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ael668

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Sonntag, 12. Oktober 2008, 13:03

Erstzulassung...Es riecht nach Ärger

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Tach auch,

war vorletzte Woche bei meinem Händler und habe bevor meine Garantie abläuft noch ein was bisschen reparieren lassen. Allerdings kommen die bestellten Teil ein bisschen später und deshalb kann er sie erst später einbauen.

Gestern haben wir festgestellt das mein Kofferraumschloss kaputt ist. Da die Birne der Kofferraumbeleuchtung trotz Ersetzens nicht funktioniert.

Nun zu meinem eigentlichen Problem:

Laut Fahrzeugbrief/schein und Kaufvertrag ist die Erstzulassung am 31.10.2006 erfolgt.
Laut der Rechnungen meines Händlers ist die Erstzulassung am 10.10.2006 erfolgt.
(Anscheinend mit der Fiat-Datenbank abgeglichen)
Ich muss dazu sagen das mein Auto ein Rückläufer einer Autovermietung ist. Italiafan hat gemeint das auch bei ihm das Datum der Erstzulassung nicht übereinstimmt.

Wie schaut es jetzt aus. Welches Datum stimmt?

Danke schon mal....

Gruß Chris
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GrandeQL

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Sonntag, 12. Oktober 2008, 13:20

RE: Erstzulassung...Es riecht nach Ärger

Ich würde MAL behaupten, dass das "echte" Zulassungsdatum rechtswirksam ist.
Du hast jedoch ein anderes EZ-Datum unterschrieben.
Meiner Ansicht nach ein Fehler vom Händler.

Ich würde auf Garantierfüllung pochen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GrandeQL« (12. Oktober 2008, 13:20)

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Paulemann

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Sonntag, 12. Oktober 2008, 13:22

Ich denke mir rein logisch, ein Auto wird über die Fahrzeugpapiere und nicht über einen Kaufvertrag angemeldet.

Lass dich nicht übers Knie hauen!

Mein Grande Punto: Grande verkauft


ael668

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Sonntag, 12. Oktober 2008, 13:26

Die Rechnungen die ich meine sind von der Inspektion. Dort steht Erstzulassung am 10.10.2006 erfolgt.
Im Kaufvertrag steht 31.10.2006.
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Paulemann

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Sonntag, 12. Oktober 2008, 13:31

Behaupte, das das Datum im Fahrzeugbrief/schein entscheident ist! Was steht da drin? 31.10.06?!

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Flo85

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Sonntag, 12. Oktober 2008, 15:03

Ich könnte schwören dass das Datum im Fahrzeugschein zählt.

GrandeQL

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Sonntag, 12. Oktober 2008, 17:05

Schwör' !! :lol:

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italiafan

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Sonntag, 12. Oktober 2008, 18:25

Also wie ael668 schon geschrieben hat, hab ich das gleiche Problem und beim Fiat-Händler nachgefragt.

Dort hab ich die Aussage erhalten, dass das bei Mietwagenrückläufern normal ist und das Datum von der Erstzulassung in der Fiat-Datenbank mit der "echten" Erstzulassung um bis zu 8 (!!!) Wochen differenzieren kann.

Auch haben Sie gemeint das wenn Sie das Datum abändern, Fiat evtl. Probleme bei Garantieleistungen macht. Aber bin der Meinung es zählt das echte Zulassungsdatum.

Wie das rechtlich aussieht weiß ich leider nicht.
Viva L'Italia!

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ael668

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Sonntag, 12. Oktober 2008, 18:39

Ja im Fahrzeugbrief/Schein steht Erstzulassung 31.10.2006.
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Joerg

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Sonntag, 12. Oktober 2008, 19:20

Eine Frage: Was ist ein Mietwagenrückläufer überhaupt?

Rechtlich ist es jedenfalls definitiv so:
Ausschlaggebend für den Beginn der Garantiezeit ist das Datum, an dem das Fahrzeug erstmalig für den Straßenverkehr angemeldet wurde.
Alles andere ist völliger Humbug und wenn Fiat da Probleme hat seine Daten vernüftig zu verwalten, dann kann dir das völlig egal sein.
Sollte der 31.10.2006 das Datum sein, an dem der Wagen erstmalig für den Straßenverkehr angemeldet wurde, dann ist dieses Datum rechtlich ausschlaggebend und kein durch ein Problem bei Fiat verursachtes anderes Datum.
Lass dich also nicht über den Tisch ziehen.
Sollte der 31.10.2006 der Tag der erstmaligen Anmeldung des Fahrzeuges sein, dann hast du Garantie bis zum 31.10.2008.
Deine Gewährleistung kann sogar noch länger sein, denn dabei kommt es auf den Tag der Übergabe des Kaufgegenstandes an, genauer gesagt auf das Datum der Übergabe des Fahrzeuges.
Sollte also das Fahrzeug z.B. erst am 02.11.2006 an dich übergeben worden sein (Stichpunkt: Übergabestempel in den Fahrzeugpapieren), dann gilt die Gewährleistung sogar bis zum 02.11.2008.

ael668

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Sonntag, 12. Oktober 2008, 19:58

Mietwagenrückläufer = ein Auto was einer Autovermietung gehört hat und dann an die Händler zurückgeht.


Hab gerade noch einmal den Fahrzeugbrief angeschaut. Unter dem Punkt 24 steht:

Diese Bescheinigung wurde für das nebenstehend beschriebene Fahrzeug ausgegeben durch (Zulassungsbehörde bzw. Genehmigungsinhaber)


Und dort drunter steht:
Fiat Automobil AG
74076 Heilbronn
mit Datum 10.10.2006

Unter Punkt B und Punkt I steht:
jeweils 31.10.2006

Was ist da jetzt das richtige Datum der Erstzulassung? Blick da jetzt überhaupt nicht mehr durch.
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kuame

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Montag, 13. Oktober 2008, 11:20

Tag der Übergabe des Gegenstandes ist ausschlaggebend für die Gewährleistung, nicht der Tag der EZ.

Artikel bei Wikipedia

BGB §438

Auszug:
...
(2) Die Verjährung beginnt bei Grundstücken mit der Übergabe, im Übrigen mit der Ablieferung der Sache.
...

edit: Merke - Erstzulassung ist nicht relevant für die Gewährleistung.
Die Erstzulassung soll meist nur das Alter / den Betriebszeitraum benennen.
Ein Fahrzeug kann meist nicht ohne Zulassung in Betrieb genommen werden, deswegen wird meist inkorrekter Weise das Alter des Fz. mit dem amtlich bestätigtem Betriebsbeginn im öffentlichen Verkkehr gleichgesetzt. (Man könnte ja auch mit roten Kennzeichen erstmal ein bischen rumfahren, bevor man anmeldet.)

Datum der Erstzulassung ist das "amtliche" Datum, weil dieses den Beginn der Inbetriebnahme markieren sollte. Erst wenn das Amt die Inbetriebnahme genehmigt (Zulassung) kann der Kilometerzähler seine Runden drehen.

Du solltest herausbekommen ab wann die Autovermietung den GP übergeben bekommen hat, ab diesem Zeitpunkt tickt die Uhr für die Garantie seitens Fiat. Du hast die Ansprüche der Garantie von der Autovermietung beim Kauf übernommen. Allerdings gelten die Gewährleistungsansprüche gegenüber deinem Händler neu ab Kauf mit zwei Jahren oder einem Jahr, je nach Vereinbarung.

Tip: Jörg sein Beitrag sehr genau lesen und Garantie und Gewährleistung unterscheiden.
gruss kuame

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Montag, 13. Oktober 2008, 17:26

War vorhin MAL beim Händler. Die meinte es müsste noch auf Garantie gehen, da die Erstzulassung die Im Fahrzeugbrief/Schein steht die einzige brauchbare Zeitangabe ist.

Sie hat aber noch gesagt, sie überprüfe es jetzt noch genauer was da bei Fiat schief gelaufen ist. ;-)

Aber trotzdem MAL ein großes Danke :-D

Gruß Chris
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Donnerstag, 16. Oktober 2008, 21:28

Und wenn alles nichts hilft, dann schreibe an den AUTO BILD Kummerkasten, meistens lenken die Autohersteller dann zu Gunsten des Kunden ein!
Relativitätstheorie:
Wenn ich Dir einen Finger ins Auge stecke, haben wir beide einen Finger im Auge, aber ich bin relativ besser dran!

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Dienstag, 21. Oktober 2008, 18:25

So durfte heute meinen GP wieder von den Werken abholen. :-D

Fiat übernimmt die vollen Kosten. Da wirklich nur die Erstzulassung vom Fahrzeugbrief/Schein entscheidend ist.
Leihwagen (der Superlative) und Lichtest inklusive.

*dreidaumenhoch* an meine Werke.
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Mittwoch, 22. Oktober 2008, 12:48

Zitat

Original von ael668

Leihwagen (der Superlative)



Was kriegstn für nen Leihwagen der Superlative? :-D

Tobi

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Mittwoch, 22. Oktober 2008, 15:43

Kann man also festhalten:

Für die Gewährleistung gilt der Tag der Übergabe.

Für die Garantie der Tag der Erstzulassung.
gruss kuame

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Mittwoch, 22. Oktober 2008, 17:38

Zitat

Original von Tobi


Was kriegstn für nen Leihwagen der Superlative? :-D

Tobi


Hab einen Croma mit 200ps und Vollausstattung fahren dürfen. :-D
Wär auch gerne bereit gewesen die Autos zu tauschen aber da spielte mein Händler nicht mit. :-(
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Mittwoch, 22. Oktober 2008, 20:59

Zitat

Original von kuame
Kann man also festhalten:

Für die Gewährleistung gilt der Tag der Übergabe.

Für die Garantie der Tag der Erstzulassung.


:023: Genau so ist es :023:

Tobi

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Mittwoch, 22. Oktober 2008, 21:18

Zitat

Original von ael668
Hab einen Croma mit 200ps und Vollausstattung fahren dürfen. :-D
Wär auch gerne bereit gewesen die Autos zu tauschen aber da spielte mein Händler nicht mit. :-(


Uiiii, das ist echt ein geiles Auto!!!! Na da kann ich verstehen, dass du gerne getauscht hättest :lol:
Dein Händler soll sich MAL nicht so haben.... :lol:

Tobi

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