Original von buze
Verlier ich eigentlich meine Garantie, wenn ich eine Versicherung abschließe mit Werkstattbindung?
Also wenn ich einen Unfall hatte und einiges repariert werden muss und ich aufgrund der Werkstattbindung natürlich mir keine Werkstatt aussuchen kann.
Die Frage habe ich mir auch gerade gestellt, da ich aus Kostengründen auch MAL wieder die Versicherung wechseln will (auch wenn mein Grande jetzt keine Garantie mehr hat).
Google hat mir dazu MAL folgendes ausgespuckt:
Höchste Vorsicht bei Werkstattbindungsverträgen! Hintergrund: Die Versicherungen bieten vordergründig viele respektive mehr Serviceleistungen zu einem günstigeren Tarif - mehr Leistung für weniger Geld, das kann nicht passen!Das Thema ist sehr komplex - logisch, denn der Versicherungsnehmer soll ja von der Täuschung nichts merken. Daher muss ich leider etwas weiter ausholen. Versicherungen sind profitorientierte Kapitalgesellschaften ergo Ziel ist die Gewinnmaximierung. Problem der Versicherer: Höhere Beiträge sind in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld nicht durchzusetzen, so dass auf der Ertragsseite kein grosser Handlungsspielraum bleibt. Bleibt also nur noch der Weg an der "Kostenschraube" zu drehen und dies geschieht oder soll geschehen durch Schadenlenkungsmanagement - dies ist der Fachterminus - allgemein geläufig als Werkstattbindungsvertrag. Wie hier Kosten zum Nachteil des Kunden eingespart werden, will ich an ein paar Beispielen grob skizziert veranschaulichen. Fall 1. Kunde hat einen Kaskoschaden, Unfall mit Blechschaden und ruft die Servicenummer der Versicherung an. Danach wird die Schadenshöhe beziffert, nicht von einem freien Sachverständigen, sondern von einem Gutachter den die Versicherung bestimmt. (hierzu gab es auch einen interessanten Bericht in der ARD) Resultat: der freie Gutachter hätte einen Schaden i.H.v. bspw. 3000,-- € festgesetzt, der Gutachter der Versicherung beziffert die Schadenhöhe auf lediglich 1800,-- € Dies bekommt der Kunde im allgemeinen nicht mit - er hat nämlich keine Vergleichsmöglichkeiten - und verliert hier bares Geld. Danach geht das Fahrzeug in die Partnerwerkstatt, oftmals Kettenbetriebe, wie z.B. ATU, carglass, etc., welche die Reparaturarbeiten zu Dumpingpreisen durchführen müssen. Das hierbei die Qualität leidet, liegt auf der Hand, ist der Versicherung letztlich aber egal und der Kunde merkt es spätestens beim Widerverkauf an seiner Geldbörse - wieder Geld verloren! Fall 2 Autoglasschaden - Windschutzscheibe gerissen. Kunde ruft die Servicenummer der Versicherung an. Diese nennt und empfiehlt natürlich wieder einen Kettenbetrieb, wie z.B. carglass, ATU oder wintec, da diese mehr oder weniger flächendeckend über das Bundesgebiet verteilt sind und, das ist noch wichtiger für die Versicherung, diese zu Dumpingpreisen die Reparaturarbeiten durchführen. Nachteil für den Kunden: schlechte Qualität, teilweise viel weiterer Anfahrtsweg, oftmals kein kostenfreier Werkstattersatzwagen und der freie Autoglaser kommt dem Kunden meistens bei der Selbstbeteiligung entgegen. Dies kann z.B. carglass nicht, da sie diesen geldwerten Vorteil ja an die Versicherung schon weitergeben müssen. Hier kann der Kunde schnell zusätzlich bis zu 150 € sparen. Es gibt bestimmt noch viele weitere Beispiele, aber das würde hier zuweit führen. Merke: Finger weg von Tarifen mit Werkstattbindung - vielleicht bei alten,wenig wertvollen Autos wäre es eine Option. Hierbei wäre aber zu überlegen, ob die Haftpflicht ausreichend wäre! Das spart jede Menge an Beiträgen...
Ich denke, solange ein Auto innerhalb der Herstellergarantie ist, sollte man das auf jeden Fall lassen und selbst danach ist das Ganze noch mit Vorsicht zu geniessen.
Daher werde ich, obwohl es dann im Vierteljahr ca. € 20 mehr kostet, die Werkstattbindung ausschliessen.
Hoffe, das hilft Dir weiter...
Habe
hier
noch etwas interessantes zum Thema gefunden.
Das sollte dann wirklich alle Fragen beantworten... :-(