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von SteveO (Heute, 11:29 - Preisvorstellungen: 899 - 0 Kommentare) - Grande Punto
Zum Verkauf steht ein Satz OZ Ultraleggera Felgen (7Jx17, ET37, 4x100) mit Conti...
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »SteveO« (15. März 2011, 19:37)
Zitat
für die Werksgarantie, die eine freiwillige Leistung darstellt, musst Du immer in einer Vertragswerkstatt gewesen sein. (z.B. 10 Jahre gegen Durchrostung). Da gab es erst neulich ein bestätigendes Urteil des BGH dazu.
Was die Sachmangelhaftung angeht (in der Regel 2 Jahre ab Kauf), kannst Du in jede beliebige Werkstatt. Wenn Du also immer zur freien Werkstatt zur Inspektion gehst und irgendwann geht Dir z.B. ein Steuergerät kaputt, muss der ursprüngliche Verkäufer diesen Fehler auf seine Kosten beseitigen. Voraussetzung: Die freie Werkstatt trägt nicht direkt oder indirekt Schuld an dem Defekt.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Viper3dc« (15. März 2011, 15:50)
Mein Grande Punto: T-Jet 120PS - Carribian Orange - Skydome
von SteveO (Heute, 11:29 - Preisvorstellungen: 899 - 0 Kommentare) - Grande Punto
Zum Verkauf steht ein Satz OZ Ultraleggera Felgen (7Jx17, ET37, 4x100) mit Conti...
Zitat
Original von darachim
Zu Nummer 3:
Es kommt aber auch darauf an wo bzw wer das Fahrzeug repariert hat. Soweit ich gelesen hatte, ist es sogar so, dass wenn das Fahrzeug vom Hersteller wieder mit Originalteilen in stand gesetzt wurde es nicht mehr als Unfallfahrzeug gilt. Ist aber immer besser sowas mit anzugeben!
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