Hallo,
ich hoffe das ist der richtige berreich dafür.
folgender sachverhalt:
es sollte ein grande punto gekauft werden von einem fiat vertragshändler und NICHT fiat händler.
der NICHT fiat händler beschrieb das auto in einem top zustand und gepflegt.
auch die daten die nach der überprüfung der fahrgestellnummer festgestellt wurden waren okay.
also wurde ein KAUFvertrag per fax gesendet mit einer klausel: "fahrzeug wird reserviert, barzahlung nach begutachtung und probefahrt."
dieser vertrag wurde von beiden seiten unterschrieben.
als das auto von 2 personen abgehohlt werden sollte, stellten sich grobe mängel am fahrzeug auf. so das es auch keinen tüv bekommen hätte.
also wurde das auto nicht gekauft. der NICHT fiat händler will nun seinen anwalt einschalten. da seines erachtens der vertrag nicht eingehalten wurde.
(anscheinend will er die karre auch loswerden und wusste was an dem auto für mängel waren.)
meine frage ist nun, ob er damit durchkommen könnte?
mein problem ist nun das ich solange warten müsste, bis ich mich nach einem anderen umgucken könnte.
bin für jeden rat und eure meinung dankbar.