Für die Tieferlegung gibt es doch sicherlich eine TÜV-Abnahme (Prüfbericht der Abnahme oder bereits in die Fahrzeugpapiere eingetragen) oder eine
ABE.
Diese muss der Prüfer natürlich sehen. Abgesehen davon, das diese Papiere eh immer mitgeführt werden müssen.
Wenn diese nicht vorliegen, kann der Prüfer dies als Mangel eintragen.
Wobei er bei einer verbauten und nicht geprüften Tieferlegung wohl eher die Plakette verweigern würde und nicht nur einen geringen Mangel vermerken würde.
Die Höhenabgabe in Feld 20 ist wie Hydro schon sagte die Standardhöhe des Wagens bei Norm-Beladung. Mehr oder weniger Gewicht im Auto und die Höhe passt schon nicht mehr.
Durch die Tieferlegung ändert sich diese Höhe natürlich auch. Dies wird aber durch den Prüfbericht der TÜV-Abnahme bescheinigt, oder in Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Siehe Bild) eingetragen.