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alex123

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Dienstag, 22. Juli 2008, 13:47

Wann verfällt Garantie?

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hi

fiat gibt ja garantie auf das fahrzeug 5 jahre bzw 500.000 km ... soweit so gut jetzt bin ich etwas das auto am verändern naja was heisst verändern

sub rein / scheiben tönen / fußraumbeleuchtung so kleinigkeiten

meine frage ist wann verfällt die garantie ?

zb wenn man einen komplett pc kauft und das siegel beschädigt ...garatie weg oder auch bei anderen sachen

wie sieht das bei autos aus bzw bei fiat

danke für die antworten

grüssle

alex

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Colo

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Dienstag, 22. Juli 2008, 13:53

Kommt ein wenig auf den Händler an, aber generell kann man sagen dass es 2 verschiedene Situationen gibt.

1. Dem Händler ist es egal wenn du etwas veränderst, denn er verdient an einer Garantiearbeit meist mehr als an den normalen Arbeiten am Auto

2. Der Händler schließt alle von dir veränderten Teile von der Garantie aus.
Sprich, Motortuning >> keine Garantie auf den Motor, anderes Fahrwerk >> keine Garantie auf Fahrwerkskomponenten.

Daher würde ich mit ihm offen drüber reden.

In deinem Fall, ist das ehh kein Thema.
Weil das kleinere Sachen die absolut unkritisch sind.

Mein Grande Punto: GP Linea Sportiva Sport 1,4 T-Jet, 136,6PS bei 30° Aussentemperatur, Sperma weiß, Bridgestone Potenza 205/45 R17, Klimaautomatik, getönte Heckscheiben, Interscope, Innenaustattung schwarz/grau, Multifunktionsdisplay mit Ladedruckanzeige, MAL


alex123

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Dienstag, 22. Juli 2008, 14:00

ok vielen dank schonmal für die schnelle antwort wollte mich halt nur MAL informieren weil bei oder mit autos kenne ich mich da nicht so aus

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puntostyling

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Dienstag, 22. Juli 2008, 14:01

garantie sollte in solchen fällen nicht verfallen!

ist dann etwas anders wenn du was am motor oder abgasen änderst und solchen sachen!
Grüße,
puntostyling

Babymaserati

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Dienstag, 22. Juli 2008, 14:22

Er kann aber die Garantie auf den jeweiligen Bereich der Elektronik verlieren ,wenn er sich einen Sub und die Fußraumbeleuchtung einbaut. Hat mir mein Händler so erklärt.
Mir nach, ich folge!

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alex123

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Dienstag, 22. Juli 2008, 14:39

auch wenn ich wie hier beschrieben mit der fußraumbeleuchtung an die denken leuchte gehe weil da verändere ich ja praktüsch nix und beim sub naja da geht man ja nur an die batt dran

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Babymaserati

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Dienstag, 22. Juli 2008, 14:40

Ich bau mein Zeug auch ein, was soll schon passieren, läuft ja kein Starkstrom drüber. Ach, Händler sind manchmal zum .... :lol:
Mir nach, ich folge!

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Dienstag, 22. Juli 2008, 15:01

Verfällt die Garantie, wenn ich dieses 90 Grad Rohrstück herausnehme um einen "Pop-off" Sound zu erreichen?

Gruß Alex

Mein Grande Punto: [5T] 1.4 T-Jet New Orleans Blau --> http://www.grande-punto.de/thread.php?threadid=8487


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Dienstag, 22. Juli 2008, 15:40

Wenn was sein sollte, kannst du das Winkelstück wieder drauf machen, merkt doch dann eh keiner mehr.
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mike95

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Dienstag, 22. Juli 2008, 15:49

Da die "Garantie" eine freiwillige Leistung des Herstellers und nichts gesetzlich verbrieftes ist, kann dieser auch entscheiden, wann der Garantiefall eintritt oder nicht. Der Händler muß im Garantiefall erst einmal einen Garantieantrag an den Hersteller stellen und es liegt in seinem Ermessen ob er das tut oder nicht, d.h. er wird erst einmal beurteilen, ob eine Änderung am Fahrzeug zum Erlöschen der Garantie führt oder nicht. Dies führt nicht selten zu Streitfällen.

Wenn also am Fahrwerk rumgebastelt wird, kann dies z.B. zu einer stärkeren Beanspruchung der restlichen Komponenten führen und warum soll dann ein Hersteller Garantie leisten?

@colo
das wäre schön, wenn an Garantiearbeiten mehr verdient würde, als an herkömmlichen Werkstattleistungen. Für Garantiearbeiten gibt es feste Verrechnungssätze und Arbeitswerte, die herstellerseitig extrem knapp kalkuliert sind. Daher ist ein Händler an die Erbringung von Garantieleistungen nicht so besonders interessiert, insbesondere, wenn das Fahrzeug nicht MAL bei ihm gekauft wurde.

Man sollte sich genau die Garantiebedingungen durchlesen! Wort für Wort! Schon eine Nichteinhaltung eines Inspektionsintervalls oder die Überschreitung um einige 100 km kann zum Verlust der Garantie führen.

Joerg

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Dienstag, 22. Juli 2008, 16:12

RE: Wann verfällt Garantie?

Zitat

Original von alex123
zb wenn man einen komplett pc kauft und das siegel beschädigt ...garatie weg

Und um auch MAL mit diesem leider weit verbreitetem Irrtum aufzuräumen: Schwachsinn!
Der PC ist schon vor etlichen Jahren von einem Gericht als modulares System eingestuft worden, welches auch durch den Anwender entsprechend erweitert und verändert werden kann und darf (im Gegensatz zum Auto, da gilt das nicht ganz so).
Das Aufbrechen eines Garantiesiegels an einem PC führt daher nicht zu einem Verlust der Garantie. Nur die Teile die geändert wurden verlieren natürlich die Garantie und der Rest nur dann, wenn durch die Änderung ewas beschädigt wurde (kann man so auch für das Auto übernehmen).
Und jeder PC-Händler, der einem etwas anderes weismachen will, der weiß es entweder nicht (was sehr unwahrscheinlich ist) oder lügt einem ins Gesicht. ;-)

Fürs Auto gilt das so ähnlich.
Für alle Schäden und Mängel, die durch eine Änderung am Fahrzeug auftreten, und ursächlich dafür sein könnten, fällt die Garantie natürlich weg, weil diese Schäden/Mängel ohne die Änderung vermutlich nicht aufgetreten wären.
Hier muss der Hersteller dann auch nicht MAL einen wirklichen Beweis erbringen (weil die Garantie halt eine freiwillige Leistung des Herstellers ist), hier reicht die logische Vermutung schon aus, denn wenn du z.B. andere, größere Felgen und Reifen aufziehst, dann kannst du dir jede Garantie auf sämtliche Fahrwerksteile, die Bremsanlage und den Antriebsstrang MAL direkt von der Backe putzen, weil der Hersteller dann sagen wird, dass diese Schäden durch die höhere Belastung durch die anderen, größeren Felgen entstanden sind.
Ebenso könnten sämtliche Garantieansprüche für die Karosserie flöten gehen, wenn die Reifen in der Höhe schmäler und dadurch natürlich härter sind als die Serienbereifung und dadurch Schäden/Mängel an der Karrosserie auftreten könnten.
Und das Gegenteil zu beweisen, dürfte sehr schwer fallen.

Magna00

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Mittwoch, 23. Juli 2008, 14:41

wie bitte?

wenn ich größere räder nehme(zugelassene) kann die garantie auf die teile die damit verbunden sind flöten gehen?
seit wann denn das bitte? O.o

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Magna00« (23. Juli 2008, 14:42)

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mike95

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Mittwoch, 23. Juli 2008, 15:33

@Magna00

klar! Was hat denn ein zugelassenes Teil mit Garantie zu tun? Nichts! Eine Zulassung (TÜV Gutachten, etc.) besagt doch nur, daß es vom KBA für den Straßenverkehr zugelassen ist. Alles, was nicht vom Hersteller stammt, kann zum Verlust der Garantie führen. Verwendest Du z.B. keine original Bremsbelege und beschädigst z.B. vorzeitig die Scheiben, warum soll FIAT dafür haften?

Garantiebedingungen für Reimporte/Importe können ebenfalls sehr unterschiedlich sein. Maßgeblich sind die Bedinungen, die bei Auslieferung des Fahrzeugs mitgeliefert werden. Diese sollten Neufahrzeugen immer beigelegt sein. Wichtig ist auch, daß der Auslieferungsbetrieb die entsprechenden Eintragungen vornimmt. Man sollte daher auch tunlichst darauf achten, daß im Service- und Inspektionsheft (da sind die Garantiebedingungen drin) die richtige Fahrgestell-Nr. drin steht.

Joerg

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Mittwoch, 23. Juli 2008, 16:08

Zitat

Original von Magna00
wie bitte?

wenn ich größere räder nehme(zugelassene) kann die garantie auf die teile die damit verbunden sind flöten gehen?
seit wann denn das bitte? O.o

Das war schon immer so, denn die Garantie gilt für das Fahrzeug das man dir verkauft hat und nicht für das Fahrzeug, das du danach vielleicht daraus machst.
Die Garantie für alle mit Änderungen am Serienfahrzeug vorgenommenen Baugruppen und der direkt oder indirekt damit zusammenhängenden Baugruppen kann dann flöten gehen, wenn es der Hersteller darauf anlegt.
Änderst du etwas am Motor, ist die Garantie für den kompletten Motor weg, änderst du etwas am Fahrwerk, entfällt die Garantie für das komplette Fahrwerk usw.
Und damit zusammenhängend natürlich auch die Garantie für alle auftretenden Mängel, die mit dem Umbau zusammenhängen könnten.
Ist ja auch mehr als logisch, denn warum sollte der Hersteller eine Garantie für etwas leisten, dass er dir nicht so verkauft hat und das er dann nicht mehr kontrollieren kann?
Er steht dann auch nicht MAL in der Beweislast, die trägst du dann.
Denn warum sollte der Hersteller etwas beweisen müssen, dass du durch den Umbau wahrscheinlich erst verursacht hast?
Du müsstest dann also beweisen, dass ein aufgetretener Mangel nichts mit dem Umbau zu tun hat und auch ganz sicher ohne diesen Umbau aufgetreten wäre und das kann schwer und teuer werden!

Magna00

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Mittwoch, 23. Juli 2008, 16:10

ich rede jetzt nur von den größeren räder und felgen.... änderung am motor bzw. fahrwerkskompnenten sind dann von der garantie ausgeschlossen das is ja richtig

bremsscheiben und beläge sind verschleißteile und darauf gibs garantie so oder so net ...

aber wenn sag ich ma die federung bricht und ich aber andere 1 zoll größere felgen genommen habe kann der hersteller nich sagen das es an den felgen liegt das deswegen die federung gebrochen is....
solange die räder zugelassen sind haste weiterhin garantie

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Magna00« (23. Juli 2008, 16:18)

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Joerg

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Mittwoch, 23. Juli 2008, 16:19

Beispiel:
Er könnte quasi behaupten, dass die Feder wahrscheinlich nicht gebrochen wäre, wenn die Serienbereifung draufgewesen wäre und du durch die größeren Felgen und damit vermutlich flacheren Reifen die Belastung für die Federn erhöht hast, weil die Eigenfederung des Reifens ja weniger geworden ist, damit die Belastung für die Feder größer und letztenendes diese dann halt gebrochen ist.

Er könnte es also grundsätzlich erstmal so darlegen, auch wenn die meisten das natürlich nicht machen würden, aber grundsätzlich könnte er es und dann wäre es an dir zu beweisen, dass die größeren Felgen usw. nichts mit dem Federbruch zu tun haben können und da du das nicht selbst kannst, muss schon der Gutachter ran und da wird es dann halt teuer. ;-)

Zitat

Original von Magna00
solange die räder zugelassen sind haste weiterhin garantie

Nein, eben nicht, denn der Hersteller (Fiat in dem Fall), wird einen Teufel tun und für einen Umbau mit Materialien anderer Hersteller die Garantie weiterhin zu übernehmen.
Evtl. kannst du dich dann an den Hersteller der Felgen wenden und denen sagen, dass Fiat die Garantie ablehnt, weil sie behaupten, dass es an den Felgen gelegen hätte.
Da der Felgenhersteller sich das vermutlich nicht gefallen lassen wird, wird er dich vielleicht unterstützen, aber sicher wäre ich mir da auch nicht.

Übrigens hat die Zulassung eines Teils nichts mit der Garantie zu tun!
Bedenke immer, dass jede Garantieleistung eine freiwillige Leistung ist.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (23. Juli 2008, 16:24)


Magna00

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Mittwoch, 23. Juli 2008, 16:24

das is aber kompletter humbug ...

solange die felgen mit den reifen für das auto zugelassen sind, hast du weiterhin garantie... das is ja keine extreme oder verbotene änderung

ich bin doch nich abhängig von der garantie was ich für felgen nehme... das is absoluter schwachsinn... solange ich zugelassene nehme hab ich garantie auf die anderen komponenten

wo steht das, das wenn ich andere zugelassene felgen nehme, das mir garantie auf angrenzende teile flöten geht?

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Magna00« (23. Juli 2008, 16:28)

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Mittwoch, 23. Juli 2008, 16:28

Zitat

Original von Magna00
das is aber kompletter humbug ...

solange die felgen mit den reifen für das auto zugelassen sind, hast du weiterhin garantie... da hersteller kann sowas garnich behaupten....

ich bin doch nich abhängig von der garantie was ich für felgen nehme... das is absoluter schwachsinn... solange ich zugelassene nehme hab ich garantie auf die anderen komponenten

Sorry, aber du willst es anscheinend nicht verstehen.

Die Garantie von Fiat gilt nur für das Fahrzeug, das dir verkauft wurde und zwar nur so, wie es dir verkauft wurde.
Bastelst du daran rum, egal was und egal mit welchen Teilen (außer Originalteilen natürlich), kann die Garantie verweigert werden.

Entweder verstehst du das jetzt, oder nicht, noch deutlicher kann ich es dir nicht mehr erklären. ;-)

Magna00

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Mittwoch, 23. Juli 2008, 16:32

ja ich weiß wie du das meinst ... wenn ich am motor irgendwas bastel geht mir die garantie fürn motor flöten... bau ich ein anderes fahrwerk ein und es geht dadurch was kaputt was direkt damit zu tun hat auch ...


aber ich rede NUR von der benutzung anderer felgen <-- um was anderes gehts mir grad nicht

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Magna00« (23. Juli 2008, 16:33)

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Mittwoch, 23. Juli 2008, 16:36

Und genau das habe ich dir eben erklärt:
größere Felgen, dadurch geringere Eigenfederung der Reifen wegen niedrigerer Reifenhöhe, dadurch höhere Belastung der Federn = mögliche Garantieverweigerung.

P.S.:

Zitat

wo steht das, das wenn ich andere zugelassene felgen nehme, das mir garantie auf angrenzende teile flöten geht?

Das steht nirgendwo, weil die Garantie für das verkaufte Fahrzeug gilt, und zwar genauso wie es dir verkauft wurde.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (23. Juli 2008, 16:40)


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