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alfredo89

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Samstag, 7. Februar 2009, 12:12

GP zurückgeben?

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Hallo Gemeinde.

Ich bin in letzer Zeit einfach unzufrieden mit meinem GP. ich bin fast jede woche in der Werkstatt..

mein tacho stimmt nicht (benzinanzeige), mein Motor hört sich wie ein Diesel an, und sonst noch andere kleinigkeiten, die aber einem auf dem sack gehen können..

jetzt meine frage kann ich vom Kaufvertrag zurück treten?

Grund: ICH HAB EINFACH EIN MONTAGSAUTO

Und ich habs satt mein Wagen immer in der Werkstatt zu bringen und gleichzeitig zahle ich für ein niegelnagel neues auto.

was sagt ihr dazu?

hätte ich hier eine Möglichkeit?

lg
http://alfredopoli89.myminicity.com

Mein Grande Punto: Fiat GP Sport 1.4 16V | Blue&Me | Skydome | Weitec Gewindefahrwerk | Novitec N8 matt black Felgen 7,5 x 18 auf 215/35/18 Falken FK-452 | Ragazzon Cuprohr inkl. 2 x 80mm ESD | Schwarze Blinker | FK - Grill | Daylines


puntostyling

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Samstag, 7. Februar 2009, 13:53

nein!

nur wenn die ganzen probleme wiederholt an gleicher stelle auftauchen...

wenn du 100 verschiedene mängel hast, ist es meines wissens auch noch kein grund diesen zurück zu geben!
Grüße,
puntostyling

Nischo

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Samstag, 7. Februar 2009, 16:06

Bin kein (noch) kein Experte, aber MAL aus dem Bauchgefühl und dem BGB heraus =)

Könnte es nicht auch ne Obergrenze geben, wie viele Nacherfüllungversuche zumutbar sind?

Z.B. nach §440 S.2 BGB ist ja nach dem zweiten Versuch die Nacherfüllung fehlgeschlagen. Und eine Nacherfüllung nach der Nacherfüllung ist ja im Gesetz nicht vorgesehen.

Vllt auch noch interessant für dich:
eine Art Kostenpauschale?! Du verlierst ja jedes MAL Zeit, Geld und Nerven, wenn du ihn wieder in Werkstatt bringst (Grundlage evtl. §439 II BGB).

Was meint ihr?

Mein Grande Punto: 1.9l Multijet in exotischem Rot


Colo

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Samstag, 7. Februar 2009, 17:03

Ist halt fraglich ob unsere Gesetze auch in der Schweiz greifen.
Oder ist der Wagen in Deutschland gekauft ?

Mein Grande Punto: GP Linea Sportiva Sport 1,4 T-Jet, 136,6PS bei 30° Aussentemperatur, Sperma weiß, Bridgestone Potenza 205/45 R17, Klimaautomatik, getönte Heckscheiben, Interscope, Innenaustattung schwarz/grau, Multifunktionsdisplay mit Ladedruckanzeige, MAL


Nischo

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Samstag, 7. Februar 2009, 17:18

Ohh, da sagste natürlich was :shock:

Habe gar nicht bemerkt, dass alfredo aus der Schweiz kommt =)

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alfredo89

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Samstag, 7. Februar 2009, 18:26

mein GP hab ich hier in der Schweiz gekauft.

aber ich habs langsam satt jedesmal mein auto in der Garage zu bringen.

am MO muss ich wieder vorbei gehen. ich hoffe das es nacher besser ist!
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Joerg

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Sonntag, 8. Februar 2009, 09:36

In Deutschland kann man nach der zweiten erfolglosen Nacherfüllung des selben Mangels entweder vom Kaufvertrag zurücktreten (bei schwerwiegenden Mängeln), oder eine Kaufpreisminderung verlangen (auch bei kleineren Mängeln).
Außerdem muss die Nacherfüllung in Deutschland völlig kostenfrei geschehen, es dürfen dem Käufer also keinerlei Kosten entstehen.
Er kann alle, mit der Nacherfüllung auftretenden Kosten, bei der Werkstatt geltend machen (z.B. die Fahrtkosten von und zur Werkstatt und die Kosten für den öffentlichen Personennahverkehr, wenn man keinen Leihwagen bekommt).
Geht aber nur bei Gewährleistung, nicht bei Garantie und macht eigentlich keiner, weil keiner weiß, dass es so ist und die Verkäufer es natürlich niemandem erzählen. ;-)

Wie das alles aber in der Schweiz ausschaut weiß ich nicht, da musst dich MAL durch eure Gesetze wühlen.
Anderes Land, anderes Recht.

GrandeQL

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Sonntag, 8. Februar 2009, 10:14

Wie's in Deutschland rechtlich aussieht ist für alfredo wohl ziemlich uninteressant...

Also hier MAL ein paar Aussagen aus der Zeitschrift "Beobachter" (Ausgabe 22/02), welche für die Schweiz gelten:

Zitat

  • Garantiezeit ist Probezeit. Beobachten Sie Ihr neues Auto genau und notieren Sie alle Mängelvorkommnisse. Achten Sie auf die Garantiefrist.
  • Geben Sie dem Garagisten per Einschreiben ein letztes MAL Gelegenheit, das Problem zu lösen, falls derselbe Mangel auch nach der dritten Reparatur wieder auftritt. Halten Sie dabei fest, dass Sie Wandelung verlangen, wenn der Defekt nicht definitiv repariert wird.
  • Bei einer Wandelung muss man sich die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.
  • Verlangen Sie vom Garagisten schriftlich eine Garantieverlängerung, wenn die Garantiefrist ohne befriedigendes Ergebnis abzulaufen droht. Betreiben Sie ihn, falls er dazu nicht bereit sein sollte: Das unterbricht die Garantiefrist.
  • Angesichts der immer häufigeren Rückrufe von Neuwagen empfiehlt es sich, nicht ein Auto aus der neusten Serie zu kaufen, sondern abzuwarten, wie sich ein neuer Typ bewährt.


Für weitere Infos, lies dir mal dasdurch!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GrandeQL« (8. Februar 2009, 10:14)

Mein Grande Punto: [5T] 1.4 T-Jet New Orleans Blau --> http://www.grande-punto.de/thread.php?threadid=8487


alfredo89

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Sonntag, 8. Februar 2009, 16:17

Ich danke euch für die antworten und vorallem danke dir GrandeQL. mit diesen Infos bin ich wirklich weiter gekommen.

ich muss morgen mein auto wieder in die Werkstatt bringen. Sobald ich merke das sich nichts geändert hat, dann werde ich in der Fiat Garage gehen und werde eine Wandelung verlangen. Ich bin nämlich danach das dritte MAL in der Werkstatt für meinen Motor.

Als Sicherheit werde ich mich nochmals erkundigen. Aber wenn das wirklich möglich ist, dann werde ich diese Umwandelung vornehmen.

nochmals danke euch.

ich werde euch noch auf dem laufenden behalten.

lg
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realdiel

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Sonntag, 8. Februar 2009, 18:07

puh ich dachte schon ich hätte allein ein montagswagen :-)

drück dir die daumen und danke hier auch MAL für den post bzgl des deutschen rechts.
mich hat es weitergebracht.

mein wagen ist nun 9 monate alt und ich war sicher schon 20 MAL in der werkstatt,
allein 3 MAL den letzen monat wegen des gleichen problems...
ich werde jetzt auch alles schriftlich machen mit fristsetzung.

alfredo89

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Montag, 9. Februar 2009, 09:26

Nein ich denke nicht das du der einzige bist...

Ich hab jetzt mit meinem Garagisten telefoniert. heute abend bringe ich mein auto vorbei. ich hoffe das problem wird gelöst und wenn nicht gehe ich beim TCS vorbei und mache eine allg. Kontrolle. Danach sehe ich ob alles i.O. ist und wenn nicht, dann gehe ich mit dem Fehlerprotokoll in einer Fiat Werkstatt und werde mein auto reparieren lassen!

und gleichzeitig verlange ich - hab das nämlich auch scho erwähnt - eine Garantiverlängerung!

ich werde euch weiter informieren, sobald ich mehr weiss.

lg
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Montag, 9. Februar 2009, 09:31

Würde ansonsten MAL ganz normal mit dem Garagisten reden und MAL fragen ob er so viele Mängel auch schon bei anderen GP's hatte und wenn er nein sagt... dann würde ich ihn weiter Fragen ob er Dir nicht einen guten Deal anbieten kann... eben deinen abgeben und dafür einen neuen Bestellen... klar die gefahren Kilometer werden dich etwas kosten... aber eventuell macht er ja einen guten Vorschlag...

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alfredo89

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Montag, 9. Februar 2009, 09:43

Hab ich au schon gemacht. vor ein paar wochen wollte ich ja meinen zurückgeben und einen T-jet kaufen.

doch ich bekomme für meinen GP nur 14'000 fr. und da bin ich nicht bereit mein GP zurück zu geben für so wenig Geld.

Ich hoffe das mein GP repariert wird und ich ihne behalten kann. Ich denke auch ihr findet das euer GP einmalig ist. und ich will meinen behalten.
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Montag, 9. Februar 2009, 11:38

wenn du nen guten händler hast dem was an seinen kund liegt !? dann macht der das schon irgendwie möglich!

Mein Grande Punto: 1,4 lieter 8V Merlotrot , Lackschwarze Serie 1 GP Sport Alus , MW-Motorsport Gewinde fahrwerk, Ultersport (Salamischnitt)ESD ,EVO Abarth Rückleuchten ,GP Sport (Race) Scheinwerfer,diverse Innerraum teile in Wagenfarbe Ach ja Nageleneues Lederlenkrad sowie Schaltsackmanschette und Handbremsmanschette in Leder mit roten Nähten


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