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ael668

Punto-Professor

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1

Freitag, 7. November 2014, 09:15

TÜV geringe Mängel wegen Fahrzeughöhe

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Tach,

gestern bekam mein Punto wieder eine aktuelle TÜV-Plakette, allerdings mit geringen Mängeln.
Und zwar steht im Feld 20 im Fahrzeugschein eine Fahrzeughöhe von 1490mm diese stimmt aber nicht mit dem Auto überein, da es tiefer gelegt ist.

Kann man das überhaupt ändern lassen oder kann ich diesen "Mangel" einfach vergessen. :D
Mein weißer & oranger & roter GP :-D

Mein Grande Punto: 1,4l T-Jet Sport mit Vollausstattung, Eibach 50/30, 8x18 Borbet LS, TT-Chiptuning


Hydro

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2

Freitag, 7. November 2014, 09:24

Das vergiss mal ganz schnell wieder, die im Fz-schein angegebene Höhe, ist die Maximal und nicht mindest Höhe. Der Prüfer hat sich da als echter Profi geoutet :thumbdown: .
Vor 2 tagen habe ich meinen wieder geholt, da meinte der Prüfer, der Kühlwasserschlauch vom Turbolader wäre undicht, da hängt ein tropfen Öl dran. So stehtst auch im Prufbericht :rolleyes: :thumbsup:
Hydro's Oilburner
Fiat Ecu Scan - Mes/Fes
Es tut mir leid, wenn ich eure Erwartungen nicht erfülle, aber meine sind mir wichtiger! (Unbekannt)

Mein Grande Punto: 1,3 M-Jet, 90PS, nachgerüstet-NSW, Sitze+Spiegel beheizt, Fenster+Dreiecksfenster getönt, Alu Fußstütze+Pedalen, Tomason TN1 8-17" 215/45, Pioneer Aktiv Sub, Bilstein Gewindefahrwerk B14


Dragonstiger GP 08

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3

Freitag, 7. November 2014, 10:01

Manche Prüfer wollen einfach etwas finden. Ich glaube fast, die müssen täglich so und so viel Prozent der geprüften Autos mit Mängel versehen, damit es Staatskonform ist

KMAG

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4

Samstag, 8. November 2014, 08:18

Für die Tieferlegung gibt es doch sicherlich eine TÜV-Abnahme (Prüfbericht der Abnahme oder bereits in die Fahrzeugpapiere eingetragen) oder eine ABE.
Diese muss der Prüfer natürlich sehen. Abgesehen davon, das diese Papiere eh immer mitgeführt werden müssen.
Wenn diese nicht vorliegen, kann der Prüfer dies als Mangel eintragen.
Wobei er bei einer verbauten und nicht geprüften Tieferlegung wohl eher die Plakette verweigern würde und nicht nur einen geringen Mangel vermerken würde.

Die Höhenabgabe in Feld 20 ist wie Hydro schon sagte die Standardhöhe des Wagens bei Norm-Beladung. Mehr oder weniger Gewicht im Auto und die Höhe passt schon nicht mehr.
Durch die Tieferlegung ändert sich diese Höhe natürlich auch. Dies wird aber durch den Prüfbericht der TÜV-Abnahme bescheinigt, oder in Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Siehe Bild) eingetragen.



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