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DerRoteBaron

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Freitag, 16. Oktober 2009, 12:12

EG- oder nationale Genehmigung - Antwort vom TÜV

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Hallo zusammen,

hier gab es schon so einige Beiträge zu dieser Frage:
Dotz Shuriken Alufelgen 17 Zoll...
Oxigin Felgen 8x18 bei Ebay billig !?
Tüv Eintragung verweigert (Borbet LS 8X18 ET35)
...

Verwiesen wurde auf die individuelle Zulassung des Fahrzeug bzw. "neue Fahrzeuge nach EG-, alte nach nationaler Genehmigung".

Ich war heute beim TÜV-Rheinland in Köln und habe mir die Auskunft persönlich von drei Mitarbeitern geholt. Demnach ist das Alter des Fahrzeugs irrelevant, die Entscheidung, nach welcher Genehmigung geprüft wird, entscheidet der Halter sozusagen selbst! Die Entscheidung trifft man praktisch mit der ersten Änderung, die laut beiden Normen verschieden ausgelegt wird.

Demnach ist es problemlos, wenn ich mir 8,0" Felgen mit 205er Reifen drauf tue und die Felgen aus dem Radkasten herausgucken - nicht die Lauffläche. Mein Auto wird nach nationaler Genehmigung untersucht und wenn alles stimmt, dann wird es auch eingetragen. Anschließend darf ich aber nicht mehr mit Teilen kommen, die nur nach EG-Genehmigung zugelassen sind. Das "ich such mir das jetzt so aus, wie es mir gerade passt" geht somit nicht.

Gruß
DerRoteBaron
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DerRoteBaron« (18. Oktober 2009, 12:59)


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