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Italo-Welt

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Stiftler

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Freitag, 3. Juli 2009, 09:47

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tommyGP

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Freitag, 3. Juli 2009, 09:50

RE: Vorschriften für Mobile Blitzer

schwer zu sagen aber da die netten herren ja alles dürfen denke ich wird sich ein einspruch nicht lohnen

aber der joerg hier ist ein profi der wird bestimmt dazu noch was sagen können

Mein Grande Punto: Jungle Grey, Dynamic ausstatung 1.4 8V 89PS Blue&Me Rote Innenraumbeleuchtung+kofferraumbeleuchtung, Magnat Soundsystem, Fußmatten Tommydesign, Eibach Federn 45/30, Bosi ESD, kurze antenne, schwarze Kennzeichenträger, Alutec Cult 17" 215/40 Kumho rei


Ghosty

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Freitag, 3. Juli 2009, 09:53

stell MAL fotos bitte ein würde mir das gerne einmal ansehen

LG
Ohne meinen Grande fahr ich nirgendwo hin!

Ghostys Grande Punto!

Mein Grande Punto: ist was besonderes! :)


99tester

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Freitag, 3. Juli 2009, 10:00

... blitzen dürfen die wo sie wollen, nur unfaire und nicht verkehrserzieherisch wirkende Methoden (wie z. B. Tarnen mit Tarnnetzen) ist meines Wissens nicht erlaubt.

Zweite Reihe parken dürfen sie aber wie alle anderen Autofahrer nicht. Das ist verboten. Ändert aber nichts an der Zulässigkeit des Blitzens.

PS: Wurde MAL geblitzt, Gerät stand am Gebüsch unter einem BW-Tarnnetz. Ich raus und habe die angeschi*** - das Tarnnetz hatten wir der Gemeinde kurz vorher noch kostenfrei überlassen! Gekommen ist dann nie etwas.

Grüße

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »99tester« (3. Juli 2009, 10:01)

Mein Grande Punto: GP 1.4 8V 5T Dyn. LPG, jungle, chiptuned inkl. Pipercross,sonst ganz normal


Stiftler

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Freitag, 3. Juli 2009, 10:53

Bilder

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Basti

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Freitag, 3. Juli 2009, 11:12

Also so wie das auf den Fotos aussieht ist das nicht rechtens..denke MAL jörg kann dir dazu aber mehr erzählen...

Aber der normale Sachverstand sagt schon das das nicht in ordnung ist, wenn der in 2 Reihe parkt und so nen Fahrstreifen blockiert und einen Quasi nötig schneller zu fahren, um am Hinderniss vorbei zu kommen:D;)

Mein Grande Punto: ist Rot, mehr sein als schein:-)


Grande_Bambino

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Freitag, 3. Juli 2009, 11:31

zumal der sich so wie es aussieht genauso gut hinter den mercedes hätte stellen können....aber naja...der steht direkt hinter der ampel weil er auf die blöden wartet die nochmal gas geben um die ampel noch bei gelb zu kriegen.... :roll:
Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von dem von mir verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitte ich um Benachrichtigung.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Grande_Bambino« (3. Juli 2009, 11:32)


KMAG

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Freitag, 3. Juli 2009, 11:41

Denke auch, das der Wagen da nicht ordnungsgemäß steht.
Zumal auf den Fotos zu sehen ist, das direkt vor dem Wagen eine Parkbucht frei ist.

edit: sehe gerade, das rechts eine Torausfahrt zu sehen ist.
Aber bei uns stört die das auch nicht.

Abgesehen davon steht der unmittelbar vor der Ampel.
Wieviel Abstand muss man nochmal vo und hinter einer Ampel einhalten???

Das Messergebnis an sich wird wohl richtig sein. Zumal du ja sagst, das du ein wenig zu schnell warst.

Glaube aber auch nicht, das das Messergebnis zulässig ist, wenn der Wagen nicht ordnungsgemäß stand.
Nur, ob das hier wirklich der Fall ist, ist die Frage.


@ Basti:
Wieso wird man genötigt schneller zu fahren um am Hindernis vorbeizukommen?
Verstehe ich jetzt nicht ganz.
Wenn man mit 50km/h daran vorbei fährt, klappt das genauso gut.
Und wenn die linke Spur daneben in dem Moment nicht frei ist, muss man halt kurz warten.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »KMAG« (3. Juli 2009, 11:43)


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9

Freitag, 3. Juli 2009, 11:52

Parkabstand Ampel

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99tester

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Freitag, 3. Juli 2009, 12:08

RE: Parkabstand Ampel

... Parkverbot gilt nur vor der Ampel: STVO §12, Nr. 7.

Grüße

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Freitag, 3. Juli 2009, 12:22

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Freitag, 3. Juli 2009, 12:26

... mein Reden, aber KMAG war davon ausgegangen, das es auch hinter der Ampel gilt. Vor und hinter gibt es aber nur bei Haltestellen, Andreaskreuzen und Kreuzungen/Einmündungen.

Grüße

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Freitag, 3. Juli 2009, 12:26

Doppelpost

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Adrian

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14

Freitag, 3. Juli 2009, 13:02

Ist das die Aachener str in Köln ?

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Freitag, 3. Juli 2009, 13:24

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Joerg

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Freitag, 3. Juli 2009, 15:15

Zum Parken:
Ist nur verboten 5m vor und auf Fußgängerüberwegen § 12 StVO
Aber, soweit ich informiert bin muss ein Fahrzeug, welches zur Radarmessung verwendet wird nach bestimmten Kriterien ausgerichtet und vermessen werden. Erst wenn das alles durchgeführt wurde, sind die Messungen überhaupt rechtmäßig. Und so wie der da steht, bezweifle ich, dass er ordnungsgemäß aufgestellt wurde.
Außerdem muss auch ein Wagen der Geschwindigkeitsmessungen durchführt sich an die StVO halten, darf also nicht im absoluten Halteverbot stehen, aber auch nicht im eingeschränkten, da ja keine Ladetätigkeiten durchgeführt werden.
Ich würde auf jeden Fall Einspruch einlegen und die Fotos dem Einspruch beilegen.

BoeserWurm

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Freitag, 3. Juli 2009, 17:23

glaube nich das das rechtäßig war.

1. kann man blitzen im absoluten halteverbot nich auch schon als tarnung auslegen?
wer rechnet schon damit das der mobile blitzer rechtswidrig geparkt ist.

2. stimme ich joerg zu. das fahrzeug muss paralell zur fahrtrichtung der geblitzten spur stehen und einen gewissen abstand zur spur haben. das steht definitiv zu nahan der spur.

3. rechne nich damit das was kmmt. es war eine 50er-zone und du meinst du bist 60 gefahren. minus die abweichungmacht das vll 55 - 56 km/h. für das bisschen geld was in die stadtkasse fließen würde macht sich keiner die arbeit das zu bearbeiten. normalerweisewirste erst bei 15 - 20 kmh zu viel geblitzt, da dann schon etwas mehr geld und auch vll nen punkt zu stande kommt.
Punto kommt bald *freu*

Mein Grande Punto: lasierte Heckleuchten ~ lasierte Seitenblinker ~ Vogtland Federn (35mm)


Carsten84

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Freitag, 3. Juli 2009, 18:17

war das denn ein richtiger "Blitzer" oder haben die eine Lasermessung mit Videoaufzeichnung gemacht? Bei letzterem sind die wesentlich flexibler in der Standortwahl!
Bilder von meinem Grande gibts hier
Auto Conen GmbH - Düren

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G-strandet

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Freitag, 3. Juli 2009, 18:34

Wenn wir gerade bei dem Thema sind schmeisse ich hier gleich nochmal die Frage von mir mit ein...
Und zwar würd ich gern wissen ob ich (ohne Probleme zu bekommen) Fotos von Radarwagen veröffentlichen oder verbreiten darf?
Schreiben sich ja, wie Stiftler schon schrieb, zum Teil die Kennzeichen auf...

Mein Grande Punto: weißer Active 1.4 77PS (06/2009)


Stiftler

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20

Freitag, 3. Juli 2009, 20:00

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