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Italo-Welt

Irina

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Dienstag, 2. Januar 2007, 18:49

COC und EU-Grande-Zulassung

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Hallo,

ich wollte heute meinen Eu-Grande zulassen. Vom Autoverkäufer habe ich die Zulassungsbescheinigung Teil II, eine Ausfüllhilfe vom Rhein-Neckar-Kreis und ein "Potrdilo o Skladnosti za Vozilo Homologiranega Tipo" bekommen.
Auf diesem Potrdil-Dingsda stehen die technischen Daten, nicht aber die Schlüsselnummer 0462 für Euro 4. Ohne die bekomme ich ihn nicht zugelassen...die Zulassungsstelle stellt sich auf stur. Sie bräuchten zumindest ein Fax, auf dem steht dass er Euro 4 ist oder eben die Schlüsselnummer 0462.
Mit Fiat habe ich telefoniert, die schicken mir eine neue COC- Dauer 3 Wochen :shock:
Der Autohändler konnte mir auch noch nichts faxen...
Ich habe meinen alten Punto aber verkauft und bräuchte den neuen jetzt aber dringend! :-(

Es gibt doch aber nur Euro 4 GPs...kann ich da nicht einfach eine COC von einem anderen nehmen, vielleicht kann sie mir einer von Euch faxen...? Oder muss da die Fahrgestellnr drauf sein?
Manno...ich hab mich schon so gefreut heut mit ihm ein paar Runden zu drehen :roll:

Gruss
Irina

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Irina« (2. Januar 2007, 19:03)


Snuff

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Dienstag, 2. Januar 2007, 19:20

Das Spiel kenne ich... hatte MAL ein Motorrad als Graumimport. Nienienieniewieder!

Mein Grande Punto: 2.KW wird gebaut


Limbo

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Mittwoch, 3. Januar 2007, 16:10

Sowohl meine Yamaha als auch mein Grande Punto sind EU-Fahrzeuge.
Mit Beiden hab ich weder technische Probleme, noch Schwierigkeiten bei der Anmeldung gehabt.

Wenn Du eine Zulassungsbescheinigung hast, brauchst Du eigentlich keine COC mehr, weil die Zulassungsbescheinigung nach den Eintragungen der COC ausgestellt wird.

Schau MAL in die Ausfüllhilfe. Dort müßte unter 2.1 die Schlüssel-Nr stehen. bei mir die 4136. Bei 2.2 steht bei Dir garantiert 00000, und das wird bei einem EU-Fahrzeug auch immer so bleiben.
Für über den Konzern eingeführte Fzge gibt es eine Schlüssel-Nr des Kraftfahrt-Bundesamtes. Ein EU-Fahrzeug kann in kleinen Details davon abweichen, und wenn es nur ein Aufkleber ist. Es kann Dir Niemand bescheinigen, dass dein EU-Fzg genau dem Fzg mit der anderen Schlüssel-Nr entspricht, dass tun die Orginalen nach einer kleinen Änderung in der Serie selbst nicht mehr.

Euro 4 steht in der Ausfüllhilfe unter 14. Die 0462 steht in der Ausfüllhilfe in Zeile 10 unter P1.

Wenn Du weitere Hilfe brauchst, mail mich unter limbo.mail@gmx.de an.
Dan gebe ich Dir konkrete Anschrift vom Straßenverkehrsamt und meinen TÜV-Importspezialisten vom TÜV.

P.S. ich würde jederzeit wieder ein EU-Fahrzeug kaufen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Limbo« (3. Januar 2007, 16:13)

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Irina

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Mittwoch, 3. Januar 2007, 21:20

Hallo Limbo,

ja dass war es ja auch, was ich nicht verstanden habe, die Zulassungs-Tanten haben die Ausfüllhilfe nicht anerkannt! Trotz Amtssiegel vom LRA Rhein-Neckar! Sie wollten unbedingt die COC oder ein Gutachten vom TÜV. Nach langem hin und hertelefonieren ist heute morgen ein Fax vom Autohändler angekommen mit einem TÜV-Bericht. Ziemlich unleserlich, aber - oh Wunder - es hat funktioniert! :grin:Das wundert mich schon ein Dokument von einem anderen Landkreis ist nicht glaubwürdig, aber ein unleserliches Fax schon! Egal, hauptsache die Nummern sind jetzt am Auto!

Der Vorgänger war auch ein EU-Import und hat mich die letzten 10 Jahre ohne Mucken 175000km getragen. Es gab nie EU-spezifische Probleme mit ihm.


Gruß
Irina

Limbo

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Donnerstag, 4. Januar 2007, 10:12

@ Irina

Meine Ausfüllhilfe ist auch vom LRA Rhein Neckar. Da haben wir wohl vom selben Importeur (AP) gekauft.
Ich hatte eine Anzahlung geleistet, und die Papiere vorher bekommen. Mit den Papieren bin ich dann zum Rathaus, und hab den Wagen problemlos zugelassen bekommen, obwohl ihn noch kein Amtsschimmel gesehen hatte.
Am nächsten Tag hab ich dann den Wagen vom Spediteur, Nähe Autobahndreieck Kirchheim, abgeholt.

Der TÜV-Kram ist nur eine Gefälligkeit und Augenwischerei. Deinen Wagen hat der TÜV nie gesehen.
Leider haben die Autohändler als Stammkunden bei den Behörden Vorrechte, bzw. einen gewissen Einfluss. Warscheinlich freuen sich die Händler in Deinem Kreis, dass Du Probleme mit der Zulassung bekommen hast, und der Unternehmer, der den TÜV-Kram gefaxt hat, hat eben sein Vitamin B eingesetzt.

Schick mir MAL eine Mail, dann können wir und etwas privater austauschen. Ich hab vielleicht noch ein paar Tips wg Garantie und Winterreifen für Dich.

Limbo

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Limbo« (4. Januar 2007, 10:33)

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Teddytimo

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Donnerstag, 29. Januar 2009, 15:42

Bekommt man das COC / EWG Dokument immer beim EU Kauf?

Hallo,

ich möchte mich gerade MAL an diesen Thread anhängen.
Ich hole morgen meinen EU Neuwagen Fiat GP ab und würde gerne wissen ob das COC Dokument (EWG Bescheinigung) gundsätzlich vom Händler ausgehändigt wird?

Am Telefon hat mir der Händler gesagt, das er den Brief vorliegen hat.

Soll ich auf das COC Dokument bestehen?

Hoffenlich gibts hier nicht so viel EU Neuwagen Gegner, die jetzt über mich herfallen.
Leider verfüge ich nicht über die Mittel um ein DE Wagen zu kaufen. Ich bin auf EU und Umweltprämie angewiesen.

Gruß

Joerg

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Donnerstag, 29. Januar 2009, 16:30

Das CoC wird nicht automatisch ausgehändigt.
Lass dir davon mindestens eine Kopie machen, denn nur dort stehen zusätzliche Daten drin, die nicht in den normalen Papieren stehen (Stichwort: zusätzliche Reifengrößen)!

Limbo

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Sonntag, 1. Februar 2009, 18:08

Bei einem Importfahrzeug braucht man das COC nur, um eine Zulasungsbescheinigung Teil 2 (früher KFZ-Brief) zu erhalten.
Es geht aber auch mit einem Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis nach §21 StVZO.

Wenn eine Zulassungsbescheinigung bereits vom Händler/Importeur ausgestellt wurde, ist das COC nicht mehr erforderlich.

Im COC können tatsächlich mehr Daten stehen, als in der Zulassungsbescheinigung.

Ich kann mich da zB. an Abgaswerte erinnern, die ich damit bei neuen Abgasnormen, Plaketten oder Steuerklassen nachweisen könnte.

Andere Reifengrößen habe ich nicht eingetragen. Reifen werden heutzutage vom Fzg- oder Reifenhersteller nach Freigaben zugelassen. Deshalb muß ich bei meinem Motorrad die entsprechende Freigabe für neue Reifentypen mitführen.

Was dein Händler nicht hat, kann er auch nicht kopieren. Wenn es ein COC-Dokument zu deinem Fahrzeug gibt, gehört das COC auch Dir.
Du solltest den Händler auf jeden Fall nach den COC oder dem Gutachten, sowie einer Ausfüllhilfe fragen.
Wenn es schon die Zulassungsbescheinigung gibt, ist das Fzg zwar schon im Computer, aber Du hast kein Dokument mit den gesammten techn. Daten, wenn das Fzg nicht zugelassen ist.

Einen Abdruck des COC ohne die inividuellen Fahrzeugdaten findest Du normalerweise in der Bedienungsanleitung.

Limbo

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Teddytimo

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Mittwoch, 4. Februar 2009, 11:00

ok danke,

ich hatte Glück und bei der Übergabe waren sowohl COC als auch Zulassungsbescheinigung II im original vorhanden.
Die Zulassung ging somit ruck zuck.

Gruß
Teddytimo

Ohrwurm

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Samstag, 14. März 2009, 06:29

Hallo Gemeinde,

ich habe gestern bei einem deutschen Autohändler mein Fiat GP 1,4 l abgeholt. Nun geht es um die Zulassung und befürchte, dass ich hier Schwierigkeiten bekomme, da ich nur einen Polinischen KFZ-Brief und eine Certificato di Conformita (CEE) erhalten habe. Eine Ausfüllhilfe und Zulassungsbescheinigung habe ich nicht.

Kann mir jemand sagen, ob ich am Montag Probleme mit der Zulassung habe ?

Gruß Ohrwurm
»Ohrwurm« hat folgende Bilder angehängt:
  • CEE Rückseite.png
  • CEE Seite 1.jpg

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KMAG

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Samstag, 14. März 2009, 08:15

Ruf doch heute MAL beim Strassenverkehrsamt an.
Die können dir dann sagen, was du alles brauchst.

Die COC-Bescheinigung solltet ihr euch immer vom Händler als Kopie aushändigen lassen.

Im den neuen Fahrzeugscheinene wird ja z.B. nur noch eine reifengröße eingetragen. Und zwar die kleinste zulässige Größe.
Bei mir sind das 185/65R15. Die hab ich als Winterreifen drauf.
Meine Sommerreifen sind vorerst die originalen Fiat Felgen mit 195/55R16.
Da diese nicht im Schein stehen, wird grün-weiß mit Sicherheit wieder Streß machen.
in meiner COC-Kopie sind die 16er vermerkt.

Die COC-Kopie am besten ins Auto legen, so das man direktalles belegen kann bei einer Kontrolle.

btw.
Generell hat der Händler bei dem das Auto gekauft wird, dafür zu sorgen, das alle nötigen Papiere für die Zulassung an den Käufer ausgehändigt werden.

Ohrwurm

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Samstag, 14. März 2009, 09:34

Danle Dir für deine Antwort. Aber heute Samstag wird das nicht gehen ;-)

Mittlerweile glaube ich,dass mein "Certificato di Conformita" die polnische COC bzw. das Certificate of Conformity ist. Vielleicht kann mir das mit Hilfe meine Anhänge jemand bestätigen.

Danke & Gruß

Ohrwurm

P.S.Falls die Zulassung klappt hat sich ein polnischer GP mehr als gelohnt.

rheingeist

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Samstag, 14. März 2009, 09:41

ohrwurm
Ich hatte den gleichen wich. Reicht aus. Bei mir gab es keine Probleme.
Es könnte aber sein , dass du den Wagen bei der Zulassungsstellen vorführen müsstes. Ruf an und frage danach.
reini

Ohrwurm

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Montag, 16. März 2009, 12:04

Also mein Zulassung hat alles wunderbar geklappt. Nur habe ich das Fahrzeug vorfahren müssen. :evil:

Unschön ist nur, dass ich dabei mit den Kurzkennzeichen, welche seit 9 Stunden abgelaufen waren in einer 30 Zone geblitzt wurde. Hatte aber die neuen Schilder bereits im Auto liegen und wollte mir die Montagezeit sparen und weil der Weg zur Zulasungsstelle nicht weit ist. Ein Versicherungsvertrag bestand also. Bin gespannt was nun passiert.

rheingeist

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Montag, 16. März 2009, 14:18

Was habe die auf der Zulassungsstelle bei der Vorführung alles gemacht.
reini

Ohrwurm

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Montag, 16. März 2009, 14:35

Fahrzeugidentnummer überprüft und begutachtet obs auch wirklich "NEU" ist.

Gruß

Ohrwurm

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