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donatello

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Montag, 14. Juli 2008, 16:45

Garantieübernahme bei Gebrauchtwagenkauf ?

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Hallo,

meinen GP haben wir als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von 800km gekauft, über eine Anzeige in Baden-Würtemberg, Erstzulassung war 02/2008... (wohne in NRW)

Nun wollte ich fragen ob für mich auch diese 2-Jahres Garantie für den Wagen gilt, also ob die 2-Jahres Garantie an den Wagen oder an den Käufer des Neuwagens gebunden ist?

Garantieansprüche kann man ja wahrscheinlich bei jedem FIAT-Händler in Deutschland geltend machen, da ist man doch sicher nich an das Autohaus gebunden, wo er neu verkauft wurde oder ?

Wollte mich MAL erkunden, weil meine vorderen Bremsen unangenehm quitschen und sich das ein FIAT-Händler MAL ansehen soll...

Danke

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »donatello« (14. Juli 2008, 16:47)

Mein Grande Punto: Linea Sportiva, 1.4 T-Jet 16V 120 PS, Einparkhilfe hinten, Getönte Scheiben hinten, Ladedruckanzeige, org. Subwoofer, Mittelarmlehne, Navigon 5110, Marderstopp, Bilder <a href="http://www.grande-punto.de/thread.php?threadid=10400" target="_tab">hier


Viper3dc

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Montag, 14. Juli 2008, 17:06

Garantie ist immer an das Fahrzeug gebunden - nicht an den Käufer!

Genauso beläuft sich die Garantie immer auf den Hersteller FIAT und nicht auf irgendein Autohaus wo der Wagen gekauft wurde!

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Viper3dc« (14. Juli 2008, 17:07)

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Joerg

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Montag, 14. Juli 2008, 17:09

RE: Garantieübernahme bei Gebrauchtwagenkauf ?

Zitat

Original von donatello
Nun wollte ich fragen ob für mich auch diese 2-Jahres Garantie für den Wagen gilt, also ob die 2-Jahres Garantie an den Wagen oder an den Käufer des Neuwagens gebunden ist?

Siehe vorheriger Beitrag: Sachgebunden, nicht Personengebunden.

Zitat

Original von donatello
Garantieansprüche kann man ja wahrscheinlich bei jedem FIAT-Händler in Deutschland geltend machen, da ist man doch sicher nich an das Autohaus gebunden, wo er neu verkauft wurde oder ?

Definitiv JA.
Nur bei Gewährleistungsansprüchen ist man direkt an den Verkäufer gebunden, weil dafür der Kaufvertrag die Anspruchsgrundlage ist.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (14. Juli 2008, 17:09)


donatello

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Montag, 14. Juli 2008, 17:09

Danke, hatte ich mir schon so gedacht, wollte nur auf Nummer sicher gehen.

Innerhalb der 2-Jahre muss man aber sämtliche Arbeiten am Auto in einer Vertragswerkstatt machen, sonst verfällt die Garantie, oder ?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »donatello« (14. Juli 2008, 17:09)

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Joerg

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Montag, 14. Juli 2008, 17:13

Zitat

Original von donatello
Innerhalb der 2-Jahre muss man aber sämtliche Arbeiten am Auto in einer Vertragswerkstatt machen, sonst verfällt die Garantie, oder ?

Nein, es gibt keine Werksbindung mehr bei Garantiefällen, das wurde durch die EU abgeschafft.
Die einzige Voraussetzung bei Inspektionen oder sonstigen Arbeiten ist, dass nach den Maßgaben von Fiat gearbeitet wird, also z.B. deren Inspektionsplan strikt eingehalten wird.
Der einzige Nachteil an Inpektionsarbeiten, die nicht in einer Fiat-Vertragswerkstatt selbst durchgeführt werden, ergeben sich erst nach der Garantiezeit, wenn eine Sache z.B. auf Kulanz erledigt werden soll, dann wird Fiat den Kulanzantrag höchstwahrscheinlich ablehnen.

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