Fz.z.Pers.bef.b. 8.Spl. bedeutet:
Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze
Darunter fällt auch der GP, weil er ein PKW ist, mit dem man bis zu 8 Personen befördern dürfte, wenn man es könnte.
Darf und kann man aber nicht, weil die Anzahl der Sitzplätze ebenfalls noch festgelegt ist.
Somit fällt der GP in die Klasse der PKW und nicht der Busse (mit denen kann man dann mehr als 8 Personen befördern).
Hat auch was mit der Führerscheinklasse zu tun, denn bei mehr als 8 Personen benötigt man einen Busführerschein (Klasse D) und einen Personenbeförderungsschein sowieso.