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Joerg

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21

Donnerstag, 23. April 2009, 18:15

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Das reicht dir auf jeden Fall aus um zu belegen, dass der Wagen einen Tempomat hätte haben müssen.
Da auf der Rechnung steht "Ausstattung lt. Bestellung", ist die Ausstattung, die auf der Bestellung steht auch rechtsverbindlich und somit Bestandteil des Kaufvertrages geworden.
Also bekommst du für den fehlenden Tempomat auf jeden Fall eine Minderung, dies solltest du auch ohne Probleme und ohne Anwalt durchkriegen, denn der Fall ist völlig eindeutig und sogar der letzte Idiot müsste verstehen, dass er da auf jeden Fall zahlen muss, weil der Fehler eindeutig beim Händler liegt.

speedy

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22

Donnerstag, 23. April 2009, 18:31

Ja, so seh ich das auch.
Also sind dann schon MAL sichere 150€uros in meiner Tasche :-D

Naja, dann halt noch das Problem mit dem Baujahr. Hab schon MAL gegoogelt, da gibt es Urteile, wo der Käufer mit 10 - 15% abgefunden wurde, damit könnt ich auch leben.........

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SteveO

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23

Donnerstag, 23. April 2009, 23:16

Edit: Ich schiebs MAL auf die späte Uhrzeit ... :shock:
Hast natürlich recht, ...
Wie hab ich gestern früh erst 5 MAL gehört: Erst Paragraphen suchen, TBM prüfen, dann Urteil bilden und nicht erst Meinung bilden und dann die Paragraphen/TBM so hinbiegen dass es passt :D

Biete: OZ Ultraleggera Komplettradsatz 7x17" 4x100 mit Continental SportContact 215/45/17

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Zum Verkauf steht ein Satz OZ Ultraleggera Felgen (7Jx17, ET37, 4x100) mit Conti...

 

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Joerg

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24

Freitag, 24. April 2009, 16:01

Dann musst du aber noch ne Menge lernen. ;-)
Dein Ansatz war ja löblich, aber Gesetze und Paragrafen sollte man ganz lesen und nicht aus dem Zusammenhang reissen!

Dein

Zitat

nach §434 I Alt. 1 BGB ein Sachmangel vorliegt (Tempomat fehlt => "nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet")

ist unzutreffend, weil das nämlich nur der zweite Teil folgenden Satzes ist:

Zitat

Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet

1. Passt also nicht, damit kann man keinen Sachmangel herleiten, es ist genau das Gegenteil, nämlich die Definition dafür, wann kein Sachmangel vorliegt und
2. War die Beschaffenheit ja vereinbart, durch die Bestellung.
Das hier ist auch falsch

Zitat

die Nacherfüllung nach §440 verweigern

denn er wird nach § 439 ABS. 3 verweigern. Wenn in einem Paragrafen eine Lösung ist, springt man nicht in einen anderen. Erst danach kann man zum nächsten Paragrafen gehen. Den § 440 aber auf keinen Fall, weil es hier im Kern um die Fristsetzung geht und nicht um die Weigerung der Nacherfüllung.
Und zur Minderung muss man erst MAL wieder zum § 437 und zwar zur Nummer 2 zurück bevor man in den § 441 gehen kann.

Also schön fleissig weiter lernen, ;-)

speedy

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25

Freitag, 24. April 2009, 20:13

PUHHHHHHHHHHHHHHHH...............

Die Situation hat sich grundlegend verändert.
Händler hat mich angerufen, ich kann Ihm das Fahrzeug zurück in den Hof stellen, er zahlt mir die Kohle wieder aus, abzgl. ca. 70€uro für die gefahrenen Km in den letzten 4 Wochen !!! Eigentlich wollt ich doch nur eine Preisermäßigung haben, wegen des Alters. Und wegen des fehlenden Tempomaten, ging er gar nicht groß drauf ein, dafür hätt ich ja die elektr. Lordosenstütze, die auch nicht im Vertrag stünde.

Und jetzt ?

Grande ade, oder wie oder was ?

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macmos

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26

Freitag, 24. April 2009, 20:24

Tempomat

Hey Speedy
dumm gelaufen, was machst du nun ??
** Hubraum ist durch nichts zu ersetzen außer durch mehr Hubraum **:razz:

Mein Grande Punto: GP 1.9 Mjet 5T (Emotion) Rock n' Roll blau - Blue&Me - 2 Zonen Klimaautomatic - Dayline/Devil Eyes - 40/30 KAW Federn - 8x17" ET35 215/45/17 Proline PE Carbon Brilliant - Novitec Edelstahl ESD 2x (90x70 mittig) - GS Heckdiffusor - Scheiben getönt


SteveO

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27

Freitag, 24. April 2009, 20:30

Ich schiebs MAL auf die späte Uhrzeit ... :shock:
Hast natürlich recht, ...
Wie hab ich gestern früh erst noch 5 MAL zu hören bekommen: Erst Paragraphen suchen, TBM prüfen, dann Urteil bilden und nicht erst Meinung bilden und dann die Paragraphen/TBM so hinbiegen dass es passt :D

Zu deinem neuen Problem:
Ich würde sagen, dass du trotzdem ein Recht auf Minderung hast, wenn du das Angebot des Händlers (zurückgeben) nicht annimmst. Nehme an, dass es dir lieber wäre den Wagen zu behalten und bisschen Geld zurückzubekommen.
So einfach kann der Verkäufer nämlich nicht einen Rückzieher machen.
Aber warten wir da MAL lieber auf die Antwort von Joerg ;)

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28

Freitag, 24. April 2009, 20:40

RE: Tempomat

Hey Speedy
dumm gelaufen, was machst du nun ??
**********************

Gute Frage, aber ich weiß es selber (noch) nicht...........
Kann mir vorstellen, daß so ein Angebot, mancher User dankend annehmen würde, mir schmeckts jedoch nicht unbedingt, da mein Ziel eben ein Anderes war.

Wie Steve schon anmerkte, vielleicht hat ja Joerg noch ne gute Idee :idea: :idea:

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macmos

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29

Samstag, 25. April 2009, 06:11

RE: Tempomat

@Speedy
Einen Rechtsstreit führen ist immer so eine Sache, man weis nie was dabei raus kommt und kostet immer Geld, Zeit und Nerven. Habe keine guten Erfahrungen mit dem Gericht, selbst wenn du Recht bekommst must du auch dann erstmal Geld bekommen. Ein Rechtsstreit wäre mir das nicht Wert.

Es gibt doch nur 2 Möglichkeiten:
Wenn der Preis SUPER war und du mit dem Auto zufrieden bist (konntest es doch 4 Wochen testen) -- Auto behalten.

Nicht zufrieden Auto abgeben 70 Euro bezahlen für 4 Wochen GP fahren ist doch auch OK, würde damit aber nicht zu lange warten.
** Hubraum ist durch nichts zu ersetzen außer durch mehr Hubraum **:razz:

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Samstag, 25. April 2009, 06:45

RE: Tempomat

Richtig macmos, so seh ich das natürlich auch. Spätestens Mitte nächster Woche steht die Entscheidung. Bin trotzdem noch auf Joegie's Meinung (Ideen) gespannt...... :idea:

grübel, grübel, grübel.....................

So meine lieben Freunde, nun gehts ab auf der A8 nach Stuttgart zur Invest, der "Kleine" kanns kaum mehr erwarten :-D :-D

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Joerg

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Samstag, 25. April 2009, 07:45

So einfach wie dein Händler das meint ist es nicht, denn du als Käufer bestimmst den Weg (§§ 437 S.1 und 439 ABS. 1) und nicht der Verkäufer.
Bei einem Sachmangel (§ 434), der bei dir ja gegeben ist, hast du ein Recht auf Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (§ 437 Nr. 1).
- Nacherfüllung ist aber bei deinen Mängeln nicht möglich, weil man den Wagen nicht jünger machen kann, somit bleibt noch die Lieferung einer mangelfreien Sache.
- Diese Lieferung einer mangelfreien Sache kann der Käufer aber verweiern (§ 439 ABS. 3), wenn diese Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
- Das mit den unverhältnismäßigen Kosten dürfte der Fall sein, denn dir ein anderes Auto der Serie 2 hinzustellen dürfte sehr teuer sein.
Fazit des Anspruchs auf Nacherfüllung: Ist beides nicht möglich.

Also geht es in § 437 weiter mit Nr. 2.
Hier ist wieder der Käufer der Entscheidende und nicht der Verkäufer!
1. Kannst du vom Kauf zurücktreten (§ 440)
2. Kannst du den Kaufpreis mindern (§ 441)
Da du den Rücktritt nicht willst (jedenfalls lese ich deinen Beitrag so), hast du das Recht auf Minderung. Der Verkäufer kann das nicht ablehnen und er kann dich nicht zum Rücktritt zwingen.
Die Entscheidung liegt immer beim Käufer, niemals beim Verkäufer!!!

Also sag ihm, dass du nach § 437 und § 441 S.1 die Entscheidung darüber hast und nicht der Verkäufer, der hat nämlich jetzt garnichts mehr zu melden, alleine der Käufer bestimmt wo es langgeht!
Und diese Minderung kann er auch nicht verweigern wegen unverhältnismäßiger Kosten, denn das geht nur bei der Nacherfüllung, danach ist die Weigerung gelaufen.

Basti

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32

Samstag, 25. April 2009, 09:34

Kann es sein das du einen EU Neuwagen gekauft hast? das mit dem fehlenden Tempomat kommt mir nämlich bekannt vor etc... Kein Kaufvertrag,Serie 1 Wagen etc...

Mein Grande Punto: ist Rot, mehr sein als schein:-)


djcroatia

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33

Samstag, 25. April 2009, 20:42

Hi,

darf ich fragen was du für den Wagen bezahlt hast? Habe für meinen 10 Monate alt 8.900,- € bezahlt und ist AWP-tauglich. Meiner ist ein EU-Wagen, aber direkt aus Italien. Ncht aus Ungarn wo die Ausstattung viel schlechter/magarer ist.

Gruss
Mirko

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speedy

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34

Mittwoch, 29. April 2009, 20:19

Habe für meinen GP Sport 12.790 bezahlt, war ebenfalls prämienfähig. Und der Händler hat nun doch heiße Füße bekommen und mir meinen gewünschten Betrag zurück überwiesen, logo, ich weiß, über einen Anwalt mehr drinne gewesen. Doch das war von Anfang an gar nicht mein Ziel, es sei denn das Auto hätte sich sonst noch als unzuverlässig gezeigt. Natürlich sind die vergangenen 4 Wochen noch keine Zeit, doch ich bin sehr zuversichtlich, daß das so bleibt.

Schön, wenn man sich auf seine Gefühle verlassen kann :-D
»speedy« hat folgendes Bild angehängt:
  • tempo.jpg

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Joerg

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35

Mittwoch, 29. April 2009, 20:25

Freut mich, dass es so für dich gelaufen ist.
Ich schicke dir dann MAL meine Kontonummer zu. ;-)

speedy

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36

Mittwoch, 29. April 2009, 20:35

Schrei nicht so laut, sonst werden es noch mehr :-D

Naja, so ist es O.K. und für beide Seiten akzeptabel. Hab ihm aber trotzdem den Rat mit gegeben, er soll sich bitte zukünftig etwas genauer über seine Fahrzeuge informieren, es sei nicht jeder Kunde so ein fairer Streit-Partner, wie er ihn mit mir hatte.

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Dienstag, 17. Juli 2012, 14:54

hey zusammen, hab MAL eine vllt doofe frage :)

aber wie kann ih den tempomat in meinem GP anmachen und einstellen??
www.Tuning-Muenster.de

Hibike

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38

Dienstag, 17. Juli 2012, 15:25

SUFU Benutzen, da gibts genug dazu ;-)

racegp

Mitgliedschaft beendet

39

Dienstag, 17. Juli 2012, 17:14

Definition; Neuwagen: Link

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