Kommt wahrscheinlich auf den Polizisten an!
Hierfür gibt es aber eine regelung:
Die Scheibe darf nicht mehr wie 1/4 beklebt sein.... bzw max 10qdm. Die Scheibeneinfassung muss frei bleiben. Wird die Grenze (1/4 bzw 10qdm) Überschritten brauchst du eine
ABE und den Segen vom Tüv, darunter gar nichts.
Weiterhin darf die Folie usw nicht das sichtfeld beeinträchtigen
Bei dir ist das meiner meinung nach Grenzwertig, da es eher im Blickfeld ist! du
könntest zb Fussgänger die an der Straßenseite stehen Übersehen!