so teuer geworden - ich stelle jetzt nachts den Motor ab! ;O)

Mein Grande Punto: GrandePunto Linea Sportiva Sport 1. 4 T-Jet 16V (120 PS) CARIBBEAN ORANGE,LEDER GRAU,Zwei-Zonen-Klimaautomatik, Cruise Control (Tempomat),Parksensoren hinten,Komfortpaket,Leichtmetallfelgen 17" in Chrome Shadow mit Bereifung 205/45 usw.


Joerg

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27

Mittwoch, 9. Januar 2008, 16:57

Zitat

Original von cm909
Ich halte nichts davon, den "Otto-Normalverbraucher", der MAL im
Strassenverkehr eine Pechsträhne hatte, zu verkriminalisieren, als MPU-
Kandiat zu diagnostizieren - Wiederholungstäter - Es gibt viele, die täglich gegen die StVO verstossen, aber sind das Wiederholungstäter??????usw. - während Schwerverbrecher, die als reisende Täter unterwegs sind, ihren Lappen behalten dürfen, auch die, die mit bestimmten deutschen PKW's als Dealer unterwegs sind und das Zeugs als "fliegende" Händler an bestimmten Treffpunkten verkaufen.
Denen nimmt der Vater Staat den Lappen nicht weg, weil die es nicht interessiert,
ob sie einen Führerschein haben oder nicht, die fahren einfach. werden sie
erwischt und ein Strafverfahren eingeleitet, dann heisst es meistens lapidar,
Im Hinblick auf die noch ausstehenden Gerichtsverfahren wird dieses Verfahren eingestellt - so einfach ist das!!

Merkwürdige Ansichten, habe selten eine so verworrene Argumentation gelesen.
Dir fehlen bei deiner Argumentation mehrere Zusammenhangsgründe.
1. Kann nur bestraft werden, wer auch erwischt wird.
Du kannst so oft gegen Gesetze oder Verordnungen verstoßen wie du willst, bestraft wirst du dennoch erst wenn du dabei erwischt wirst.
2. Muss ein Zusammenhang zwischen der Tat und der Strafe bestehen.
Ein reisender Täter wie du ihn beschreibst begeht kein Vergehen gegen die StVO weil er von einer Stadt zur anderen fährt um z.B. seine Einbrüche zu tätigen. Er begeht Einbrüche. Das er einen Führerschein hat ist total uninteressant, er könnte genauso gut mit dem Zug fahren. Genau das gleiche betrifft die Dealer, deren Tat besteht nicht darin mit dem Auto zu ihren Treffpunkten zu fahren, deren Vergehen besteht im dealen.
3. Nimmt Vater Staat denen logischerweise nicht den Lappen weg wie du es ausdrückst, denn sie verstoßen nicht gegen die StVO und für eine Strafe muss nunmal ein Gesetz zugrunde liegen und ein Tatzusammenhang bestehen, alles andere wäre Willkür.

cm909

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28

Donnerstag, 10. Januar 2008, 11:44

Verworrene Ansichten??? Schon MAL Zeitung gelesen in den letzten
Tagen??? Da will man Tätern, die andere zusammenschlagen, den Führerschein
wegnehmen bzw. erst garnicht erteilen.
Was haben denn diese Straftaten mit dem Autofahren zu tun?
Wenn eine Einbrecher jedoch mit seinem Auto (wenn das nicht auch noch
zufällig geklaut ist) zum Einbrechen fährt, so kann man da von einem
Tatwerkzeug sprechen, weil es zur Begehung von Straftaten verwendet wird,
ebenso auch der FS des Täters - oder???
Der Dealer benutzt seine Legitimation, mit einem Auto Drogen zu transportieren.
Ist dem sein Fahrzeug jetzt Tatwerkzeug, weil dort Drogen versteckt und transportiert werden und somit seine Ursprungstat erst realisierbar wird ???
Wenn man denen z.b. ihr Auto und FS wegnimmt, dann haben sie Probleme als Einbrecher und Dealer, ihre Strasftaten zu begehen.
Was ist daran verworren, wirr oder merkwürdig??
Natürlich ist eine Rotlichfahrt gefährlicher als eine haarsträubende Verfolgungsfahrt
der Polizei hinter einem flüchtenden Verbrecher.
Merkwürdig finde ich u.a. die Ansichten, wenn man einem Familievater wegen
eines fahrlässigen Verkehrsdeliktes den Führerschein abnehmen kann und ihn
und seiner Familie in eine wirtschaftliche Notlage bringt, während Ganoven
eine liebenswürdige Bewährungsstrafe erhalten um die Resozialisierung nicht zu
gefährden.

Übrigens Joerg, verworren kommt von Wirr bzw. Irr - ich finde das befremdlich,
wenn man das einem anderen einfach MAL so unterstellt!!!

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Joerg

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29

Donnerstag, 10. Januar 2008, 16:44

Man muss icht alles glauben was in Zeitungen steht.
In den letzten Tagen wird eine Menge dummes Zeug in den Zeitungen geschrieben wegen der aktuellen Vorfälle, nicht MAL die Hälfte davon kann auch ernst nehmen.
Man kann nunmal eine Strafe nur aufgrund eines Gesetzes verhängern, es gibt da zwei Verwaltungsprinzipien die lauten:

1. Kein Handeln gegen das Gesetz (Prinzip vom Vorrang des Gesetzes)

2. Kein Handeln ohne Gesetz (Prinzip vom Vorbehalt des Gesetzes)

Wenn du jemanden den Führerschein abnehmen willst, dann muss dafür eine rechtliche Grundlage vorhanden sein, nennt man auch eine Ermächtigungsgrundlage.
Gibt es die nicht, darfst du keinen Führerschein einbehalten, bzw. keine Strafe verhängen.
Und mir sind keine rechtlichen Grundlagen bekannt, die bei deinen Beipielen auch nur annähernd in Frage kommen würden.

Dein Beispiel, dass man einem Familienvater, der für den Unterhalt seiner Familie sorgen muss den Führerschein abnimmt ist auch falsch.
Bei einem Ersttäter kann dieser normalerweise nach Anfrage den Zeitpunkt der Führerscheinabgabe innerhalb eines Jahres selbst festlegen, ihn z.B. in seinen Urlaubszeitraum legen.
Wenn der Führerschein beruflich benötigt wird, kann man die Strafe umwandeln lassen von einem Führerscheinentzug in eine höhere Geldstrafe.
Beides geschieht natürlich nur auf Antrag und ist nicht selbstverständlich.
Wenn jemand das nicht weiß, oder es weiß, aber es trotzdem nicht macht, dann ist er es selbst schuld.
Als mündiger Bürger sollte man in der Lage sein sich selbst zu informieren.

Bevor du also anfängst über Gesetze, gesetzliche Maßnahmen, Strafen usw. zu diskutieren, solltest du dich vorher erkundigen was man alles machen kann und welche Möglichkeiten es gibt.

Das meine ich auch mit verworrenen Ansichten, die übrigens keinesfalls irre bedeuten, sondern konfus oder durcheinander.
Kannst du dir hier gerne MAL durchlesen: http://www.textlog.de/5368.html

Wenn du Fragen hast stehe ich dir gerne per PM zur Verfügung, denn zufälligerweise ist die Rechtsanwendung und -auslegung ein Teil meines Berufs.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (10. Januar 2008, 17:05)


Mailman

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30

Donnerstag, 10. Januar 2008, 17:13

MAL ne Friedenspfeife rumgehenlass...
Gichtkralle beisst nicht, will nur spielen.. :twisted: MonstersGame
Google hilft

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cm909

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31

Freitag, 11. Januar 2008, 10:50

Es gibt schon im Strafverfahren die Möglichkeit ein Fahrzeug einzuziehen
bzw. die Fahrerlaubnis zu sperren, nur muessten dann StA und Gericht auch
das StGB und die StPO entsprechend anwenden, aber solche Massnahmen
sind im Strafverfahren scheinbar Peenuts und haben keine gravierende Gewichtung.
Da ist es doch besser, man kann den einfachen Bürgen mit solchen Massnahmen
drangsalieren, er hat halt nicht das Geld und die Möglichkeit, entsprechende
versierte RAE zu bezahlen.
Wenn mir die Frau eines Porschefahrers sagt, man muss sich nicht unbedingt an
alle Verkehrsregeln halten, wenn man einen guten Rechtsanwalt hat - und ihr
Mann hätte einen sehr guten Rechtsanwalt, der bis jetzt jedes Verkehrsdelikt
"ausbügeln" konnte. Natürlich ist jeder vor dem Gesetz gleich, ganz klar, das
hatte ich vergessen - wenn man die Gleichheit auch bezahlen kann.

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GR_Punto_Active

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32

Samstag, 12. Januar 2008, 05:45

Zitat

Original von cm909
Ich halte nichts davon, den "Otto-Normalverbraucher", der MAL im
Strassenverkehr eine Pechsträhne hatte


3 MAL hintereinander geblitzt werden, ist für mich keine "Pechsträhne", sondern Vorsatz. Und selbst wenn der Onkel oder sonst irgend ein Familienmitglied im Sterben liegt, befugt dies nicht, zu schnell zu fahren! Immerhin könnten dadurch auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden!!!
Relativitätstheorie:
Wenn ich Dir einen Finger ins Auge stecke, haben wir beide einen Finger im Auge, aber ich bin relativ besser dran!

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cm909

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33

Samstag, 12. Januar 2008, 10:17

Na ja, Vorsatz, das ist so eine Sache, wenn jemand für sich eine gewaltige
Stresssituation aufbaut und diese trotzdem versucht, in Grenzen zu halten.
Der Poschefahrer, von dem ich berichtete, ist ein vorsätzlicher Raser.
Vorsatz hat da schon eine gewisse Bandbreite, die nicht mit einem Satz
zu analysieren ist.

Heute in der Zeitung gelesen, in Frankfurt ist einer in einer 30km/h-Zone
mit 160 km/h erwischt worden. Wahrscheinlich hatte er die Schilder übersehen!
Der wird genauso abgefrühstückt, wie jemand, der nachts auf einer leeren
Autobahn mit 160 durch eine offengelassene 80km/h-Bauzone fährt.
Wenn er einen guten Rechtsanwalt findet, dann könnte dieser dem Gericht
plausibel erklären, dass sein Mandant plötzlich und unerwartet von einer
verirrten Biene in die Wade gestochen wurde, als diese bei minus 3 Grad
Aussentemperatur Blütennektar sammeln wollte und durch das geöffnete Fenster
in das Auto flog. Durch den einsetzenden Wadenkrampf wurde das Gaspedel
unbeabsichtigt heruntergedrückt und somit das Fahrzeug seines Mandanten auf diese Geschwindigkeit gebracht. Es soll Leute geben, die so etwas auch noch
glauben.

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Tobi

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34

Samstag, 12. Januar 2008, 11:41

Zitat

Original von cm909
Es soll Leute geben, die so etwas auch noch
glauben.


Aber sicher kein Richter :roll:

Tobi

Mein Grande Punto: Hab Keinen mehr...


GP2006

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35

Samstag, 12. Januar 2008, 12:00

Schaut Euch MAL diesen Link an, da stehen alle rechtlichen Informationen zu diesem Thema. Vorrallem der Abschnitt 2. ist dazu interessant!


http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=23922
ABARTH////////////////////////////////////////////

White Scorpion

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Joerg

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36

Sonntag, 13. Januar 2008, 10:37

@cm909
Schau dir MAL das an:

Bundesgerichtshof erschwert Führerscheinentzug bei Straftaten

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Möglichkeit der Gerichte eingegrenzt, Straftätern den Führerschein zu entziehen. Nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen muß sich aus der Tat ergeben, daß der Verurteilte eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt und bereit ist, die Verkehrssicherheit seinen kriminellen Zielen unterzuordnen. Der Entzug des Führerscheins habe nicht das Ziel der allgemeinen Verbrechensvorbeugung. Die Tatsache allein, daß ein Täter schwerwiegende Straftaten begangen hat, lasse noch nicht auf eine Gefahr für die Verkehrssicherheit schließen.
Der Grundsatzentscheidung lagen drei Urteile zugrunde, mit denen den Angeklagten der Führerschein entzogen worden war. Ein wegen Betrugs verurteilter Täter hatte mehrmals Tankrechnungen mit gesperrten Kreditkarten bezahlen lassen. Im zweiten Fall hatte ein Straftäter geraubte Gegenstände mit seinem Fahrzeug abtransportiert. Im dritten Verfahren hatte ein Drogendealer die Betäubungsmittel mit seinem Fahrzeug beschafft. In der Revision hatte die Bundesanwaltschaft beantragt, die Führerscheinentziehungen aufzuheben. Allein die Nutzung eines Fahrzeugs für eine Straftat belege nicht, daß der Täter zum Autofahren charakterlich nicht geeignet sei. (AZ: GSSt 2/04)

cm909

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37

Sonntag, 13. Januar 2008, 11:31

Aktenezeichen aus 2004, ganz klar, alle Menschen sind gut!!!
Jetzt scheint man wieder zurückrudern zu wollen - möchte MAL wissen,
woher der Gedanke stammt, kriminellen Jugendlichen die Fahrerlaubnis
abzusprechen/entziehen. Wo sonst, als im Strassenverkehr und an alten Menschen
kann man seine Frustration besser ausleben?? Das wäre aber ganz schön unfair,
wenn der Staat zu solchen Mitteln greift. Widerspricht den Ausführungen
aus Az GSST 2/04.
"Charakterlich nicht geeignet" - das ist auch so ein toller Ausdruck! Aber da gibt es
noch andere Definitionen, die kein Mensch so richtig durchschauen kann.

Tobi: Nööööö, kein Richter, besonders die, die mit dem Fahrrad fahren und keine
FE besitzen.
War auch als übertriebene Argumentation im Falle einer Verteidigung gedacht, aber
mancher Richter muss sich da schon Lügenstories anhören und vielleicht auch MAL
so akzeptieren, weil das Gegenteil nicht bewiesen werden kann.

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Joerg

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38

Sonntag, 13. Januar 2008, 11:50

Der Gedanke stammt von profiliersüchtigen Politikern.
Aktuellstes Beispiel ist ja wohl derzeit Koch aus Hessen.
Ändert aber alles nichts daran, dass eine Strafe mit der Tat zusammenhängen muss, sonst wäre es Willkür und die ist laut Grundgesetz nunmal verboten.
Dass sich Politiker nicht unbedingt besonders gut mit dem Grundgesetz auskennen (was ja schon traurig genug ist), beweisen zahlreiche Gesetze, die in letzter Zeit von Karlsruhe einkassiert wurden, weil sie Grundgesetzverstöße beinhaltet haben.
Da reden viele Politiker leider schneller als sie denken können und sich selbst auskennen.
Ideen äußern können sie ja, aber ob das auch Hand und Fuß hat und vor dem Gesetz besteht, dass entscheiden immer noch unsere obersten Gerichte.

Wegen deinen Definitionen, die kein Mensch so richtig durchschauen kann:
Das ist normal, denn ein Gesetz muss so ausgelegt sein, dass es für eine unbestimmte Anzahl von Fällen anwendbar ist. Daher benötigen viele Gesetze Auslegungen und Definitionen, die sich aber erst aus der Rechtssprechung ergeben.
Das ist der Sinn eines Gesetzes, denn wenn du jede Möglichekeit in einem Gesetz klar umschreiben würdest, dann hätten wir Millionen von Gesetzen, die sich jedes mit spezifischen Einzelfällen beschäftigen würden.
Und genau das soll ja ein Gesetz nicht tun.

Deine gesamten Ausführen lassen darauf schließen, dass du mit unserer Gesetzgebung und Rechtssprechung nicht einverstanden bist.
Da solltest du dich vielleicht MAL aufraffen und gegen die Dinge, die dir nicht passen etwas tun anstatt solche abstrusen Rechtsansichten in einem Forum zu schreiben.
Wer hindert dich daran, dich zu engagieren indem du z.B. in die Politik gehst, den Beruf eines Anwalts ergreifst, oder einen Verein gründest um gegen die, deiner Meinung nach, schlechte Rechtssituation in Deutschland etwas zu unternehmen?

Sich beschweren und rummeckern kann jeder, aber nur die, die sich auch mit etwas beschäftigen und sich engagieren, verdienen es überhaupt beachtet zu werden.

netmaster

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Sonntag, 13. Januar 2008, 11:57

So, das reicht jetzt aber.
BackToTopc. Danke.
Gruss
René

Mein Grande Punto: 1.4 16V Emotion • Rock'N Roll Blau • getöne Scheiben • Novi-Federn 40/40 • 12V Steckdose Kofferraum • Parksensoren hinten • Novitec Endschalldämpfer 2x 70x90m Edelstahl • Novitec N8 7,5x18 Goodyear Eagle F1 215/35 • Kennfeldoptimierung


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Sonntag, 13. Januar 2008, 12:02

So wie du schreibst, scheinst Du ja ein wesentlicher Initiator der
heutigen Rechtssprechung und Gesetzgebung zu sein!
Ich falle vor Ehrfurcht auf die Knie!!!

Ich muss nicht mit allem einverstanden sein, das heisst aber noch lange nicht,
dass ich als Einzelperson auch was ändern könnte, es sei denn ich wäre
so überheblich und würde mich als allwissender Rechtsexperte aufspielen.

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