Du hast bei deinem Gebrauchtwagenkauf 12 Monate Gewährleistung durch den Händler.
Leider sind die ersten 6 Monate schon rum, sonst müsste er alle Mängel sowieso beheben, jetzt aber musst du beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe an dich schon vorhanden war (gewesen sein muss). Kannst du das, muss er die Mängel beseitigen. Kannst du das nicht, muss er keine Mängel beseitigen, da du nach den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht bist.
Was du auf keinen Fall auf Gewährleistung gemacht bekommst:
- Lampen, da dies Verbrauchsmaterial ist und es darauf grundsätzlich weder Garantie noch Gewährleistung gibt
Der Rest:
- Lüftung brummt, keine Chance, hättest du sofort bemängeln müssen
- Lüftungsgitter, Verkleidungen, das Gleiche wie vorher
und wenn alles vorher in Ordung war, dann auch Pech gehabt, wegen besagter 6 Monate.
Bremsen und Tür:
Wenn es nach der "Mangelbeseitung" nicht behoben war, dann hast du ein Anrecht auf erneute Mangelbeseitigung, da sie ja offensichtlich nicht funktioniert hat