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Hannes2000

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Sonntag, 7. Januar 2007, 13:19

FIAT Versicherung Fragen

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Servus,
ich bin 23 und auch glücklicher Bessitzer eines silbernen GP :-)))
Fahrzeug wurde ab Feburar 2006 finanziert.
Am 21.12.2006 hatte ich jedoch einen Auffahr Unfall durch mein Verschulden :-(((
Schaden an meinen Wagen ca 4.000 - 5.000 Euro. Bin bei der Fiat Versicherung.

Jetzt habe ich mir bei Europcar einen Golf V geliehen,weil FIAT keinen Leihwagen frei hatte.

1. Frage: Wie kann ich das mit den Kosten machen,da ja die FIAT Versicherung den Leihwagen bezahlt, aber nur wenn der von FIAT ist oder nicht??

2. Frage: In der FIAT Versicherung steht was mit "Ersatz von Wertminderung".......
Wie ist das genau zu Verstehen? Gilt das für die Wertminderung des KFZ des Gegners oder auch für meines??

3. Frage: Kann man denn die FIAT Versicherung doch irgendwie kündigen? Oder muss ich ganz im ernst bis an das ende der Finanzierung des KFZ den gleichen Beitrag zahlen?

Danke für eure Hilfe im Voraus...

Grüsse
Patrick

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hannes2000« (7. Januar 2007, 15:25)


Limbo

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Sonntag, 7. Januar 2007, 16:58

Müßte eigentlich fast Alles in deinem Vertrag stehen.

Mit der Mobilitätsgarantie müßte FIAT Dir eigentlich ein Ersatzfahrzeug stellen, und wenn sie keins haben, Dir ein Anderes stellen. Bist Du selbst losgegangen, und hast selbst einen Mietvertrag abgeschlossen, kannst Du zu Recht Probleme bei der Bezahlung durch FIAT bekommen.

Eine Versicherung zahlt eine Wertminderung immer nur dem Fahrzeugeigentümer. Ist die FIAT-Bank der Eigentümer des Wagens, bekommt auch FIAT die Wertminderung. Falls Dein Fzg ein Leasingwagen ist, hast Du des nächste Problem am Ende der Leasingzeit, weil der Restwert durch den Unfall geringer ist, als ohne Unfall.
Der Wertverlust geht, wie alle Gebrauchsspuren und Abnutzungen, zu Deinen Lasten.

Limbo

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Hannes2000

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Sonntag, 7. Januar 2007, 17:09

RE: FIAT Versicherung Fragen

nein,das fahrzeug ist zum Glück nicht geleast sondern finanziert, somit ist auch FIAT der eigentümer des KFZ,da sie ja die Papiere haben.

Also würden die auch die Wertminderung kriegen? So dass ich am Ende der Finanzierungslaufzeit keine Einbußen habe,wenn ich das Fahrzeug z.b. zurückgebe??


danke

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