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Intairnet

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Mittwoch, 13. Mai 2009, 19:55

Beschwerde/Reklamation beim Kundendienst

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Hi Community,

aus aktuellem Anlass eröffne ich diesen Thread, da ich euch um Hilfe bitten möchte.
Nach zahllosen Problemen mit meinem GP (Übersicht der Probleme hier in diesem Thread: Knacken von der Beifahrertür) hat das Folgende nun das Fass zum überlaufen gebracht.
Mein GP verlangte nach nur 33000 km nach der 4. Ladung Frischöl, und das nur 3000km nach dem letzten Wechsel.
Also wieder ab zur Werkstatt, aber die konnten lediglich ein Problem am Motor ausschließen. Klartext: Sie wussten nicht, was sie machen sollten, da auch ein BC Update nix half. "Das muss Turin entscheiden" sagte man mir und versprach mir, sich zu melden. Das ist nun fast 4 Wochen her. Keine Antwort. Einmal habe ich angerufen, da sagte man mir, man wüsste noch nichts. Der Mechaniker, der mich "bediente", ist inzwischen laut eigener Aussage zu einer anderen Werkstatt gewechselt, "bei der es ihm besser gehen wird".

Zu diesem unverschämten Verhalten seitens der FIAT Niederlassung ******* kommen die zahllosen anderen Schwierigkeiten, die wie gesagt im Thread, der oben verlinkt ist nachzulesen sind.

Ich habe mich nun entschlossen, einen Anruf beim Kundenservice in Frankfurt zu machen. Ich koche vor Wut und wollte mir von euch vielleicht MAL ein paar Tipps einholen, was ich in dem Gespräch sagen sollte und was eher nicht. Steht mir ein Ersatzfahrzeug zu, was könnte ich einfordern (mal abgesehen von der Reparatur, das Auto ist noch dicke in der Neuwagengarantie!), sprich: Wie soll ich mich verhalten?

Bitte helft mir.
Vielen Dank.

Nick
Donne e Motori, Gioie e Dolori!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Intairnet« (13. Mai 2009, 19:56)

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Barchetta

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Mittwoch, 13. Mai 2009, 21:04

Ich würde mich an Fiat direkt wenden, hat bei mir jetzt zweimal schon super funktioniert.
Bei Reklamationen per Email wurde ich prompt kontaktiert.
Am Besten immer freundlich und sachlich bleiben, zumindest am Anfang :-)

Auf jeden Fall würde ich die Werkstatt wechseln.

Gruß
Barchetta

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Barchetta« (13. Mai 2009, 21:05)

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Intairnet

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Mittwoch, 13. Mai 2009, 21:07

@ Barchetta:

Was meinst du mit direkt an Fiat wenden? Wäre der Anruf bei dem Kundenservice in Frankfurt nicht direkt Fiat?

Ich könnte auch einen aggressiven Brief an die Firmenzentrale in Turin schicken, an der Sprache würde es nicht scheitern.... :-P
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SteveO

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Mittwoch, 13. Mai 2009, 21:15

Ruf bei der 0800FIAT0000 an und sag, du möchtest eine Beschwerde über einen Händler loswerden.
Das nehmen die dann auf, notieren sich den Sachverhalt, und kontaktieren dann den Händler und kümmern sich drum.
Musste ich auch schonmal machen und es hat super geklappt. Eine Woche hab ich nen Anruf von Fiat bekommen mit der Nachricht, dass sie dem Händler deshalb MAL aufs Dach gestiegen sind... :021:
Hatte da aber schon die Werke gewechselt, was ich bis jetzt nicht bereut hab ( Autowelt König Bamberg:038: )

Biete: OZ Ultraleggera Komplettradsatz 7x17" 4x100 mit Continental SportContact 215/45/17

2014-06-02 15.20.11.jpg

von SteveO (Heute, 11:29 - Preisvorstellungen: 899 - 0 Kommentare) - Grande Punto

Zum Verkauf steht ein Satz OZ Ultraleggera Felgen (7Jx17, ET37, 4x100) mit Conti...

 

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Mittwoch, 13. Mai 2009, 21:27

@ Steve:

Es geht mir nicht (in erster Linie) darum, die Werke plattzumachen, sondern viel mehr darum, dass mein Wagen mit allen Defekten endlich instand gesetzt wird, und zwar ordentlich.
Und meine Werke hat sich bis jetzt bei einigen Dingen immer auf FIAT berufen, dass man da nix machen könne, wie zum Beispiel bei dem abplatzenden Lack an den Chrome Shadows oder den quietschenden Bremsen.

Gruß
Nick
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macmos

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Donnerstag, 14. Mai 2009, 05:57

RE: Beschwerde/Reklamation beim Kundendienst

@Intairnet
hoffe du hast den ganzen Schriftkram von deiner Werkstatt aufgehoben. Wenn ich in die Werkstatt fahre wird immer ein Auftrag geschrieben und da stehen die angegebenen Mängel drauf, eine Kopie ist immer für den Kunden, und sollte der Fehler nicht behoben sein nimmst du die Kopie und fährst wieder hin. So kannst du später beweisen das du dies und das schon bemängelt hast und es nicht behoben wurde. Wechsel doch einfach MAL den Händler oder die Werkstatt, nicht alle Werkstätten sind gleich gut oder schlecht.
** Hubraum ist durch nichts zu ersetzen außer durch mehr Hubraum **:razz:

Mein Grande Punto: GP 1.9 Mjet 5T (Emotion) Rock n' Roll blau - Blue&Me - 2 Zonen Klimaautomatic - Dayline/Devil Eyes - 40/30 KAW Federn - 8x17" ET35 215/45/17 Proline PE Carbon Brilliant - Novitec Edelstahl ESD 2x (90x70 mittig) - GS Heckdiffusor - Scheiben getönt


Barchetta

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Donnerstag, 14. Mai 2009, 17:14

Hallo Intairnet,

ob Du bei Fiat anrufst oder eine Email schreibst ist eigentlich egal.

Ich würde die Mängel an deinem Grande durchgeben. Die fragen dann nach deinem Händler und rufen ihn an.

Bei mir lief das immer so. Email an Fiat, Anruf von Fiat, Anruf vom Händler.
Habe ja auch das Problem mit den Chrome Shadows, gleicher Ablauf.
Jetzt muss mein Händler Bilder von den Felgen machen und an den Hersteller weiterleiten, MAL sehen was passiert.
Ich bin immer wieder neu überrascht von diesem Fiat-Kundenservice.

Aber das mit dem Werkstattwechsel würde ich mir trotzdem überlegen, vielleicht stellt sich der andere Händler etwas kundenfreudlicher an.

Gruß
Barchetta

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TEgold

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Freitag, 15. Mai 2009, 10:04

Garantie oder Gewährleistung

Gegen deinen Händler kannst du nur Ansprüche geltend machen, wenn du dich im Rahmen der Mängelgewährleistung an ihn wendest. An Fiat als Hersteller kannst du dich nur im Rahmen der (Werks-)Garantie wenden, wobei die Gewährleistung immer Vorrang haben sollte, denn die ist ggf. juristisch durchsetzbar. Garantie hat aber den Vorteil, dass du hierfür auch zu jedem anderen Händler mit Werke gehen können solltest.

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast -> Anwalt wegen Beratung bzw. wegen der Geltendmachung der weitergehenden Ansprüche, z.B. Minderung des Kaufpreises oder Wandelung des Kaufvertrags. Vielleicht dann auch MAL an Ersatz vergeblicher Aufwendungen denken, denn die Werke wird das Auto sicher nicht immer von zuhause abgeholt haben, also sind auch Fahrtkosten und sonstige Unkosten bei den zahlreichen Rep.versuchen entstanden.

Viel Glück von jemandem, der mit der einzigen Werkstatt im Umkreis von ca. 40km schon lange über Kreuz liegt...
The hardest thing in this world is to live in it.

Mein Auto: ehemals GP Dynamic 1.4 8V 3T


rheingeist

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Freitag, 15. Mai 2009, 15:25

Ich finde immer Herlich gleich zum Anwalt laufen. Das geht schnell ihn einzuschalten und alles hat seinen lauf. Aber ihr müsst auch MAL die Kehrtseite sehen. Kostenlos isr der Anwalt nicht auch nicht mit einer Rechtschutzversicherung.
Das nur MAL am rande.
Um welche Niederlassung in D handelt es sich. MG ist nicht weit weg von D und ich bin damit sehr zufrieden. Mein Fiat futzyy hat aber auch eine Niederlassung in
D .
Soltes dochmal vieleicht Fiat anmailen und die Sache schildern . Ich hatte auch MAL eine Frage und schrieb Fiat an. Seid dem Küssen die meine Füße und werde regelmäßig angrufen durch den Service, find ich super.
Wenn der Wagen noch in Garantie steht Mängelliste aufstellen und die Werkstatt Zeit zur Ausbesserung geben. Was anderes kannste so einfach nicht durchziehen.
Wenn allerding der Wagen langsam aus der Garantie herrausfällt, geschick verhandeln mit den Junges und sich alles Schriftlich geben lassen.

Barchetta

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10

Freitag, 15. Mai 2009, 17:57

Zitat

Original von rheingeist
Ich finde immer Herlich gleich zum Anwalt laufen. Das geht schnell ihn einzuschalten und alles hat seinen lauf.

Ist doch eine nette Mentalität 8-)

Also den Streß würde ich mir nicht antun, das ist wirklich das allerletzte Mittel.

Normal miteinander reden bewirkt meistens Wunder. Ich hatte auch schön desöfteren Meinungsverschiedenheiten mit Werkstätten und bisher wurde alles zu meiner Zufriedenheit gelöst - ohne Anwalt.

Wer wird den mit Kanonen auf Flöhe schiessen, wir sind doch alles nur Menschen, oder muss ich bald meinen Anwalt zu jedem größeren Einkauf mitnehmen, damit auch alles seine Rechtmäßigkeit hat - schöne Welt.

Gruß
Barchetta

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rheingeist

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11

Samstag, 16. Mai 2009, 10:12

Da hast du schon Recht. Finde aber auch das hängt vom Gegenwert ab. Für ein paar Hundert Euro würde ich mich das nochmal überlegen zum Anwalt zu gehen. Das hängt immer davon ab was mann auch will. In den meisten fällen will die Rechtschutzversicheung ein Urteil haben . Bis dahind kostet eien menge Kohle (ca.200,-€ pro. Aw Brrieft) und wenn man das zum Schluss aus der eigende Tasche zahlen muß ob sich das Lohnt.?

kath

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Samstag, 16. Mai 2009, 11:27

Hab gestern auch unfreiwillig aber endlich ne Reklamation/Beschwerde aufgegeben.
Hab eigentlich nur nach ner anderen offiziellen FiatVertragsWerkstatt gefragt und ihm gesagt warum ich wechseln will und zack wurde alles aufgenommen, auch die Probleme die ich in der Werkstatt und beim Händler hatte, hab ne eigene Bearbeitungsnummer bekommen und kriege in den nächsten Tagen n Anruf von Fiat wo sie mich nochmal genau befragen wollen, was denn alles vorgefallen ist, dass ich so unfreundlich bin.

Muss sagen, nachdem ich mich da an der Hotline ausgekotzt hab ging es mir tausendmal besser.
Zumindest bis ich realisiert hab, dass der nächste Händler 30km entfernt liegt ^^

rheingeist

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13

Samstag, 16. Mai 2009, 18:20

Nach Ford, VW und Opel ist die Freundlichkeit und Service am Mann/ Frau für mich nicht zu Toppen. Mit Opel war ich auch zufrieden. Ford war grauenhaft. Ich finde das auch der direkte Kontakt nach Fiat hin gemacht werden darf.
Bei VW ist das nicht so einfach. Da hat man nicht direkt einen Ansprechpartner sondern nur eine Briefanschrieft.
Nur schade finde ich das Fiat nicht den Geschmak eines jeden getroffen hat.
Ich bin ein überzeugter Diesel fahrer, in dieser Richtung nichts nennenwertes anzubieten hat. Zumal sie schließlich den CR erfunden haben .
reini

Joerg

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14

Samstag, 16. Mai 2009, 19:25

Zitat

Original von rheingeist
Ich finde immer Herlich gleich zum Anwalt laufen. Das geht schnell ihn einzuschalten und alles hat seinen lauf. Aber ihr müsst auch MAL die Kehrtseite sehen. Kostenlos isr der Anwalt nicht auch nicht mit einer Rechtschutzversicherung.
Das nur MAL am rande.

Das ist falsch!
Der Anwalt ist kostenlos bei einer Rechtschutzversicherung, wenn die Versicherung die Kostenübernahme zusagt.
Die Zusage der Übernahme erfolgt gegenüber dem Anwalt nach dem ersten Gespräch, dieser stellt die Anfrage an die Rechtschutzversicherung.
Das erste Gespräch ist also immer kostenlos und wird grundsätzlich von der Rechtschutzversicherung bezahlt.
Erst wenn die Versicherung danach auf Anfrage des Anwalts die Kostenübernahme verweigert müsste man den Anwalt selbst bezahlen und das bleibt ja dann jedem selbst überlassen.

P.S.: Du solltest MAL dringend an deiner Rechtschreibung arbeiten. :roll:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (16. Mai 2009, 19:27)


rheingeist

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15

Sonntag, 17. Mai 2009, 10:13

Ich meine damit nicht die Erstberatung sonder wenn der Anwalt aktiv wird. Die RSV sagt am anfang immer zu , da der Anwalt sich immer ein Okay holt. Meistens wird dieses aber nicht eingehalten von der RSV ( die finden immer eine Ausrede) und auf halber Strecke aufgeben wer will das schon.
Die Anwälte wollen erstmal verdiehnen und das machen die mit dem Schriftwechsel bis einem die Lust vergeht. Wie gesagt pro brief ca.200,- €

Joerg

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16

Sonntag, 17. Mai 2009, 11:07

Ich weiß ja nicht was du für eine Rechtschutzversicherung hast, aber meine hält ihre Zusagen ein.
Und wenn du einen Anwalt hast, der nichts macht außer Schriftwechseln, dann ist das ebenfalls deine Erfahrung, die aber keinesfalls der Realität entspricht.
Am Besten suchst du dir eine vernünftige RSV und einen vernünftigen Anwalt und verallgemeinerst nicht deine schlechten Erfahrungen.

rheingeist

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17

Sonntag, 17. Mai 2009, 13:23

D.A.S wenn das keine vernünftige ist , welche denn?
Ich sage ja nicht das es so sein muss, es kann aber so sein.
Wenn mann allerdings bis zum Urteil klagt dann Muss sie bezahlen. Bis dahin dauert u. dauert.
Stell dir doch nur MAL eine Wandlung vor die du einklagen willst. Was meinst du wieviel KM du da gefahren bist , bist ein Entscheudung gefallen ist ? Lohn sich doch kaum noch !

Joerg

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18

Sonntag, 17. Mai 2009, 17:52

Du hast geschrieben, dass es so ist und nicht, dass es deiner Meinung nach vielleicht so sein könnte.
Das ist ja dann doch ein Unterschied.
Und den Begriff Wandlung gibt es schon seit Jahren nicht mehr, das heißt Rücktritt.

TEgold

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Sonntag, 17. Mai 2009, 22:20

Anwalt, Rechtsschutz und was nicht alles

@Joerg
Es gibt aber einen Haufen RS-Verträge von allen Versicherungen, die eine Selbstbeteiligung beinhalten, nicht selten sogar über 100 €, insofern ist das Argument nicht ganz falsch. Kommt halt immer auf den Vertrag an.

Man sollte sich übrigens nicht von einer RS-Zusage täuschen lassen, Kostenschuldner ist letztendlich immer der Auftraggeber. Wenn die RS also trotz Zusage nicht zahlt, weil sie der Meinung ist, dass eine Gebühr nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe angefallen ist, kann man auch MAL dumm daherstehen. Man sollte _immer_ selbst die Zusage einholen, _bevor_ man zum Anwalt geht. Die Erstberatung ist nebenbei nicht immer kostenlos, denn wenn man sich beraten lässt, bevor ein RS-Fall eingetreten ist, bleibt man auf bis zu 250 € + USt sitzen.
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