Original von Diavolo
Also wenn ich mir jetzt einen neuen kauf und den 06 bekomm dan ist der doch nicht neu, oder? :shock:
Hi,
das ist nun reine Auslegungssache;
denn als Neufahrzeug gilt nach deutschem Recht ein Fahrzeug,
- wenn es noch nicht zugelassen war und keine ungeklärte km-Zahl aufweist,
- wenn es hinsichtlich Technik und Ausrüstung dem neuesten Modell entspricht,
- wenn es nicht länger als ein Jahr auf Halde gestanden hat und keine Standschäden aufweist (sagt die überwiegende Rechtsprechung, einzelne Urteile sehen aber auch längere Lagerzeiten noch als akzeptabel an),
- wenn es seit Verlassen des Herstellerwerks nicht beschädigt wurde.
(Quelle: ADAC)
Gruss,
KDX250_71 Alias Erwin
Gruss,
KDX250_71 Alias Erwin
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »KDX250_71« (24. April 2007, 16:06)