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Italo-Welt

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Samstag, 23. Mai 2009, 00:06

der erste unfall VOR der ersten fahrt...

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hey leute,
was ich am mittwoch erlebt habe, werdet ihr mir nicht glauben.

am montag ruft mich mein fiat händler an, dass der lang ersehnte GP eingetroffen ist.(habe ihn anfang märz bestellt)
mittwoch wird er zugelassen, und ich könne ihn dann abholen hieß es...
so weit, so gut.
es wurde mittwoch.
den ganzen tag freute ich mich schon darauf, den neuen GP abzuholen.
dann das unfassbare.
mittwoch vormittag ruft mich der händler an und erzählt mir folgendes.
Das neue auto stand auf dem Hof, da es dort poliert und zur übergabe fertig gemacht wurde, als ein Kunde mit einem Motorrad KAM, dieses hinter dem Auto abstellen wollte, dabei stolperte und mit der schulter ins auto fiel.
bin hingefahren und habe mir den schaden angeguckt. in der heckklappe ist eine riesige beule drin. der händler bestellt nun eine neue heckklappe.

was meint ihr?
der händler meint zwar, das auto sei dann wieder neuwertig. Aber richtig "original neu" ist es ja eig nicht mehr, oder?
was würdet ihr tun? auf einen rabatt auf den Kaufpreis bestehen?
oder gar ein komplett neues auto bestellen lassen?
ich weiß es nicht.

Gianluca

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2

Samstag, 23. Mai 2009, 00:09

Wenn komplett neue Teile bestellt werden ist das Auto Unfallfrei, also neuwertig
Verbessert mich falls ich da falsch liege

DerRoteBaron

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Samstag, 23. Mai 2009, 00:12

Na also wenns nur das bissel Blech ist würde es mir reichen wenn er es austauscht - hier auf die Farbe der neuen Heckklappe achten, ob's auch wirklich passt.

Wegen dem Aufwand und Wartezeitverlängerung würde ich schon auf einen Nachlass bestehen....
Signaturen habe ich in den Einstellungen ausgeschaltet!

kenny09

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4

Samstag, 23. Mai 2009, 00:23

preisnachlass verlangen wenn er nicht einschlägt mit anwalt regeln... so wird ichs machen... achja ersatzwagen muss natürlich auch sein falls der wagen in der werke stehen bleibt..

SteveO

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Samstag, 23. Mai 2009, 00:31

RE: der erste unfall VOR der ersten fahrt...

Zitat

Original von grande-punto-fan
oder gar ein komplett neues auto bestellen lassen?

Das wird definitiv nichts, die Kosten für den Händler wären da wirklich unverhältnismäßig hoch (vgl. §439 III BGB; Joerg verbessert mich eh gleich wieder, was den Paragraphen betrifft ;) )

Biete: OZ Ultraleggera Komplettradsatz 7x17" 4x100 mit Continental SportContact 215/45/17

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von SteveO (Heute, 11:29 - Preisvorstellungen: 899 - 0 Kommentare) - Grande Punto

Zum Verkauf steht ein Satz OZ Ultraleggera Felgen (7Jx17, ET37, 4x100) mit Conti...

 

tommyGP

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6

Samstag, 23. Mai 2009, 00:31

eratzwagen fordern und rabatt

aber sonst neue heckklappe dann is des auto ja neuwertig muss aber die gleiche farbe sein also gut drauf achtn

Mein Grande Punto: Jungle Grey, Dynamic ausstatung 1.4 8V 89PS Blue&Me Rote Innenraumbeleuchtung+kofferraumbeleuchtung, Magnat Soundsystem, Fußmatten Tommydesign, Eibach Federn 45/30, Bosi ESD, kurze antenne, schwarze Kennzeichenträger, Alutec Cult 17" 215/40 Kumho rei


Lennard

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Samstag, 23. Mai 2009, 02:01

Na ja, wenn ich hier von Forderungen und Anwälten lese...

Ist halt dumm gelaufen und wie es aussieht, auch nicht die Schuld des Händlers.
Wenn man dann direkt schwere Geschütze auffährt, landet man mit Sicherheit auf der schwarzen Liste des Händlers. Sprich: Bei zukünftigen Garantiefällen wird sich der Händler nicht gerade ein Bein für dich und eine schnelle zufriedenstellende Abwicklung ausreißen. Wenn du MAL einen flotten Werkstatttermin brauchst, darfst du dich mindestens eine Woche gedulden. Kleinere Sachen, die für andere Kunden MAL eben kurzfristig in der Werkstatt für ein "ist schon in Ordnung, für die Kleinigkeit berechnen wir nichts" erledigt werden, sind in deinem Fall dann offizielle Werkstattstunden und natürlich auch als solche zu bezahlen.

Rede lieber freundlich mit deinem Händler über die Situation. Davon wirst du auf lange Sicht mehr haben, und eine gewisse Entschädigung wird dabei auch herausspringen. Versuche lieber nicht, mit der Holzhammermethode Ansprüche durchzusetzen, die du im Zweifelsfall nicht einmal hast.

Mein Grande Punto: ...kann links wie rechts - und geradeaus!


Gaspode

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Samstag, 23. Mai 2009, 08:12

Gab es die Zusage eines verbindlichen Liefertermins? Wenn nicht, worin ist dann die Forderung nach einem Leihwagen oder einer Minderung begründet?

Mein Grande Punto: Grande Punto Dynamic, 1,2 8V, Exotica Rot, Skydome, Blue&Me, Klimaautomatik, Sitzheizung, Lordosenstütze (was auch immer eine Lordose ist...)


Joerg

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Samstag, 23. Mai 2009, 09:11

Verstehe eure Probleme nicht.
Das Auto ist immer noch Eigentum des Händlers, weil eine Übergabe noch nicht stattgefunden hat und der Händler kann auch überhaupt nichts dafür.
Man muss hier differenzieren zwischen dem Kaufvertrag und der Eigentumsübertragung. Diese findet nämlich erst mit der Übergabe statt, solange ist das Auto immer noch Eigentum des Händlers.
Läuft sowie alles zwischen der Versicherung des Motorradfahrers und dem Händler.
Was man auf jeden Fall machen sollte ist, dass man mit dem Händler spricht einen Gutachter einschalten zu lassen um eine Wertminderung prüfen zu lassen.
Und im härtestens Fall, also wenn die Reparatur nicht so ist, wie man es sich vorstellt, verweigert man die Übernahme und lässt man den Wagen einfach stehen, bis die Reparatur so ausfällt, wie man sich das wünscht.
Einen Neuwagen gibt es definitiv nicht.

@SteveO: Nö, hast völlig recht. ;-)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (23. Mai 2009, 09:23)


Flobert90

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Samstag, 23. Mai 2009, 09:28

Soll ja kein Problem sein wenn die Heckklappe neu is...Hoffe nur dir ergeht es beim wechsel der Heckklappe nicht so wie mir...Mein schöner Mittwoch**
weil der Spoiler wird nicht neu kommen sonder muss runtergenommen werden und wieder draufgeklebt und da haben die scheinbar solche Probleme das da immer was kaputt geht...*lol

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rheingeist

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Samstag, 23. Mai 2009, 10:19

Stimme Joerg zu.
Zumal das jetzt ein Unfallauto sein könnte. Würde ihn stehen lassen und auf ein neues GP warten. Die Händler sind untereinander so verknüpft, dass sich schnell ein anderes finden lässt.

Stilo858

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Samstag, 23. Mai 2009, 10:44

Ich würde bei der ganzen Sache vor allem bedenken das auch wenn eine neue Hechklappe eingebaut wird , man ja später bei der Lackdickenprüfung mit dem Gerät was jeder Händler hat sofort feststellen kann das da Hinten schon MAL ein " Unfall " war weil auch der tollste Lackierer das nicht so hinbekommt wie ab Werk.
:PDT_yel: Gruss Achim

Mein Grande Punto: GP Dynamic mit Eibach 30 Fahrwerk , 1,4 8V 88-?Ps , Rial Ravenna 7,5 x16 , Ragazzon ESD ,Sportsitze , Pipercross Luffi ,TT-Chiptuning, Nebelscheinwerfer


Lajiola

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Samstag, 23. Mai 2009, 12:21

Wieso sollte das ein Problem sein die wird doch sicher von dem Selben Roboter Lakiert wie die erste auch :-)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lajiola« (23. Mai 2009, 12:21)


Joerg

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Samstag, 23. Mai 2009, 12:59

Weil höchstwahrscheinlich eine unlackierte Heckklappe bestellt wird, die dann von einem Lackierbetrieb in der entsprechenden Wagenfarbe lackiert wird.

Lajiola

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15

Samstag, 23. Mai 2009, 14:58

ich dachte es wäre billiger einfach eine fertige von der Stange kommen zu lassen :-) Na gut das ist natürlich mies..

zerocool

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16

Dienstag, 26. Mai 2009, 10:16

Zunächst einmal ist das natürlich echt blöd gelaufen.
Wenn die komplette Heckklappe getauscht wird, dann gibt es doch auch keine Differenzen in der Lackdichte, da ja nicht mehrere Schichten Lack darauf sind.

Ich würde normal mit dem Händler reden, ich habe schon immer die Erfahrung gemacht, dass man wesentlich mehr im Leben erreicht wenn man nett und höflich ist und nicht gleich anfängt zu drohen. Das bringt nichts, dadurch fühlt sich nur der Händler bedroht und geht in eine Schutzhaltung. So erreicht man nichts. Rede mit ihm und mach ihm doch klar welche Sorgen Du nun hast, ihr werdet sicher eine Lösung finden die euch beide zufrieden stellt.

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Donnerstag, 28. Mai 2009, 11:17

hey,
habe mich an die ADAC Rechtsberatung gewendet. Die haben mir mitgeteilt, dass ich der Versicherung des Unfallgegners keine Ansprüche gegenüber habe, da das Auto zu diesem Zeitpunkt noch Eigentum des Händlers war. Dem Händler gegenüber, könnte ich eine Minderung des Kaufpreises geltend machen, sofern durch einen Sachverständigen bewiesen wird, dass die Heckklappe eine andere Lackdichte hat als die übrige Karosserie und das Auto somit nicht mehr "fabrikneu" ist.

Naja ich werde den Rat annehmen, den mir einige gegeben haben. Es nützt nix jetzt aus Wut irgendwelche Ansprüche zu stellen und den Händler (der dafür ja nix kann) "auszunehmen".
Er is auch sehr kompetent und wird sicher mit sich reden lassen, wie wir das weiter handhaben werden.
Das ärgerliche ist bloß, dass ich jetzt schon wieder 2 weitere wochen ohne GP überleben musste...langsam reichts :-)

danke für die Ratschläge...mit dieser Lackdichte hät ich überhaupt nicht gerechnet...dachte jedes Teil der Karosserie hat ab Werk die selbe LAckdichte...

Joerg

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18

Donnerstag, 28. Mai 2009, 15:41

Du nimmst den Händler nicht aus.
Der Händler muss den Unfall ganz einfach so handhaben, als wäre er im Straßenverkehr erfolgt.
Also wird die Versicherung des Motorradfahrers dafür einspringen und die Kosten übernehmen und die Wertminderung bekommt ja der Händler von der Versicherung des Unfallgegners ja auch.
Die lässt du dann einfach zu 100% an dich weitergeben und gut ist.

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