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SteveO

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Dienstag, 15. März 2011, 10:25

Fragen zu Herstellergarantie und Wertminderung bei Wiederverkauf

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Hi
3 Fragen hätte ich.

1. Mein Grande Punto hat noch 2 Jahre Herstellergarantie. Als ich letzte Woche beim Autohaus Merkur (sollte ja einigen hier bekannt sein) war wollte man mir weis machen, dass die Herstellergarantie unter Umständen teilweise nicht mehr gilt, weil ein Teil der 30tkm Inspektion vom Vorbesitzer bei einem freien Autohaus gemacht wurden (Im Serviceheft eingetragen).
Gibts da nicht sogar schon einige Urteile, dass man nicht zwingend in die Vertragswerkstatt muss um die Herstellergarantie nicht zu verlieren?

2. Wie wirkt es sich auf den Wert eines Fahrzeugs beim Wiederverkauf aus wenn es statt 2, 4 Vorbesitzer im Brief stehen hat (bei EZ 01/08!)? Kann man das irgendwie wertmäßig festmachen?

3. Wirkt sich ein (reparierter) Wildschaden auf den Wert des Fahrzeugs aus? Wie hoch ist die Wertminderung einzuschätzen?

Danke für die Einschätzungen!
Ste

Biete: OZ Ultraleggera Komplettradsatz 7x17" 4x100 mit Continental SportContact 215/45/17

2014-06-02 15.20.11.jpg

von SteveO (Heute, 11:29 - Preisvorstellungen: 899 - 0 Kommentare) - Grande Punto

Zum Verkauf steht ein Satz OZ Ultraleggera Felgen (7Jx17, ET37, 4x100) mit Conti...

 

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »SteveO« (15. März 2011, 19:37)


Viper3dc

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Dienstag, 15. März 2011, 15:46

Bei einer zusätzlichen abgeschlossenen Garantie (FIAT Extension) gilt das. Da kann FIAT Bedingungen dran knüpfen.

Aber während der normalen 2 Jährigen Garantie gilt dies nicht!

http://www.handwerksblatt.de/Handwerk/Mi…-auto/4651.html

Hast du also eine 5 Jahres Garantie (wie ich), dann könntest du die ersten 2 Jahre zu einer KFZ Werkstatt deiner Wahl gehen. Nach diesen 2 Jahren bist du aber in der FIAT Extension Garantie und diese ist an einen beliebigen FIAT Vertraghändler gebunden.

Schau also MAL genau nach was du wirklich für eine Garantie nach den Standardmäßigen 2 Jahren hast... und welche Bedingungen damit verbunden sind.

Zitat

für die Werksgarantie, die eine freiwillige Leistung darstellt, musst Du immer in einer Vertragswerkstatt gewesen sein. (z.B. 10 Jahre gegen Durchrostung). Da gab es erst neulich ein bestätigendes Urteil des BGH dazu.

Was die Sachmangelhaftung angeht (in der Regel 2 Jahre ab Kauf), kannst Du in jede beliebige Werkstatt. Wenn Du also immer zur freien Werkstatt zur Inspektion gehst und irgendwann geht Dir z.B. ein Steuergerät kaputt, muss der ursprüngliche Verkäufer diesen Fehler auf seine Kosten beseitigen. Voraussetzung: Die freie Werkstatt trägt nicht direkt oder indirekt Schuld an dem Defekt.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Viper3dc« (15. März 2011, 15:50)

Mein Grande Punto: T-Jet 120PS - Carribian Orange - Skydome


SteveO

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Dienstag, 15. März 2011, 19:39

Ah, ok, wieder was gelernt.
Also ist das keine vollwertige Herstellergarantie wie in den ersten 2 Jahren...

Kann noch jemand was zu Frage 2 sagen?

Biete: OZ Ultraleggera Komplettradsatz 7x17" 4x100 mit Continental SportContact 215/45/17

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darachim

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Mittwoch, 16. März 2011, 00:15

Zu Nummer 2:
Stell dir doch einfach MAL selbst die Frage! MAL angenommen, ich würde dir einen GPA esseesse EZ1/08 mit Vorbesitzern zum Verkauf anbieten, was würdest du dabei wohl denken? Ich persönlcih würde mir die Frage stellen woran es wohl liegen könnte, dass das Fahrzeug in so kurzer Zeit bereits 4 Besitzer hatte?
Wäre das Auto schon 10 oder 12 Jahre alt, könnte ich das vielleicht noch nachvollziehen, aber bei so einem jungen Auto, würde ich etwas vorsichtiger sein und das Auto von DAT/Dekra etc gründlich durchchecken lassen. Zu einer Wertminderung wird es aber in jedem Fall kommen!

Zu Nummer 3:
Bitte berichtigt mich, wenn ich falsch liege. Wenn ein Fahrzeug schon MAL einen Unfall hatte, sollte man durchaus den Kaufpreis nach unten korrigieren können. Es kommt aber auch darauf an wo bzw wer das Fahrzeug repariert hat. Soweit ich gelesen hatte, ist es sogar so, dass wenn das Fahrzeug vom Hersteller wieder mit Originalteilen in stand gesetzt wurde es nicht mehr als Unfallfahrzeug gilt. Ist aber immer besser sowas mit anzugeben!

Ich hoffe ich konnte dir zumindest ein bisschen weiter helfen!

wolf

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Mittwoch, 16. März 2011, 07:02

Zitat

Original von darachim
Zu Nummer 3:
Es kommt aber auch darauf an wo bzw wer das Fahrzeug repariert hat. Soweit ich gelesen hatte, ist es sogar so, dass wenn das Fahrzeug vom Hersteller wieder mit Originalteilen in stand gesetzt wurde es nicht mehr als Unfallfahrzeug gilt. Ist aber immer besser sowas mit anzugeben!

Totaler Quatsch!

Ein Unfallschaden muss immer angeben werden!

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