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Yavrimou

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Dienstag, 14. Juni 2011, 09:20

Unfall: Gutachtenfrage

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Mein Vater hatte heute nen kleinen Unfall.Ihm gehts gut. Die Frau die von links KAM, ist über die Kreuzung gebrettert obwohl mein Vater Vorfahrt hatte. Sie ist mindestens 50 gefahren in der 30er Zone.

Nun ne frage: Wenn mir die gegnerische Versicherung einen Gutachter aufs Auge drücken will, muss ich Ihn annehmen? Oder kann ich den abwedeln?

Was ich weiß ist, dass ich recht auf einen eigenen Gutachter habe, und ich den selber auswählen kann. Muss jedoch der Gutachter der Gegnerversicherung auch nen Gutachten machen oder reicht da ein Gutachten von meiner Seite?

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GX3

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Dienstag, 14. Juni 2011, 11:22

niemals mit dem Gutachter der gegen Versicherung arbeiten!!!

Es reicht einer von deiner Seite und dieser wird von der "Gegnerischen" Versicherung bezahlt. Natürlich kann es passieren das die dann trotzdem einen schicken wenn das Gutachten von deinem utopisch klingt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GX3« (14. Juni 2011, 11:22)

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Nephellim

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Dienstag, 14. Juni 2011, 17:01

respekt, dass die gegnerische Versicherung überhaupt bereit ist zu zahlen. So wie das klingt, hätte meine Versicherung sicher gesagt: "ich habe Grob fahrlässig gehandelt du zahlst selber xD" mein wer mit geschätzen 50 in ner 30ger Zone auch noch Vorfahrt misachtet.

aber sonst hat GX3 recht, einen eigenen neutralen Gutachter bestellen zahlen muss es eh die Versicherung des Verursachers
Vergesst Chuck Norris, Spongebob grillt unter Wasser :shock:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nephellim« (14. Juni 2011, 17:02)

Mein Auto: MX-5 GT-R noch 140PS ;) Clarion NX501e, Hertz K6L


Yavrimou

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Dienstag, 14. Juni 2011, 21:46

ok in ordnung dann weiß ich bescheid. ich dachte mir nur, dass ich den gutachter der gegnerischen seite auch MAL ranlassen muss, "falls" sie einen schickt.

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cingsgard

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Dienstag, 14. Juni 2011, 21:50

@ Nephellim:

Die gegnerische Versicherung muss immer bezahlen. Sie kann natürlich dann von ihrem
Versicherungsgegner wegen grober Nachlässigkeit versuchen, die Schadenszahlung
wieder zurückzufordern. Aber in erster Linie muss sie erstmal zahlen!
Gruß, cings

Mein Auto: Dacia Sandero Stepway dCi 90 Prestige - Silber Metallic - Vollausstattung - EZ 10/2014 - 42 Tkm


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