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Stiftler

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Freitag, 3. Juli 2009, 11:14

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Philip3105

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Freitag, 3. Juli 2009, 12:01

und Joerg bitte zum Master Mod machen^^ xD

Mein Grande Punto: 02.04.2009 | Grandé Punto Active, 65 PS, Fernbedienung, rote/schwarze Innenausstattung, Blaupunkt SD 27 Radio, rote Innenraumbeleuchtung, Single Frame Optik, FK Kühlergrill, schwarze Ralleystreifen


99tester

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Freitag, 3. Juli 2009, 12:29

... ersten Beitrag hätte ich schon -> Titel: Warum Rechtsberatung von Nicht-Anwälten (z. B. in Foren) verboten ist. :roll:

Grüße

Mein Grande Punto: GP 1.4 8V 5T Dyn. LPG, jungle, chiptuned inkl. Pipercross,sonst ganz normal


netmaster

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Freitag, 3. Juli 2009, 13:11

Vielleicht ist das auch was für euch: http://www.rechtplus.de/
Gruss
René

Mein Grande Punto: 1.4 16V Emotion • Rock'N Roll Blau • getöne Scheiben • Novi-Federn 40/40 • 12V Steckdose Kofferraum • Parksensoren hinten • Novitec Endschalldämpfer 2x 70x90m Edelstahl • Novitec N8 7,5x18 Goodyear Eagle F1 215/35 • Kennfeldoptimierung


Stiftler

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Freitag, 3. Juli 2009, 13:30

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99tester

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Freitag, 3. Juli 2009, 15:14

Rechtliche Beratung zu einem konkreten Fall ist immer verboten (Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen):

Zitat

§2(1): Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.

Zitat

§6(2): (2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. Anleitung erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.

Zitat

§20: (1) Ordnungswidrig handelt, wer
1.ohne die nach § 10 ABS. 1 erforderliche Registrierung eine dort genannte Rechtsdienstleistung erbringt,
2.einer vollziehbaren Anordnung nach § 9 ABS. 1 oder § 15 ABS. 5 zuwiderhandelt oder
3.entgegen § 11 ABS. 4 eine dort genannte Berufsbezeichnung oder Bezeichnung führt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden


Also zur Sicherheit immer einen allgemeinen Fall beschreiben: "Was wäre los, wenn mein Freund an der Ampel geblitzt werden würde?" und bei der Antwort immer unpersönlich schreiben "Man könnte dann ...".

Ansonsten gibt es leicht Ärger, sowohl für den Ersteller als auch für den Betreiber.

Ist halt mein Rat, um die Gefahr zu minimieren. Das zu entscheiden und zu bewerten: dazu haben wir ja einen Admin.

Grüße

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netmaster

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Freitag, 3. Juli 2009, 15:21

Ich denk auch, daß jedem bewusst ist,
daß über laufende "Verfahren" nicht geredet werden soll/darf.

Wir schauen doch alle Fernseh. :lol:
Gruss
René

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acseven

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Freitag, 3. Juli 2009, 16:29

Zitat

Original von 99tester
Ansonsten gibt es leicht Ärger, sowohl für den Ersteller als auch für den Betreiber

Aus diesem Grund und weil es nicht einfach zu überwachen ist, wird daraus wahrscheinlich nichts werden. :002:
Nicht zu vergessen, wir sind in erster Linie ein Autoforum. Über die Themen Verkehrsrecht und Radarfallen gibt es zudem genügend extra Foren und Links die einem schnell weiterhelfen.

Eine neue Rubrik ins Forum einzubinden lohnt sich auch nur dann, wenn sich die Themen dazu in besonderem Maße häufen. Das ist hier ja nicht der Fall. Wenn ab und zu MAL einer geblitzt wird, kann man das jederzeit im Offtopic besprechen.

Mein Auto: Fiat 500 1.4 16V Lounge • Pasodoble Rot und ein paar Extras. Mods: Mittelarmlehne • Eibach Pro-Kit • Dachspoiler • 16"-Speichis • Ragazzon MSD • Ragazzon 2x70mm ESD • K&N Sportluffi


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