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Italo-Welt

bluti

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Dienstag, 25. März 2008, 19:20

Frage bezüglich Garantie und Nachbesserung

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bei mir ist nun die metallklappe vom türschloss drinnen geblieben seit dem we. habe schlüssel reingesteckt, aufgeschlossen und nun ist da quasi nen loch so das ich ins shclüsselloch shcauen kann. die tage ab inne werkstatt die sollen das wieder in ordnung machen. nun die frage, wird da das komplette shcloss getauscht oder nur ein bisselr gefummelt oder wie sieht das aus?

rechtlich gesehen muss ja 2x nachgebessetrwerden und dann beim 3. MAL den gleichen fehler hat man anspruch auf umtausch bzw kan nsei ngeld zurückverlangen. wie sieht das nun bei nem auto aus? habe ich dann das recht auf ein neues auto oder gibt es da ne sonderregelung?

acseven

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Dienstag, 25. März 2008, 19:40

Die werden dir den Türschließzylinder auf der Fahrerseite erneuern. Das ist kein Akt und noch weniger ein Grund um über Wandlung nachzudenken.

Wenn der dritte Reparaturversuch scheitert, hättest du theoretisch das Recht zur Wandlung. Sei aber vorsichtig. Umtausch, Wandlung und Kaufpreisrückerstattung sind drei paar Schuhe.

Mein Auto: Fiat 500 1.4 16V Lounge • Pasodoble Rot und ein paar Extras. Mods: Mittelarmlehne • Eibach Pro-Kit • Dachspoiler • 16"-Speichis • Ragazzon MSD • Ragazzon 2x70mm ESD • K&N Sportluffi


Babymaserati

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Dienstag, 25. März 2008, 19:45

Manchmal hilft auch etwas WD40. :lol:
Mir nach, ich folge!

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bluti

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Dienstag, 25. März 2008, 19:57

ja das meinte ich mit der wandlung, kenne das nurvon elektrogeräten udn deswegen meine frage wie das beim auto gehandhabt wird oder ob das eher mau aussieht mit sowas. öl mache ich da mit sicherheit nicht rein, das soll schön diewerkstatt machen, bekommen dafür jaauch noch geld von fiat bezüglich garantieleistung und freuen sich auch.

Stöckchen

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Dienstag, 25. März 2008, 20:24

Wegen einem mikrigen Türschloss was ja auch ärgerlich ist keine Frage wird dir glaub ich niemand ein Auto wandeln....

Gruß ;-)

Mein Grande Punto: getarnt als Abarth Grande Punto in rot mit 155 PS


bluti

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Dienstag, 25. März 2008, 20:27

deswegen jaauhc meine frage ob es diesbezüglich sowas erfahrungen gibt. laut gesetz heisst es das man 2x das recht hat auf wiedergutmachung und beim 3. MAL auf wandeln udn im gesetz steht nichts drin das das und das ausgenommen ist. ist nur neugier, habe sowas natürlich nicht vor, ist ja momentan auch daserste MAL das es kaputt ist, aber die karre ist ja noch keine 3 monate alt

Joerg

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Dienstag, 25. März 2008, 21:20

Die Wandlung (heißt jetzt übrigens Rücktritt vom Kaufvertrag) gilt laut BGB für alle beweglichen Sachen, dazu gehört natürlich auch ein Auto.

Bei einem Auto gibts an der Sache natürlich einen fetten Haken:
Wie auch bei allen anderen beweglichen Sachen, sei es nun ein billiger MP3 Player für 40 Euro oder ein Auto für 16.000 Euro hat der Händler bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag das Recht die Kosten für die Nutzung abzuziehen. Soll heißen, dass er einen bestimmten Betrag einbehalten kann für die Zeit, in der der Gegenstand vom Käufer benutzt wurde.
Bei einem Auto ist dieser Betrag natürlich sehr hoch, da kommen locker 1.000 Euro und mehr zusammen, je nach dem, wie lange das Auto genutzt wurde.
Sollte man sich also sehr genau überlegen, ob es das wirklich wert ist!

P.S.:
Übrigens hat die Garantie damit absolut nichts zu tun!
Rücktritt und Nachbesserung sind Begriffe aus der Gewährleistung.
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Regelung im BGB und betrifft den Händler/Verkäufer und den Käufer, die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und jeder Hersteller kann den Umfang der Garantie völlig selbstständig festlegen.
Das sind also zwei völlig verschiedene Dinge und die haben absolut nichts miteinander zu tun!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (25. März 2008, 21:24)


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