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Viper3dc

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1

Mittwoch, 4. März 2009, 11:46

Garantie 3 bzw. 5 Jahre - was wird alles Abgedeckt und was ist Laufleistungsbegrenzt?

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Ich würde einfach gerne wissen in welchem Umfang die Werksgarantie auf welche Teile bzw. Verschleissteile wirkt oder auch nicht wirkt.

Ich habe dazu leider nicht wirklich viel gefunden.

Also:
1. Was ist Laufleistungsbegrenzt? (Bremsen,...?)
2. Was ist unbegrenzt (3 bzw. 5 Jahre mit Aktion)

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ael668

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2

Mittwoch, 4. März 2009, 17:20

Eigentlich ganz einfach:

Verschleißteile gehören nicht zur Garantie, kannst z.B. nicht nach 4 Jahren kommen und sagen, meine Bremsbeläge sind unten ich brauch neue auf Garantie.

Alle anderen Sachen gehören zur normalen Garantie.

Steht aber alles sehr ausführlich im Service-Heft.
Mein weißer & oranger & roter GP :-D

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zerocool

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3

Mittwoch, 4. März 2009, 17:32

Hab ich das richtig in Erinnerung dass man auch nachträglich die Garantie noch auf 5 Jahre verlängern kann?

Viper3dc

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4

Mittwoch, 4. März 2009, 17:53

Zitat

Original von ael668
Eigentlich ganz einfach:

Verschleißteile gehören nicht zur Garantie, kannst z.B. nicht nach 4 Jahren kommen und sagen, meine Bremsbeläge sind unten ich brauch neue auf Garantie.

Alle anderen Sachen gehören zur normalen Garantie.

Steht aber alles sehr ausführlich im Service-Heft.


Eben nicht. Es gibt auch ne Garantie auf die Bremsanlage. Nur ist die Laufleistungsabhängig...

Das ist es ja gerade. Ich bräuche MAL ne Aufschlüsselung...

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ael668

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5

Mittwoch, 4. März 2009, 17:57

Es gibt einen Unterschied zwischen Bremsanlage und Bremsbeläge. Der letztere gehört zum Verschleißteil.

Alles was durch durch die Fahrt verschlissen werden kann, gehört nicht zur Garantie.
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DonBilbo

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6

Mittwoch, 4. März 2009, 18:16

Gibt es eigentlich für jedes Baujahr des GP's die 3 Jahre Garantie?

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Mr.Hide^^

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7

Donnerstag, 5. März 2009, 12:46

5 Jahre garantie???

Habe gelesen das es jetzt 5 Jahre Garantie gibt, gilt das für alle oder nur bei bestimmten
Fiat Modellen?

http://www.autobild.de/artikel/fiat-erwe…tie_517384.html

Colo

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8

Donnerstag, 5. März 2009, 13:36

Meine Bremsen haben damals gequietscht und gerasselt.
Meine Werke hat ganz klar gesagt dass dieser "Schaden" nur bis 20000KM auf Garantie erneuert wird. Danach haben die Bremsen zuviel runter und es gilt als normaler Verschleiß wenn die quietschen.

Die Aussage ist wenig befriedigend.

mit etwas Glück haben andere Händler einen anderen Spielraum für Garantiearbeiten.

Mein Grande Punto: GP Linea Sportiva Sport 1,4 T-Jet, 136,6PS bei 30° Aussentemperatur, Sperma weiß, Bridgestone Potenza 205/45 R17, Klimaautomatik, getönte Heckscheiben, Interscope, Innenaustattung schwarz/grau, Multifunktionsdisplay mit Ladedruckanzeige, MAL


Mr.Hide^^

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9

Donnerstag, 5. März 2009, 13:50

Bis zu 5 jahre garantie

Hab gerade erfahren, man kann sich zusätzliche garantie bei fiat kaufen und
das bis zu 2 jahre nachträglich vom kaufzeitpunkt!

EXTENSION – Die Anschlussgarantien für Ihren Neuwagen Zusätzliche Sicherheit durch Langzeit-Garantie: Mit den EXTENSION Neuwagen-Anschlussgarantien der Fiat Teamsys GmbH erhalten Sie auf Wunsch ein leistungsstarkes Garantiepaket, das Sie nach Ablauf der Fahrzeuggarantie umfangreich absichert und somit für kalkulierbare Kosten sorgt. Drei individuelle Garantiepakete gewährleisten, dass Sie genau die Leistungen in Anspruch nehmen können, die Ihnen wichtig sind.

http://www.fiat.de/cgi-bin/pbrand.dll/FI…tOID=1073978529

Carsten84

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Donnerstag, 5. März 2009, 14:48

4 Monate gibts auf die Wischerblätter
10.000km Glühlampen
20.000km vordere Bremsen (Beläge und Scheiben)
40.000km Antriebsriemen, Bremsen hinten, Kupplung, Zündkerzen, Einspritzdüsen (Benzin)
50.000km Glühkerzen, Injektoren (Diesel)
60.000km Auspuff, Stoßdämpfer

hoffe das hilft dir!
Bilder von meinem Grande gibts hier
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Mein Grande Punto: 1.9 M-Jet DPF 130PS, schwarz, 5-Türer, Emotion, SkyDome, Leder, Blue&Me, Interscope, Sitzheizung, Standheizung inkl. FFB, Regen- und Parksensoren, Tempomat, Sperrdifferential, 18‘‘ OZ Supertourismo, KW-Gewindefahrwerk Variante 2, 6-Kolben Bremsanlage


Viper3dc

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Donnerstag, 5. März 2009, 15:46

Zitat

Original von Carsten84
4 Monate gibts auf die Wischerblätter
10.000km Glühlampen
20.000km vordere Bremsen (Beläge und Scheiben)
40.000km Antriebsriemen, Bremsen hinten, Kupplung, Zündkerzen, Einspritzdüsen (Benzin)
50.000km Glühkerzen, Injektoren (Diesel)
60.000km Auspuff, Stoßdämpfer

hoffe das hilft dir!


Super danke!

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pasi87

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Samstag, 7. März 2009, 16:36

Ich habe auf meinem GP 5 Jahre Garantie. Muss ich jetzt regelmäßig zum Kundendienst damit ich im Garantiefall Austausch oder Reparatur bekomme, oder braucht man das nicht?

Mein Grande Punto: Sport, 1.4 T-Jet 16V Serie2, 120PS, 3Türer, 17" Leichtmetallfelgen 205/45 (5Doppelspeichen), in der Farbe New Orleans Blau Mettalic


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Samstag, 7. März 2009, 17:03

Danke Carsten.
Interessant jedoch das mir 3 Fiat Händler diese Information nicht geben konnten/wollten

Was ich jedoch sehr traurig finde ist, das die 5 Jahre Garantie im Grunde genommen fürn Arsch ist... Da ja ehh alles deutlich vorher dank der KM Grenze ausläuft.

Bleibt ab zu warten was die Werbung dazu beiträgt.
Dort war die Rede von 5 Jahren und / oder 500.000km Qualitätsgarantie.

Bei mir steht im Kleingedruckten (Kaufvertrag) nichts von irgendwelchen Ausnahmen.

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Samstag, 7. März 2009, 17:23

Zitat

Original von pasi87
Ich habe auf meinem GP 5 Jahre Garantie. Muss ich jetzt regelmäßig zum Kundendienst damit ich im Garantiefall Austausch oder Reparatur bekomme, oder braucht man das nicht?

Ja musst du.

Kann man die 5 Jahre garantie eigentlich auch nochmal verlängern?? Oder sind 5 Jahre schon Maximum?

Mein Auto: Grande Punto 1.9D - 155PS - ABARTH-Vollleder ausstattung - Sportiva Frontansatz - FOX Sport-ESD - Single-Frame - Ambiente-Beleuchtung - Gewindefahrwerk - H&R Spurverbreiterung 20mm


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Samstag, 7. März 2009, 17:34

Was kostet dann der normale Kundendienst ungefähr?

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Samstag, 7. März 2009, 17:40

Da gab es doch auch einmal ein Gerichtsurteil, dass man den Kundendienst nicht in der Vertragswerkstatt machen lassen muss, um den Garantieanspruch aufrecht erhalten zu können. Meiner Meinung nach kann man den Kundendienst auch in einer anderen - freien - Werkstatt durchführen lassen. Es muss nur gewährleistet werden, dass der Kundendienst nach Fiat-Vorgaben erledigt wurde.
Gruß, cings

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ChrissGrolm

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Sonntag, 8. März 2009, 00:45

kommt darauf an was in den garanteiunterlagen steht. Da die Garantei eine freiwillige Leistung des Herstellers ist. Wen geschrieben steht, nach Herstellerangaben, dann ist es egal wohin. steht aber eindutig, nur zertifizierte Fiat Fachwerkstätten, dann muß der kundendienst dort gemacht werden.

@funky joe: 5 Jahre sind das absolute maximum von fiat selbst.

@colo: Bei Fiat gibt es eine Garantie, und keinen Frei-Service Vertrag. Die Garantie deckt z.b. Motorschäden ab, Getriebeschäden, Rost usw. Das Bremsen, Riemen, Stoßdämpfer, Zündkerzen verschleißteile sind, sollte wohl jedem klar sein. Die gannten Grenzen sind ausserdem schon recht hoch gegriffen von fiat. Übrigens neue Bremse rein, neue 20tkm garantie von Fiat für dieses Ersatzteil... aber nur bei original teilen.
solange nicht Bosch darauf steht, geht es auch nicht kaputt...

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Carsten84

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Sonntag, 8. März 2009, 18:33

@ colo: Na dann kommst du halt demnächst zu uns ;-) Düren ist ja nich aus der Welt!

@ ChrissGrolm:

Zitat

Übrigens neue Bremse rein, neue 20tkm garantie von Fiat für dieses Ersatzteil... aber nur bei original teilen

moment, also wenn du innerhalb von 20tkm auf Garantie die Bremsscheibe erneuert bekommst, hast du nicht wieder 20tkm auf die Bremsscheibe Garantie, sondern nur den Rest der alten Garantie. Anders sieht es aus, wenn du bereits aus der Garantie warst und auf eigene Rechnung eine neue Scheibe hast einbauen lassen. Darauf gibt es dann wieder eine Garantie im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Sachmangelhaftung von 2 Jahren.
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Montag, 9. März 2009, 01:36

Garantie und Sachmängelhaftung sond zwei paar Schuhe. Kaufst du eine neue Bremse gibt dir Fiat darauf eine Garantie. Wird eine Scheibe auf Garantie ausgetauscht, verlängert sich die Garantie nicht, aber die Gesetzliche Sachmängelhaftung fängt für dieses teil wieder neu an. Das ein ausgetauschtes Teil neue 24 Monate sachmängelhaftung (Gewährleistung) hat gilt laut EU Recht seit 98, in D wurde das Gesetz auch daraufhin 10/08 angepasst (10 Jahre später ;-) ), zuvor hat es sich in D nicht verlängert.
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