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TEgold

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21

Dienstag, 9. September 2008, 21:30

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@Joerg
*lach* genau, sowas wie der "Sepia"-Effekt bei Digitalfotos, Alterungseffekte beim Dachhimmel, ganz ohne Aufpreis...
Aber im Ernst, ein Sachmangel (den man erfolgversprechend als solchen geltend machen könnte) müsste schon mehr sein als eine rein kosmetische Geschichte; wenn sich der Kleber auch lösen oder das Material auflösen würde, dann vielleicht, aber doch nicht nur bei Flecken. Auch wenns schade ist.
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Joerg

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22

Mittwoch, 10. September 2008, 16:31

Klar ist das ein Sachmangel, da ist kein Unterschied zu z.B. einem Lackschaden, der sich erst mit der Zeit entwickelt (mangelhafte Grundierung etc.).
Nur das Fiat darauf nochmal extra ne Garantie gibt, was ja auch Werbewirksam ist.
Würde Fiat keine Garantie auf den Lack geben, wäre auch hier der Händler in der Pflicht.
Das ist nunmal sein Risiko als Händler.

Ein Sachmangel ist grundsätzlich jede negative Veränderung des Ist-Zustandes zum Sollzustand, die schon bei Gefahrübergang (hier die Übergabe des Fahrzeuges) vorhanden gewesen ist, so auch nicht vom Käufer/Besitzer/Eigentümer nachträglich selbst verursacht wurde, oder auf normalen Gebrauch/Abnutzung zurück zu führen ist, und den Sollzustand zu ungunsten des Käufers/Eigentümers verändert.

Und wenn Fiat da Probleme macht wegen Garantieabwicklung, dann ist halt der Händler in der Pflicht.
Dass der Händler natürlich erstmal blockiert, ist klar, geht ja auf seine Kosten, aber rein rechtlich ist es ein Sachmangel und er muss dementsprechend dafür gerade stehen und ihn beheben.
Innerhalb der ersten 6 Monate sowieso, weil da die Beweislastumkehr gilt und vermutet wird, das dieser Mangel schon bei Gefahrübergang (Übergabe des Fahrzeuges) vorhanden gewesen ist und nach den 6 Monaten in diesem Fall auch, weil klar beweisbar ist, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorhanden gewesen sein muss (Konstruktionsfehler/falscher Kleber/falscher Einbau etc.), weil man ja selbst den Dachhimmel nicht eingeklebt oder nachträglich etwas daran gemacht hat.

TEgold

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23

Donnerstag, 11. September 2008, 21:15

@Joerg
Zwar ist die "neue" Definition des Sachmangels gem. § 434 BGB erheblich "kundenfreundlicher" als die sehr restriktive Definition des § 459 a.F. (glaub ich, schon so lange her), aber das Erfordernis der Nicht-Eignung für den vertragsgemäßen Gebrauch ist nach wie vor drin. Und auch mit Flecken im Dachhimmel kann man von A nach B fahren. Wenn man Beifahrer(innen) hat, die wegen der Flecken meckern, macht man nen Umweg und setzt sie an ner Raststätte aus. ;)
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24

Freitag, 12. September 2008, 16:23

Du meinst das hier:
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.


Wichtig ist hier aber vor allem der 1. Satz, denn der zweite bezieht sich nur darauf, wenn die Beschaffenheit nicht vereinbart ist. ;-)
Und die Beschaffenheit bei einem Neufahrzeug ist vereinbart:
Es soll Mängelfrei sein, auch natürlich keine versteckten Mängel haben, die erst später zu Tage treten.

Was du meinst, ist also nur dann anwendbar, wenn die Art und Weise der Beschaffenheit nicht vereinbart wurde und das trifft nicht zu.

Ein Fall des 2. Satzes wäre zum Beispiel, wenn man sich etwas anfertigen lässt und dabei sagt:
Ich brauche sowas, um das damit machen zu können.
Dann bekommt man etwas, das aber nicht aus dem Material ist, das man sich eigentlich vorgestellt hatte.
Kann man mit der Sache jetzt trotzdem genau das machen, wozu es da ist, dann fällt das unter Satz 2 und es besteht kein Sachmangel, weil man sich eben über die Beschaffenheit (in dem Falle das Material) vorher nicht geeinigt hatte, bzw. es vorher nicht vereinbart war.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (12. September 2008, 16:27)


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Freitag, 12. September 2008, 17:52

@Joerg
Wenn §434 I 1 aber eine Legaldefinition für einen Sachmangel enthielte, dann wäre ja JEDE negative Abweichung vom Idealzustand ein Sachmangel, ganz egal, wie simpel und unbedeutend, und würde entsprechende Ansprüche begründen. Das wäre natürlich zu wünschen, aber wenn man bedenkt, dass der Käufer dann recht weitreichende Ansprüche gegen den Verkäufer hat, glaube ich schon, dass in der Praxis Unterschiede gemacht würden. Ich habs noch nie darauf angelegt und, zugegeben, recherchiert hab ich das Thema auch noch nicht so genau, eben weil ich es noch nie musste.

Vielleicht sollte ich das MAL tun, denn der Spritverbrauch ist deutlich höher als in dem ganzen Propagandamaterial angegeben. Und das wäre ja nicht das einzige, was mich stört. ;)
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Samstag, 13. September 2008, 14:21

@Joerg
Na, der angegebene Spritverbrauch ist aber in JEDEM technischen Dokument aufs Zehntel genau angegeben und damit eine zugesicherte Eigenschaft und hat erheblich mehr mit dem vertragsgemäßen Gebrauch des Autos zu tun als Flecken im Dachhimmel, IMHO. Wenn ich mich nicht täusche, hat der BGH auch MAL geurteilt, ab welcher Abweichung des Sollverbrauchs (Werbung, technische Daten) vom Istverbrauch ein Sachmangel vorliegt.

Was die Definitionen angeht, dürfte Nr. 3 wohl am ehesten der Rechtspraxis entsprechen (weil auch am nähesten der alten "Legaldefinition") und die denkbar schlechteste Ausgangsposition sein.

Letztlich ist das aber ohnehin alles graue Theorie, denn wenn man dem Händler mit rechtlicher Argumentation kommt, dürfte der eh auf Durchzug schalten und auf seine RSV verweisen, dann erreicht man gar nichts mehr auf die friedliche Tour. ;)
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Dienstag, 10. November 2009, 20:36

Quietschende bremsen-ein problem dass bei mir nicht wegzukriegen ist :evil:

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Dienstag, 10. November 2009, 21:28

hab ich auch :D aber worüber aufregen wenn man sich eh nicht mehr wundert^^
lg Stefan

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Dienstag, 10. November 2009, 21:56

Nach fast 2 Jahren Gequietsche,Bremsenreinigung,neue beläge,scheiben,bremspaste,schleifen,Vollbremsungen,versuchen nicht zu bremsen,handbremsen und was der teufel noch alles hilft wohl nur noch musik aufdrehen und sich net wundern wenn andere glotzen aber wenn man es selber net hört ist man net so genervt.....Das Beste ist vieles aus eigener tasche bezahlt da garantie vorbeigewesen, und alles fürn arsch....aber naja was solls.....MFG

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Dienstag, 10. November 2009, 23:13

ich fühle mit dir! Meiner quietscht auch so unerträglich aber ich lasse die das tauschen und tauschen und tauschen.. mir ist das so egal... der mangel ist da...
und wenns nur ne dichtung ist die nicht richtig klebt.. die machen das.. und wehe wenn nicht!
Naja ansonsten lernt man nur eines draus (das nicht mehr zu kaufen^^)
lg Stefan

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Dienstag, 10. November 2009, 23:31

Das haste absolut Recht...... :-D

Lg Max P.

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Sonntag, 10. Juli 2011, 12:22

Mängelliste

Ich finde hier sehr viele Mängel, die mir sehr bekannt vorkommen und ich glaube bei meinem GP haben sich alle Mängel, auch solche, die unter einer anderen Rubrik geschildert werden, vereint. Das Hauptproblem ist aber der permanente Versuch der Händler in trauter Gemeinschaft mit FIAT, die Kunden abzuwimmeln. Die Texte der Antworten der FIAT-Hotline und der Händler ähneln sich wie vom Tonband gesprochen. Mir kommt es teilweise so vor, als hätte FIAT ein Abwimmelhandbuch für Händler herausgegeben. Und wenn sich der Händler dann mit dem Problem befasst, hängt er seinen Computer an die Servicesteckdose und stellt fest, das kein Fehler am Handschuhfach festgestellt werden kann. Habe ich alles schon durch: 1.3 Diesel wird nicht warm - Ausrede der Motor arbeitet so effizient, dass er nicht warm werden kann. Fensterheber setzen immer wieder aus - Ausrede die sind eingefroren. Bei +8° C. Das könnte man noch beliebig fortsetzen. Die Krönung war eine Frau an der technischen Hotline von FIAT, die meinte, von Technik hätte sie keine Ahnung.
Gruß an alle leidgeprüften

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